Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.07.1876
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- 1876-07-03
- Erscheinungsdatum
- 03.07.1876
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- Deutsch
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Ein Beispiel aus der lateinischen Abtheilung: 8. Xugastinus — sämmtliche Gesammt- und Einzelausgaben seiner Werke von der prinooxs bis zur letzten im Jahre 1900 er schienenen, nebst deren Ladenpreisen (soweit sie bekannt) — sämmt liche Uebersetzungen in allen Sprachen, ebenfalls mit den Laden preisen — ferner die seit drei Jahrhunderten in den besseren in- und ausländischen Katalogen geforderten oder in Auctionen erzielten Preise für werthvollere Ausgaben — zusammen über 700 Titel für diesen einen Autor. Die Bibel in den verschiedenen Sprachen ist durch Tausende von Titeln vertreten. Die Benutzung der Sammlung ist nach Möglichkeit erleichtert; Auswärtige erhalten gegen eine höchst geringe Vergütung jede gewünschte Auskunft. Daß die Anstalt einem wirklichen Bedürfniß entgegenkommt, beweist die große Zahl der Anfragen (auch aus dem Ausland), die seit den wenigen Wochen der Eröffnung von dem Bibliothekar und dessen Gehilfen erledigt wurden. Die mei sten derselben gingen von Buchhändlern aus, viele auch von Ge lehrten und Bibliotheken. Selbstverständlich ist für die Fortführung der Sammlung in ihrem ganzen Umfang die nöthige Fürsorge getroffen. Mit dem Jahre 2000 wird dieselbe abgeschlossen und eine neue Folge begon nen werden. Noch ein Rrsormvorschlag. Gleiches Format, gleiche Einrichtung und Anordnung für die am häufigsten im buchhändlerischen Verkehr umlaufenden Schrift stücke (Verlangzettel, Facturen, Remittenden-Facturcn, Abschlußzettel, Einlösungs-Aufforderungen re.). Vortheile dieser Einheit wären u. a. folgende: Rascherer Ueberblick, weniger Jrrthümer, leichteres Einordnen, handlichere Manipulation. Sollte der Gegenstand nicht wichtig genug sein, um gelegentlich der nächsten Ostermesse eine Commission nä Koo ins Leben zu rufen? Berlin. dt. Miscellen. Nach einer Bekanntmachung vom Einigungsamt der Deutschen Buchdrucker haben sich in der Urabstimmung über den neuen Ent wurf eines „Allgemeinen Deutschen Buchdruckcr-Tarifes" sowohl Prinzipale als Gehilfen in ihrer Mehrzahl f ü r dessen An nahme ausgesprochen (in Berlin stimmten von den Gehilfen 782 mitJa und 861 mit Nein — in Leipzig dagegen 1078 mit Ja und 92 mit Nein!) und somit ist der neue Tarif vom 1. Juli ab in Kraft getreten. — Gleichwohl aber ist in Berlin, der einzigen größeren Stadt, wo der Tarif von den Gehilfen abgelehnt wurde, am 28. Juni wieder ein Setzerstrike ausgebrochen, indem dort über die Bestimmungen für den Zeitungssatz und den Localzuschlag, welche in dem Tarif den einzelnen Orten zur Separatverständigung Vorbehalten sind, eine Einigung zwischen den Prinzipalen und der Gehilfenschaft leider noch nicht zu Stande gekommen ist. Die „Vereinigung deutscher Verl eg er zur Erzielung normaler Druckpreise", welche auf Veranlassung eines Artikels in Nr. 105 des Börsenblattes sich zur Ostermcsse in Leipzig consti- tuirte und die von derselben abgegebene Erklärung wurde Anfangs selbst in einzelnen buchhändlerischen Kreisen als erfolglos angesehen, von den zur Messe in Leipzig versammelten Buchdruckern aber geradezu als lächerliche Demonstration behandelt. — Haben nun die seitdem sowohl im Börsenblatt wie auch in den Buchdrucker-Zei tungen pro und contra erschienenen Artikel dargethan, daß man sich doch ernstlicher mit derangeregtenFrage derSelbsthilfe derVer- l eger zu beschäftigen gemüßigt sieht, so freut es uns, daneben noch constatiren zu können, daß nicht nur die Zahl der dem Vereine ferner hin beigetretenen Verleger bereits eine sehr große geworden und immer noch im Wachsen ist, sondern —und dies ist die Hauptsache — daß auch zahlreiche angesehene Buchdruckereien anfangen, dem Vereine ihre Officinen zu den alten Preisen zur Disposition zu stellen. Während die Offerten derselben zu Anfang nur an die Co- mitö-Mitglieder gerichtet waren, so gehen solche nunmehr auch den inzwischen beigetretenen Firmen in eigens zu dem Zwecke gedruckten Circularen zu und können wir heute schon sagen, daß unser Unter nehmen vom besten Erfolg gekrönt ist, und daß wir nicht in Ver legenheit kommen werden, wenn wir bisherige Verbindungen aufzu lösen uns genöthigt sehen. X. Zum Concurs Grabow. — Dem anonymen Schreiber des Artikels in Nr. 147 d. Bl. zur Nachricht, daß der im Circular s. Zt. erwähnte Theil des Kaufschillings bei einem hiesigen Rechtsanwalt (welcher den Kaufcontract vollzog) deponirt wurde, solcher zur Ostermesse nach contractlicher Vereinbarung seine Verwendung fand, resp. laut in Händen habender quittirter Liste von meinem Commissionär zur Auszahlung gelangte, die Rcmittenden ebenfalls rechtzeitig nach Leipzig abgingen*) und für deren richtige Besor gung mein Commissionär haftbar ist. Zu jeder weiteren (nur brief lichen) Auskunft bin ich gern bereit. Altona, 29. Juni 1876. Anton Send. *) Die gesandte Zahlungsliste wurde erledigt und die Rcmittenden nach Eingang befördert. Rob. Friese. In der „Allgemeinen deutschen Bibliothek" Bd. 15. Se. 625 (Berl. 1771, Nicolai) steht kurz recensirt: Gespräch im Reiche der Todlen, zwischen dem Buchhändler I. I. Bauer und dem Kaufmann L**, von den vielerley Arten des Buchhandels und ihrem rechten Gebrauch und Mißbrauch rc. Nürnberg, bey M. I. Bauer, 1770. Bogen in 8. Ein elendes unzusammenhängendes Geschwätz, ohne wahre Kenntniß der Sache, voll unüberlegter Rathschläge und unverdauter Projecte. Ein paar leidlich richtige Gedanken sind unter einer Menge falscher und schief ausgedrücktcr Gedanken sehr dünne gesäet. Va. Die Kritik rührt von Nicolai selbst her, der von 1770—72 unter dieser Chiffre recensirte. Die Bibliothek des Börsenvereins hat dies Buch nicht, wenigstens führen es die Kataloge nicht auf; auch keine Bibliographie des Buchhandels, soviel mir bekannt, nennt dasselbe. Ebenso erwähnt es der Verlagskatalog von Bauer L Raspe nicht. Sollte sich diese Schrift nicht irgendwo vorfinden? Es wäre doch sehr interessant, die Bauer'schen Ansichten jener Zeit über den Buchhandel kennen zu lernen. Welche Bibliothek besitzt dasselbe? Nachforschungen darnach wären sehr verdienstlich. Die Gespräche im Reiche der Todten, die im vorigen Jahrhundert so Mode waren, erschienen fast alle in 4., und in einem Sammelbande derselben dürfte es bei der Stärke von 8sch Bogen und dem 8.-Format kaum enthalten sein. Ed. Berger. Verbote. Nachdem durch wiederholte rechtskräftige Urtheile des Stadt gerichts zu Königsberg i/Pr gegen einzelne Nummern der in London unter dem Namen „^Vxsrioä" („b'orvarä") erscheinenden periodischen Druckschrift Vcrurtheilungcn auf Grund der tztz. 41. und 42. des Strafgesetzbuchs erfolgt sind, hat der Fürst Reichskanzler unterm 15. ds. auf Grund des ß. 14. des Ge setzes über die Presse vom 7. Mai 1874 die fernere Verbreitung dieser Druckschrift auf die Dauer von zwei Jahren verboten.
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