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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.07.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-07-06
- Erscheinungsdatum
- 06.07.1912
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- Deutsch
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8148 Börsenblatt s. d. Dlschn. Buchhandel- Nichtanitlicher Tell. PS 155, 6. Juli 181L. Iuons neues Klavierquartett, das dem reisen und großen läßt. Das bei Richard Strauß übliche »Sensatiönchen« kann Künstler endlich die allgemeine Anerkennung verschaffen wird, aber nicht fehlen: man berichtet, daß dieses Theater auf dem Auch die Streichquartette von Scheinpflug und Jngenhoven Theater noch weiter kompliziert wird, indem nämlich gleich sind famose Kompositionen, und auf den jugendlichen Rudi zeitig neben dem Musikspiel auch noch ein Schauspiel auf Stefan, in dessen »Musik für sieben Saiteninstrumente« es nach einer zweiten Bühne gegeben wird; die Zeit für die Auf- Neuem ringt und gärt, möchte ich als auf einen viel der- sührung beider den Gästen gewidmeten Stücke ist nämlich aus sprechenden Zukünftigen kräftig Hinweisen. ! irgendeinem Grunde zu knapp, und der Hausherr läßt nun Die zum Fest tagende Mitgliederversammlung des »All- kurzerhand die beiden Stücke zu gleicher Zeit spielen!! gemeinen Deutschen Musikvereins« gewann eine besondere Be-! In meinem letzten Artikel, in dem ich über die Samm- deutung durch einen für alle Musiker Deutschlands wichtigen' lungen von Konzertprogrammen berichtete, habe ich mich Beschluß. Es handelte sich um den schon seit Jahren von leider mißverständlich ausgedrückt: ich habe natürlich nicht einzelnen weitblickenden Persönlichkeiten erstrebten Zusammen- sagen wollen, daß der von der Firma Breilkopf L Härtel her- schlutz aller deutschen Vereine und Musikerorganisationen zum' ausgegebene »Programmaustausch« nicht mehr besieht; Viel- Zwecke der gemeinsamen Förderung aller ihrer Angelegen heiten, also gewissermaßen die Schöpfung eines Mustkerbundes« staates, einer sogenannten »M u s i k e r k a mm e r«, in der sich alle Interessen verdeutschen Musiker zentralisieren sollen (Bbl. Nr. 125). Beschlossen wurde, im Herbst unter der Führung des »Allgemeinen Deutschen Musikvereins« einen Delegiertentag sämtlicher deutschen Musikvereine abzuhalten, um die Wege für das beabsichtigteWerk derEinigung zu ebnen. DieOrganisations- bestrebungen der Musiker richten sich im allgemeinen nicht gegen die Interessen der Mustkverleger, aber es liegt doch in der Natur der Sache, daß Gegensätze und Reibungen zwischen beiden Gruppen entstehen können. Wenn nun auf der einen Seite die Einigkeit und damit die Stärkung angestrebt wird, so mutz der Kreis der Musikverleger seinerseits bestrebt sein, das Gegengewicht zu Hallen und nicht minder einig und ge schlossen zu bleiben. Aus den Musikfesten zu Wiesbaden <Brahm s-F e st) und zu Breslau (Bach-Fest) hat sich gezeigt, zu welcher Be geisterung und zu welcher Anteilnahme das große musikalische Publikum der ganzen Welt durch mustergültige, vollendete Auf führungen der Meisterwerke großer Tondichter gebracht werden kann. Die »Wiener Musikwoche«, die nicht weniger Enthusiasmus hervorrief, brachte den Musikfreunden noch zwei Überraschungen, erstens eine in der K. K. Hofbibliothek ver anstaltete Ausstellung von Manuskripten, seltenen Drucken und Kuriositäten der Musikliteratur (Bbl. Nr. 145). Objekte von un schätzbarem Werte, die sonst sorglich gehütet werden, sind hier in größerem Umfange zugänglich gemacht. Ein Vorgeschmack von den Schätzen, die wir hoffentlich 1914 in der ,Burgra« zu sehen bekommen! Und zweitens die Eröffnung des neuen »Schubert- Museums« in dem kleinen Altwiener Geburtshause des Meisters in der Nußdorfer Straße — eine entzückende Samm lung von Erinnerungen und Reliquien aus Schuberts Zeit. Die Londoner Philharmonische Gesell schaft hat die Feier des 100jährigen Bestehens begangen, eine Gesellschaft, die allein schon durch ihre Beziehungen zu Beethoven von Bedeutung ist. Beethoven hat ihr bekanntlich außer drei Ouvertüren seine 9. Sinfonie übergeben. Das Titelblatt der Originalpartitur trägt die Worte: Lxprsoslz- aomxosock kor tim ükillmrmonic 8c>eiktz-, und so wurde denn auch die 9. Sinfonie der Mittelpunkt der jetzigen Zentenarfeier. Die Konzerte der 8bilbarmonie 8ocietx sind während der 100 Jahre immer Glanzpunkte des englischen Musiklebens gewesen. Zum Thema Beethoven wäre noch zu berichten, daß Johannes Doebber in außerordentlich geschickter Weise den Versuch gewagt hat, im »Fidelio« die veralteten Dialoge durch musikalische Rezitativs zu ersetzen; im kommen den Winter wird man an den Bühnen dieser Neufassung viel fach begegnen. Richard Strauß hat seine neueste Oper »Ariadne auf Naxos« vollendet und im Stuttgarter Hostheater bereits probiert: sie ist eine musikalische Einschaltung in ein Molidre- sches Lustspiel, in dem der Hausherr seinen Gästen auf einer kleinen Zimmerbühne ein musikalisches Schäferspiel vorführen mehr ist festzustellen, daß dieses erste derartige Unternehmen in alter Weise fortgeführt wird. Robert Lienau. Zur Praxis des Verlagsrechts. Von vr. Alexander Elster, Jena. III. Das Gesetz des Umsatznutzens im Urheber- und Verlagsrecht. In der Geschichte des Urheber- und Verlagsrechts, die ganz in eines zusammenfällt, zeigt sich, wie schwierig es war, eine brauchbare theoretische Grundlage für die Existenz und namentlich für die Abgrenzung der Urheber- und Verlagsrechte zu gewinnen. Man erteilte anfangs Privilegien, dann sah, man das schutzwürdige Interesse in der Priorität ruhend, bis man endlich in dem riroit ck'uuteur als solchem die Grundlage für die wirtschaftliche Nutzung des Geisteswerkes erblickte. Aber anstatt dies richtig zu deuten, wirtschaftliche Nutzungen als wirtschaftliche, persönliche Rechte als persön liche durch Gesetz klarzustellen, ließ man beides in bedauer licher Vermischung. Daher der lange und noch jetzt kaum ge schlichtete Streit zwischen Persönlichkeitstheorie, Jmmaterial- gütertheorie und Theorie vom geistigen Eigentum. Die Jm- materialgüterrechtstheorie mußte meines Erachtens den Sieg deshalb davontragen, weil die Gesetze ebensowohl das Im materielle wie das Güterrechtliche zusammen in Vermengung geregelt hatten. Und dabei handelte es sich oft um zwei ganz verschiedene Dinge. Beim Plagiat (Mißbrauch fremden Geistes) und beim Abdruck (unberechtigte Veröffentlichung von noch nicht Veröffentlichtem) überwiegt das persönliche Interesse — wenn auch da u. a. das materielle nicht ausge schaltet ist —, beim Nachdruck aber (unberechtigte Verbreitung fremder Geisteserzeugnisse unter Wahrung von deren Namen und Autorschaft, nur unter Verletzung von Vermögensrechten) fällt das persönliche ganz weg und bleibt das materielle allein übrig. Das also hätte streng geschieden, und es hätten für die Fälle des Nachdrucks im eben gekennzeichneten Sinne keine Verbietungs-, sondern oneröse Er werbsrechte statuiert werden müssen. Ein paar Beispiele dafür: Ein Artikel von 11t , der in der Frankfurter Zeitung erschien, wird von zehn anderen Zeitungen nachgedruckt. Der Autor ^8. hat gesetzlich Verbietungsrechte, kann denNachdrucker strafrechtlich belangen und — daneben! — Buße fordern. Praktisch ist die Butze die Hauptsache. Der Verfasser hat in solchem Falle für gewöhnlich gar kein Interesse daran, daß der Nachdruck verboten ist, sondern nur daran, daß der Nachdruck ihm bezahlt wird. Wäre das als eine abgekürzte Form des Kaufes anerkannt, die — bei Strafe des Betrugs! — zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet, so wäre der praktischen Wahrheit nähergekommen. Anderer Fall: In einer medizinischen Zeitschrift wird ein empfehlender Aufsatz über ein gutes neues Heilmittel veröffentlicht. Die chemische Fabrik, die es hergestellt hat, wünscht diesen Aufsatz zur Einführung des Mittels zu verbreiten und bestellt Sonder-
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