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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.06.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-06-14
- Erscheinungsdatum
- 14.06.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191206141
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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IZÜ, 14. Juni 1912. Nichtamtlicher Teil. vvrsrnriaN s. d. Dtschn. vuchtzanbel. 7261 in den Börsenverein hereinzuziehen, die bis jetzt abseits ge standen haben, weil sie sich an dem Eintrittsgeld von 3V ge stoßen haben. Also unter der Voraussetzung der Erhöhung des Jahresbeitrags von 24 auf 25 würde ich gern zuftim- mcn, daß das Eintrittsgeld auf die Hälfte herabgesetzt wird. Herr Paul Nitschmann: Meine Herren, da über die anderen Paragraphen bisher noch nicht gesprochen worden ist und scheinbar nicht gesprochen werden soll, so möchte ich doch noch auf zwei Punkte aufmerk sam machen. Es handelt sich erstens um die Satzungsänderung. Der Paragraph 101> und e ist von dem Ausschuß geändert worden. Die Lieferung des Börsenblatts an sich an ausge schlossene Firmen ist nicht mehr untersagt, nur die Lieferung durch die Geschäftsstelle. Meine Herren, ich will davon absehen, daß es mir nicht gefällt, daß die ausgeschlossenen Firmen gewissermaßen auf den Bezug durch die Post hingewiesen werden. Ich möchte aber auf einen Widerspruch aufmerksam machen, da ich glaube, der Register- richter wird das unter Umständen nicht genehmigen. Der Z 4 Ziffer 6 der Satzungen führt als eines der Rechte der Mit glieder des Börscnvereins an: »Bezug des Börsenblatts für den Deutschen Buchhandel, mit der Verpflichtung, es Nicht buchhändlern nur mit Genehmigung des Vorstands, und aus geschlossenen Mitgliedern gar nicht mitzuteilen.« Es kann nun mit der Annahme dieser Reform von einem Recht aus den Bezug nicht mehr gesprochen werden, es kann nur von einem Anspruch auf Erhalt die Rede sein, denn ein Recht auf Bezug würde ein Recht auf Nichtbezug involvieren, was ja in Zukunft ausgeschlossen sein soll. Ferner kann eine ausgeschlossene Firma das Börsenblatt für 200 beziehen, der Vorstand hat nicht das Recht und die Macht, das zu hindern, ermöglicht sogar diesen Bezug durch Übergabe des Blattes in den Postdebit. Da nun aber Satzun gen für alle Mitglieder gleichmäßig bindend sein müssen, so könnte der Registerrichtcr hier mit Recht Einwendungen er heben. Ich möchte zur Erwägung geben, ob hier nicht eine Abänderung möglich ist, damit nicht unter Umständen die ganze Sache von dem Registerrichtcr zurückkommt mit der Begrün dung, daß sic nicht annehmbar sei. Dann möchte ich noch auf eine Verschlechterung Hinweisen, die vielleicht Ihnen allen entgangen ist. Im ß 4 Absatz 2 der »Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes« hieß es bisher: »Die Mitglieder des Börsenvereins und die nach Z 13 der Satzungen anerkannten Vereine erhalten ein Exemplar des Börsenblattes mit Beilagen für den Jahrespreis von zehn Mark.« Nach den neuen Bestimmungen fällt das weg, die Ver eine erhalten kein Exemplar mehr für 10 «kk, sondern sollen 30 bezahlen. Ich halte das für eine Ungerechtigkeit und bitte, sie auszumerzen. Ich würde sogar beantragen zu Z 8, daß den Vereinen ein Freiexemplar zugebilligt werde. Heute müssen zur Entnahme einzelner Artikel für die Akten Wohl in fast allen Fällen die Vorsitzenden ihr Exemplar zer schneiden, künftig, wenn wir die Zweiteilung einführen, das Blatt also mehr wie bisher aufbewahrt werden wird, würde das für den Vorsitzenden doppelt schmerzlich sein, da er sein eigenes Exemplar dadurch verliert. Ich möchte also Vor schlägen, den Z 4 in diesem Punkte zu ändern, und stelle for mell den Antrag, K 8 folgendermaßen zu fassen: »Die Mitglieder des Vorstandes und des Ausschusses für das Börsenblatt erhalten je ein Freiexemplar, ebenso auf ihren Antrag die Vorstände der buchhändlerischen Ver eine, die in der Mehrzahl aus Mitgliedern des Börsenver eins bestehen; über anderweite Gewährung von Freiexem plaren entscheidet der Ausschuß.« Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang. Es wird sich da nur um 50 bis 60 Exemplare handeln. Die Vorstände der Vereine, die jahraus jahrein für den Buch handel arbeiten, haben Wohl ein Recht zu beanspruchen, daß ihnen das Börsenblatt für ihr Archiv oder ihre Akten gratis geliefert werde. < Vorsitzender: Ich wollte Herrn Nitschmann nicht unterbrechen, wir müssen aber, ehe wir über diesen Punkt verhandeln, noch ab stimmen über die Erhöhung des Jahresbeitrags. (Ab stimmung.) Die Festsetzung des Jahresbeitrags auf 25 .tk wird ein stimmig angenommen, ebenso die Herabsetzung des Eintritts gelds auf 15 Wir verhandeln jetzt über Punkt <i> Ziffer 2, die borge« fchlagene Änderung der Satzungen des Börsen- Vereins betreffend. Dazu hat Herr Nitschmann schon ge sprochen. Herr Karl Siegismund: Meine zerren, nach Rücksprache mit unserem Syndikus ist dieser nicht der Meinung, daß die Bedenken, die Herr Nitsch mann zu den: Z 4 Absatz 6 der Satzungen geäußert hat, zu be achten seien, er ist vielmehr der Überzeugung, daß der Register richter die Abänderungen der Satzungen ohne weiteres ge nehmigen wird. Auch ich bin nach reiflicher Überlegung der Sache zu der gleichen Überzeugung gekommen. Was den Abänderungsantrag zu 8 8 der Vorlage betrifft, so ist mir nicht bekannt, daß irgend ein anerkannter Verein von dem Bezug des Börsenblattes zum Preise von 10 Gebrauch machte; die Herren Vorsitzenden werden ja hier sein, es wäre mir lieb, wenn sie mich berichtigen würden, falls ich mich in einem Irrtum befinde. Ist Ihnen bekannt, daß ein anerkann ter Verein als solcher das Börsenblatt zu ermäßigtem Preise bezieht? Mir ist es in meiner Praxis noch nicht vorgekommen, und Ihr Schweigen gibt mir recht. Wenn das der Fall ist, ist die Bedürfnisfrage, die mit diesem Antrag des Herrn Nitsch mann in den Vordergrund gestellt werden soll, einfach zu ver neinen. Ich wüßte auch gar nicht, wie die anerkannten Ver eine für ihre Bibliothek ein Börsenblatt gebrauchen könnten. Meine Herren, es soll ja mit der Reform der Versuch gemacht werden, den redaktionellen Teil etwas handlicher zu gestal ten, und vor allen Dingen so zu gestalten, daß er aufbewahrt werden kann; er soll abtrennbar werden von dem Inseraten teil. Ich glaube, damit ist den Wünschen der Vereinsleitungen ohne weiteres entsprochen, und sollte es wirklich als not wendig sich Herausstellen, daß einzelne Vereinsvorstände das eine oder das andere Börsenblatt einmal zum Zweck der Auf bewahrung eines Artikels wünschen, dann ist das nicht schlimm, dann stellen Sie einen entsprechenden Antrag an den Vorstand, der jedenfalls wohlwollend in Berücksichtigung ge zogen wird. Im übrigen steht ja in dem Z 8 noch, daß über die Abgabe weiterer Freiexemplare der Ausschuß zu entschei den hat, er wird auch, wenn derartige Wünsche an den Bör- senvecein gestellt werden, ohne weiteres sich Ihnen wohl wollend gegcnüberstellen. Ich bitte Sie deshalb, dem Ab- änderungsvorschlag des Herrn Nitschmann nicht zuzustinnnen, schon deshalb nicht, damit wir morgen möglichst zu einer on iüoc-Annahme der ganzen Vorlage kommen. Herr Eduard Faust: Ich glaube, daß die meisten Vorsitzenden der einzelnen Kreisvereine von dieser Bestimmung, daß sie das Börsenblatt zu 10 ^ beziehen konnten, nichts gewußt haben; mir ist es wenigstens so gegangen, sonst würde ich vielleicht doch davon Gebrauch gemacht haben. Herr Oscar Schmorl: Ich wollte auch nur sagen, daß wir von dieser Bestim mung nichts gewußt haben; wir haben das Börsenblatt m. W. bislang immer zum vollen Preis bezogen. «47
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