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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.05.1876
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1876-05-08
- Erscheinungsdatum
- 08.05.1876
- Sprache
- Deutsch
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^5 105, 8. Mai. Nichtamtlicher Theil. 1649 burgische Regierung unterm 8. November desselben Jahres Bericht über die Ergebnisse der vom Stadtrath geführten Untersuchung, wobei sic beantragte, die Acten an ein auswärtiges Sprnchcoücginm zu versenden und dem Buchhändler Brockhaus zu bedeuten, daß er kein Stück der „Deutschen Blätter", so lange dieselben in Altcnburg erschienen, auswärts drucken lassen dürfe. Drittens ersuchte sic, den Rath Schneider provisorisch und bis zur definitiven Entscheidung über sein Entlassungsgesuch von dem Censoramte zu entfernen; end lich gab sie anheim, ob während der fortzusctzendcn Untersuchung das Erscheinen der „Deutschen Blätter" noch ferner gestattet werden solle oder nicht. Außerdem sprach sie bei dieser Gelegenheit — den von Brockhaus und von Schneider gleichmäßig erhobenen Klagen über den Mangel fester Grundsätze in Censnrangelegenhcitcn damit Recht gebend — den Wunsch aus, daß die Ccnsurbehördcn ehe- thunlichst mit bestimmten Vorschriften, deren Schwierigkeiten freilich nicht zu verkennen seien, versehen werden möchten. In der darauf erfolgten Antwort ans Gotha wurden die An träge der altenburgischen Regierung in der Hauptsache gntgeheißen. In Betreff der aufgeworfenen Frage, ob die „Deutschen Blätter" während der Untersuchung forterschcincn dürften, erwiderte das her zogliche Cabinet: dies sei umsomehr zu gestatten, als sich besorgen lasse, daß der Verleger andernfalls vielleicht Mittel finden würde, das Blatt an einem fremden Orte ans eine noch freiere Art fortzu setzen. Der von der altenburger Behörde ausgesprochene Wunsch, für den Censor festere Vorschriften zu ertheilen, wurde aber vollstän dig ignorirt, so daß es in dieser Beziehung ganz beim Alten verblieb. Außerdem erging vom Herzog noch ein Brockhaus persönlich betreffender Erlaß, wonach derselbe, wie früher schon einmal, ange halten werden sollte, zur Betreibung seines Buchhändlergcschästes in Altenburg sich die landesherrliche Concession zu erwerben, vor deren Erlangung sich aber desselben gänzlich zu enthalten. Das Ministerium in Gotha pflichtete seiner Unterbehörde in Altenburg vollständig bei und letztere ertheiltc die ihrem Antrag entsprechende Weisung an Brockhaus, welcher derselbe denn auch in Bezug auf die landesherrliche Concession nachgekommen ist. Weiter wurde Brockhaus noch bedeutet, fernerhin keine Num mer der „Deutschen Blätter" wieder außerhalb Altenburg drucken zu lassen, wie auch dem Rath Schneider die gesuchte Entlassung von dem zcither verwalteten Censuramte angczeigt und dasselbe von jetzt an dem Kammerhcrrn und Regiernngsrath von der Gabelentz übertragen wurde. Inzwischen setzte der Stadtrath von Altenburg seine Unter suchung gegen Brockhaus fort, während dieser die ihm nachgelassene Vertheidigungsschrift zu den Acten gab. Es würde uns zu weit führen, auf diese hier näher einzugehen, ebenso ans den umfänglichen Rechtsspruch der Göttinger Juristenfacultät, der kurz dahin lautete: 1) der Buchhändler Brockhaus sei wegen des von ihm außer Landes (in Dresden mit Genehmigung des obersten Generalgouvernements!) bewirkten Abdruckes von drei Nummern der „Deutschen Blätter", deren Censur ihm von der Behörde in Altenburg versagt worden sei, in eine Geldbuße von 10 Thalern zu vernrtheilen, von den übrigen in den Acten vorkommenden Beschuldigungen jedoch loszusprechen; 2) dem Rath Schneider sei die Ertheilung der Druckerlaubniß zu dem von der königlich sächsischen Regierung beanstandeten Aufsatze „zu verweisen"; 3) der Setzer und der Druckereifactor seien von den wider sie in den Acten enthaltenen Anschuldigungen, von dem Censor gestrichene Stellen gesetzt und gedruckt zu haben, zu ent binden und loszusprcchen. Außerdem sollten Brockhans und Schnei der die Untersuchnngskosten antheilig tragen. Für den Rechtssprnch waren 21 Thaler lignidirt. So endete dieser Prozeß, der volle vier Jahre in Anspruch ge nommen hatte, und mit dessen Ausgang vor allen Dingen Brockhaus zufrieden sein konnte, zumal er von sämmtlichen infolge der Rekla mation der königlich sächsischen Regierung gegen ihn erhobenen An schuldigungen vollständig freigesprochen wurde, und nur der mittler weile verstorbene Censor hatte den ihm zncrkannten Verweis noch im Grabe zu ertragen. kartnrinnt inontss, uasostnr riäioulns mris. An die Herren Verleger ohne eigene Drnckerei. Einsender dieser Zeilen, der zu der Kategorie der Verleger ohne eigene Druckerei gehört, seufzt gleich seinen College» unter der Last der enormen Preise, welche die deutschen Buchdrucker uns seit Jahr und Tag auferlcgt haben. Wie bekannt, ist cs ja bei den jetzigen Preisen zur Unmöglichkeit geworden, wisscnschastlicheMono- graphien, die nur auf einen kleinen Absatz zu rechnen haben, über haupt z» verlegen, wenn der Antor nicht in der Lage ist, Zuschuß zu leisten ; bei Schulbüchern und Volksschriften sind die billigen Preise, welche die Verhältnisse »othwendig machen, nur dann noch ansrecht zu erhalten, wenn wir das Risico enormerAuflagen auf »ns nehmen — und da, wo wir in Concurrenz mit dem Anslande treten müssen, ziehen wir stets den Kürzeren. Mußten wir cs doch kürzlich »och erleben, daß wir die von Paris uns angebotenc Ucbersetznng eines großen wissenschaftlichen (illnstrirten) Werkes, wozu uns die Illu strationen zu billigstem Preise angebotcn und auch sonst die günstig sten Bedingungen gestellt wurden, ablehncn mußten, weil unsere Uebersetzung theurer gekommen sein würde, als das Original. Daß ein Leipziger Verleger jüngst eine deutsche Gedichtsamm lung inParis drucken ließ, wie verschiedene Zeitungen als Curiosnm mittheilten, illustrirt auch vortrefflich unsere Zustände. Angesichts dieser beklagenswcrthen Verhältnisse haben wir uns bis daher der Hoffnung getröstet, daß sie eben nur vorübergehende seien und mit Ablauf des für den berüchtigten „Tarif" bestimmten Jahres (pr. 1. Juli 1876) ihr Ende finden würden. Dem ist aber nicht so, denn wie wir hören, denken die Herren Buchdrucker nicht an eine wirkliche Rednction der hohen Löhne, die ihnen offenbar zu gut gefallen, da sie ihnen einen erheblich höheren Gewinn verschaffen, und alles, was sie außer unbedeutenden Aenderungen in der Be- rcchnnngswcise durch einen neuen Accord mit den Setzern zu errei chen hoffen, das ist die Beseitigung der hohen Berechnung des so genannten „Specks" der Setzer, der bisher mit Rücksicht auf die Satzart des betreffenden Werkes berechnet wurde, sodaß also z. B. bei theurem mathematischen Satze auch der Speck so vergütet werden mußte, als ob die leeren Seiten mit diesem schwierigen Satz gefüllt wären. — Nun der Speck soll in Zukunft nur zum Preise gewöhn lichen Satzes berechnet werden, an die Abschaffung der ungewöhn lichen Forderung, daß wir auch da bezahlen sollen, wo nichts gelei stet ist, hat man nicht zu denken gewagt; diese Anomalie soll beste hen bleiben als besondere Eigenthümlichkeit, weil sic ja die Herren Buchdruckereibesitzer nicht drückt. Angesichts dieser Verhältnisse ist doch wohl die Frage berech tigt: Müssen wir denn ruhig zusehen, wie uns die Preise dictirt werden, — haben wir nicht als Arbeitgeber auch ein Wort darein zu reden, oder sind wir nur dazu da, stets die Rolle der gutmüthigen Zahler zu spielen!? Gewiß nicht, die Selbsthilfe steht uns wohl zu und ist umsomehr geboten, als es sich in der That um das Wohl und Wehe nicht unserer selbst, sondern auch der immer mehr ver- theuerten deutschen Literatur handelt. In vielen Fällen hat ja wohl der Verleger sich durch Erhöhung der Preise seiner Waare zu helfen gesucht und helfen können; wir sind in der Richtung aber bereits an der äußersten Grenze an-
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