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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.05.1876
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- Ausgabe
- Band
- 1876-05-08
- Erscheinungsdatum
- 08.05.1876
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- Deutsch
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1648 105, 8. Mai. Nichtamtlicher Theil. auch gewesen sein, daß die Stein'sche Buchhandlung in Nürnberg inzwischen eine Ausgabe der besagten Schrift besorgte, wenn auch mit Hinweglassung der bedenklichsten Stellen, so doch zum ersten Male mit authentischen nnd ausführlichen Mittheilnngen über die Erschießung Palm's, wodurch eine andere Ausgabe nicht mir nn- nöthig wurde, sondern anch geschäftlich nicht räthlich erschien. Das entscheidendste Moment, welches schließlich den Ausschlag gab, mag aber für Brockhaus wohl gewesen sein, daß er inzwischen erfahren hatte, daß die Stein'sche Buchhandlung in Nürnberg auch die erste Auflage der Schrift verlegt hatte und das Verlags recht derselben besaß; wußte er das aber, so fügt sein Eukel hinzu, so wäre er gewiß der Letzte gewesen, der de» Erben des unglücklichen Collegen durch seine Ausgabe Concurrenz gemacht hätte. Schließlich erhalten wir noch interessante Mittheilungen über die Schrift Palm's, müssen jedoch auf jene verweisen, da es uns zn weit führen würde, auf dieselben hier weiter einzugchen. Auch die „Deutschen Blätter" selbst verursachten Brockhaus nicht geringe Censurnöthe und verwickelten denselben, wie leicht be greiflich, in manchen Conflict mit Censurbehörden, von welchen je doch nur einer größere Dimensionen annahm, der wiederum nicht von der altenburgischen Regierung, sondern diesmal von der könig lich sächsischen selber ausging. Veranlassung war ein Aufsatz mit der Ueberschrift: „Streitschriftenwechsel über die Vereinigung Sach sens mit Preußen", welchen der damalige altenburgische Censur- Rath Schneider nicht nur vollständig strich, sondern wobei er sich auch zu der seine Vollmacht sicher überschreitenden Bemerkung ver leiten ließ, daß das Thema, welches die Vereinigung Sachsens mit Preußen behandele, nicht mehr in die „Deutschen Blätter"ausgenom men werden möge. Brockhaus war ein zu entschiedener Charakter, um sich eine derartige nnmotivirtc Behandlung ohne Weiteres gefallen zu lassen, weshalb er, ohne bei der altenburgischen Regierung dagegen zu re- monstriren, wodurch jedenfalls viel Zeit verloren gegangen wäre, die betreffende Nummer nnd ebenso die beiden folgenden, welche die Fortsetzung und den Schluß jenes Aufsatzes enthielten, nach Dresden zum Druck schickte, wo die Behörde kein Bedenken trug, dem aller dings auch ganz ruhig und objectiv gehaltenen Aufsatz die Erlaubniß zum Druck zu ertheilen. Von dein Geschehenen setzte Brockhaus seine Behörde pflicht schuldigst in Kenntniß, indem er zugleich die Gründe seines Han delns offen darlegte, worauf die altenburgische Regierung unter anderem resolvirte: Brockhaus habe sich binnen 14 Tagen schriftlich darüber vernehmen zu lassen, wie er sich habe ermächtigen können, die befragten drei Bogen, nachdem der Druck hier nicht verstattct worden, an einem anderen Orte drucken zu lassen und mit den übrigen hier gedruckten Bogen auszugeben. Die altenburgische Re gierung würde es hierbei wohl haben bewenden lassen, wenn sie nicht von auswärts veranlaßt worden wäre, wegen einer neuen Be schwerde zugleich mit auf diese Angelegenheit zurückzukommen. Der Verfasser, Dr. Eduard Brockhaus, schreibt hierüber: „Die auf dem Wiener Congreß so lange verhandelte Frage der Zukunft Sachsens, über die sich auch jener Aufsatz verbreitete, war endlich durch den am 18. Mai 1815 zwischen Sachsen und Preußen abgeschlossenen Friedenstractat gelöst worden, freilich in einer von allen Patrioten und auch von Brockhaus gemißbilligten und schmerzlich bedauerten Weise: durch die Zerreißung Sachsens. „Unterm 18. September 1815 wendete sich die königlich säch sische Regierung an die herzoglich sächsische Regierung zu Gotha mit einer Beschwerde über die »Deutschen Blätter«. In einer ver letzten Nummern, schrieb sie, habe ein Aufsatz gestanden, »in welchem in besonderer Beziehung auf Jhro Königliche Majestät von Sachsen und Jhro Unterthanen die verderblichsten, alle bürgerliche Ord nung zerstörenden Grundsätze mit frecher Hintansetzung der dem Regenten schuldigen Ehrerbietung vorgetragen werden«. In der zuversichtlichen Erwartung, daß die gothaische Regierung »ein so ahndungswürdiges Beginnen nicht in Schutz nehmen« werde, bat sic um »ernstliche Ahndung der von dem Verfasser, dem Censor und dem Verleger sich dabei zu Schulden gebrachten Ungebührnisse«, sowie um »gemessene Vorkehrung und Verhütung ähnlicher Vor- sallenheiten«. „Der betreffende Aufsatz führt die Ueberschrift: »Noch ein Wort znr richtigen Beurtheilnng der neuen Verhältnisse des König reiches Sachsen und seines Regentenhauscs (geschrieben im Julius 1815)«. Er behandelte die Frage, ob der Fürst des Volkes, oder das Volk des Fürsten wegen da sei, wobei ausgesprochen wird: die Theilung Sachsens sei das größte Unglück, welches diesem Lande habe begegnen können, und der König hätte deshalb auf keinen Fall in eine solche Theilung willigen, sondern, falls sich dieses Unglück durchaus nicht anders abwenden ließ, lieber auf den sächsischen Thron gegen angemessene Entschädigung Verzicht leisten sollen." Von Gotha wurde das Beschwerdeschreiben der Dresdner Regierung an die Unterbehörde in Altenburg geschickt mit der An frage: „ob das betreffende Journal wirklich in den altenburgischen Landen gedruckt werde" und „womit in diesem Falle der Censor des selben sich zu rechtfertigen glaube, daß er jenem Aufsätze das Im primatur ertheilt habe?" Die altenburgische Regierung beauftragte infolge dieses Be schwerdeschreibens und der gestellten Anfragen sofort den Stadtrath zu Altenburg, wegen dieses Aufsatzes und zugleich wegen der früher erwähnten, von ihr aber bisher ignorirten Vorfälle bei den „Deut schen Blättern" die Untersuchung gegen Brockhaus cinzuleiten; über den neuen Fall bemerkte sie dabei, daß sie die Censur, welche „äußerst anstößige" Stellen habe passiren lassen, zugleich auch zur Verant wortung gezogen habe. Was die früheren Vorfälle betrifft, so verblieb Brockhaus bei seiner Vernehmung bei seinen schon gegebenen Erklärungen, auch brachte er das Original des vom Kriegsrath Müchler verfaßten Brieses bei, in welchem ihm derselbe mittheilte, daß der preußische Geheime Staatsrath von Bülow als Generalsecretär des General gouvernements des Königreichs Sachsen den Druck des schon er wähnten Aufsatzes: „Streitschriftenwechsel über die Vereinigung Sachsens mit Preußen", wegen dessen er von der altenburgischcn Regierung eine Zeit lang verfolgt worden war, genehmigt habe. Hinsichtlich des Aufsatzes, der die Beschwerde der Dresdner Regierung veranlaßt hatte, berief er sich auf das vom Censor Schneider erthcilte Imprimatur und lehnte wegen des Abdruckes einiger Worte, die dieser gestrichen zu haben behauptete, jede Ver antwortlichkeit ab, da ein etwa dabei vorgekommener Fehler nur die Druckerei, nicht ihn treffen würde, lieber letzteren Punkt wur den dann nicht nur der Factor der Pierer'schen Hofbuchdrnckerei, in der die „Deutschen Blätter" gewöhnlich gedruckt wurden, und der Setzer des Blattes, sondern noch drei andere »nbetheiligte Setzer und mehrere andere Personen vernommen, zum Theil mehr mals! Trotzdem konnte nicht sicher ermittelt werden, ob der Censor die betreffenden Worte gestrichen hatte oder nicht. Der Verfasser gibt uns nun die lange Rechtfertigungsschrift des Censors ihrem Wesen und Inhalte nach wieder. Dieselbe scheint darnach mehr eine Entschuldigungsschrift, denn eine wirk liche Rechtfertigung zu sein. Der Censor mag dies auch dabei gefühlt haben, indem er zuletzt mit Rücksicht auf sein Alter und seine Kränklichkeit um Enthebung von dem Amte eines Censors bei der Herzoglich altenburgischen Regierung nachsucht, der er ohne jegliche Instruction 28 Jahre treu gedient zu haben angibt. Aus die von Gotha ergangenen Anfragen erstattete die alten-
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