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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.05.1912
- Strukturtyp
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- 1912-05-30
- Erscheinungsdatum
- 30.05.1912
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- Deutsch
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6626 SSrsenilatt,, d. «>,Ichi,. «uchhandet. MchtamMchei Tell. 123, 30. Mai 1S12. beiträgt, sondern die Art und Weise, wie er ihn betreibt und da durch seinen Beruf und seine Berussgenossen in den Augen anderer herabsetzt. Ein solches Verhalten läßt sich auch dann nicht rechtfertigen, wenn es tatsächlich zu geschäftlichen Erfolgen führen sollte, was noch von keiner Seite bewiesen ist. Kein Mensch wird von einem Verleger verlangen, daß er um seiner Ideale willen sich auf geschäftlich unrentable Unternehmungen ein- läßt, aber ebensowenig wird man es billigen können, wenn von Einzelnen Anschauungen in einen Beruf hineingetragen werden, die als unvereinbar mit seinem Wesen angesehen werden müssen. Unvereinbar auch, weil sie nicht nur den eigenen materiellen Erfolg hintanhalten, sondern auch den anderer beeinträchtigen müssen. Denn wenn Herr Wigand, der sich auf sein »real ökonomisches Verständnis für kommerzielle Geschehnisse« so viel zugute tut, einmal etwas tiefer zu den Quellen hinabsteigen würde, aus denen auch im Verlagsbuchhandel der Erfolg fließt, so würde er finden, daß die besten Verleger noch immer die jenigen gewesen sind, die über ihren eigenen Interessen auch die der Autoren und des Publikums nicht vergessen haben. In seine Sprache übersetzt: es ist nicht nötig, anständig zu sein um der Anständigkeit willen, sondern weil sie »das bessere Geschäft« ist. Der Deutsche Buchgewerbeverein mit dem Sitz in Leipzig hält seine 24. Ordentliche Hauptversammlung in diesem Jahre am 20. Juni in München ab. Die Einladungen hierzu sind be- reits an die Mitglieder ergangen. In Verbindung mit der Haupt versammlung ist seitens der Münchener Mitglieder des Deutschen Buchgewerbevereins ein interessantes Programm aufgestellt worden, um den Teilnehmern noch etwas Besonderes zu bieten So sollen u. a. auch die Bayrische Gewerbeschau, das Deutsche Museum und die Betriebsräume der Firma Knorr L Hirth (Jugend) in München besichtigt werden. Nichtmitgliedern, die Interesse an diesen Veranstaltungen haben und die die Mitgliedschaft des Deutschen Buchgewerbevereins zum Zwecke der Teilnahme an diesen Veranstaltungen zu erwerben wünschen, wird das Pro- gramm auf Verlangen zugesandt. Die Anmeldungen zur Teil- nähme an der Münchener Tagung müssen spätestens bis zum 12. Juni in der Geschäftsstelle des Deutschen Buchgewerbevereins in Leipzig bewirkt werden. Schweizerische Juuimesse 1912. — Laut Beschluß der Hauptversammlung des Schweizerischen BuchhändlerVereins vom 6. Juni 1910 findet die Abrechnung, unabhängig von der Hauptversammlung, spätestens am I. Juni statt. § 12, Absatz 3 der Satzungen lautet jetzt: »Der 1. Juni ist der Termin für die Abrechnung zwischen Verlag und Sortiment für das vergangene Rechnungsjahr. Die Sortimenter sind verpflichtet, ihre Konten durch Remittieren, Disponieren und Zahlung bis spätestens zu diesem Tage glatt abzuschließen«. Der gewerbliche Rechtsschutz. — Dem Reichstag werden zu Beginn seiner nächsten Herbfttagung zwei Vorlagen zugehen, die sich auf den gewerblichen Rechtsschutz beziehen. Sie sind eine Folge der Washingtoner Konferenz, die vom 16. Mai bis 7. Juni vorigen Jahres unter Beteiligung von vierzig Staaten zur Revision der Pariser Übereinkunft für gewerb- lichen Rechtsschutz stattfand. Die auf der Konferenz verein- barten Washingtoner Akte bedürfen vor ihrer Ratifizierung durch das Deutsche Reich der Zustimmung der gesetzgeben den Körperschaften; sie bilden daher die erste der beiden Reichs tagsvorlagen. Durch die Akte aber werden eine Reihe von Be stimmungen der deutschen Gesetzgebung berührt, und es bedarf daher einer zweiten Vorlage, die diese Bestimmungen des geltenden Rechts mit den neuen internationalen Verein barungen in Einklang bringt. Es handelt sich dabei um das Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern vom Jahre 1892 und um das Gesetz über das Warenzeichen recht vom Jahre 1894. Außerdem müssen gesetzliche Bestim- mungen über die Geltendmachung des Prioritätsrechts erlassen werden. Diese Änderungen unserer Gesetzgebung werden notwendig durch die von der Konferenz vereinbarten Vorschriften über die Prüfung beschreibender Wertzeichen und die Zulassung von Warenzeichen, die mit Genehmigung der zuständigen Be hörden ein öffentliches Wappen enthalten. Als das hauptsächlichste Ergebnis der Konferenz ist die Feststellung einheitlicher Vor- schriften für die Geltendmachung des Prioritätsrechts anzusehen. Hierfür hatte die deutsche Vertretung auf der Konferenz Vorschläge unterbreitet, die allgemeine Zustimmung fanden und in die Akte ausgenommen wurden. Ferner ist die grund sätzliche Anerkennung eines Schutzes für Kollektivmarken ver einbart worden, während bis jetzt Kollektivmarken nicht zum Markenschutz zugelassen wurden, weil man Personengemeinschaften nicht als markenberechtigt anerkannte: es ist jedoch dem freien Er messen jedes Landes Vorbehalten worden, den Schutz durch gesetzliche Vorschriften oder im Verwaltungswege in bezug auf seine Voraus- setzungen und Wirkungen zu regeln. Von großer Bedeutung ist ferner die auf der Konferenz erzielte Klärung über die Bedeutung des Ar tikels 6 der Pariser Übereinkunft, dem eine neue Fassung gegeben wurde. Diese im Zusammenhang mit den zugehörigen Be stimmungen des Schlußprotokolls stimmt im wesentlichen mit den Vorschriften unseres Warenzeichengesetzes in bezug auf die Kollision eines Warenzeichens mit andern Rechten, die Zurückweisungs gründe und die Widerrechtlichkeit einer Marke überein; eine Ab weichung besteht nur hinsichtlich der Wappen von Staaten und Gemeinden. Eine Gedenktafel für Julius Wolfs. — Die Stadt Quedlinburg hat beschlossen, am Geburtshause Julius Wolffs, des am 3. Juni vor zwei Jahren Heimgegangenen Dichters, eine bronzene Gedenktafel anzubringen. Professor Fritz Schaper erhielt den Auftrag für den Entwurf. Er schuf eine schlichte, breit-rechteckige Tafel, in deren Mitte in einem stilisierten Lorbeer kranz unter einer Empireschleife der charakteristische Kopf Wolffs im Profil erscheint. Darunter liest man die Worte: Der Dichter Julius Wolff wurde hier geboren am 16. September 1834. Deutscher Wisseuschaftertag. — In Kassel wurde am 25. Mai der aus allen Teilen des Reiches besuchte Wissenschaftertag abgehalten, der unter anderem die Satzungen für den Deutschen Wissenschafter-Verband festsetzte. Der Verband, der zurzeit 75 Verbindungen und 76 Altherrenverbände mit 1700 Aktiven und 12 000 Alten Herren aller Fakultäten umfaßt, erstrebt die Förderung der gemeinsamen Interessen aller wissenschaftlichen Verbindungen an den deutschen Hochschulen, insbesondere will er die Ideen der wissenschaftlichen Verbindungen nach außen hin vertreten und einen engeren Zusammenschluß der einzelnen Ver bindungen, aller ihrer Mitglieder, vornehmlich auch der Alten Herren, anbahnen. Der Sächsische Landesverband für Verbreitung vou Volksbildung, der seine Hauptversammlung in diesem Jahre in Burgstädt am 8. und 9. Juni abzuhalten gedachte, hat die Ver sammlung auf einen späteren Termin zu verlegen beschlossen. Der Beschluß ist vom Vorstande im Einverständnis mit den Burg städter Körperschaften gefaßt worden. In Aussicht genommen sind nunmehr der 21. und 22. September. Neue Vücher, Kataloge »sw. für Vuchhäudler: k'. W. üa.86bks in ^V6tt,in6r8t>r. 7. 8". 82 8. 897 Nrn. 6 LIinLirnioolr ä. karig 7^, 11, kuo cks InIIs. 8°. 125 8. 2421 Nrn. 8tra.88S 16. 8". 33 8. 792 Nro. strs,886 33. 8". 32 8. 671 Arn. ^ ' 00- kd 6, 6on an 7 ts a ox s. tir. 61: Lxsgstibebs Ibsolo^is, 8". 36 8. 1170 tirn.
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