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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.05.1876
- Strukturtyp
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- Band
- 1876-05-01
- Erscheinungsdatum
- 01.05.1876
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- Deutsch
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99, 1. Mai. Nichtamtlicher Theil. 1553 gemacht hatte, welche den Titel führte: „Handzeichnungen aus dem Kreise des höheren politischen und gesellschaftlichen Lebens. Zur Charakteristik der letzten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts." Da der Verfasser damals nur über den Anfang der Ange legenheit unterrichtet war und weder den weiteren Verlauf noch den Ausgang derselben kannte, so konnte er nur kurz über den Conflict berichten. Das dabei in Betracht kommende Buch enthielt eine Reihe meist hochgestellte Persönlichkeiten betreffender Anekdoten und Erzählungen, die, ihre Wahrheit vorausgesetzt, allerdings „zur Charakteristik der letzten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts" dienen, und zum Theil Skandale und Verbrechen jedoch unter voller Namensnennung der davon Berührten enthüllen und deshalb bei diesen wie im Publicum großes Aufsehen erregten. Fürst von Hatzfeld nun, von dessen seit schon zwanzig Jahren todtem Bruder in dem Buche eine schlimme Geschichte erzählt wurde, hielt sich ver pflichtet, für die in der Schrift angegriffene Ehre des Verstorbenen einzutreten und einen Prozeß anzustrengen. Durch die fortgesetzten Nachforschungen ist es nun gelungen, in dem Staatsarchiv der herzoglich sachscn-altcnburgischen Regierung die vollständigen Acten darüber aufzufinden, welche I)r. Eduard Brockhaus nun zur weiteren Darstellung des Prozesses benutzt hat, mit welcher die Reihe der von F. A. Brockhaus geführten Kämpfe mit der Censur in diesem Bande eröffnet wird. Allerdings war die Ehre des verstorbenen Grafen von Hatz feld und der ganzen Familie in dem Aufsatze: „Die Falschmünzer oder Giftmischer" in der empfindlichsten Weise verletzt; es wurde aber ganz offen und unter voller Nennung des Namens erzählt, daß der Graf von Hatzfeld am Mainzer Hofe — ein Verwandter des letzten Kurfürsten von Mainz Karl Joseph von Erthal, und Bruder des Generals und Gesandten am Berliner Hofe, Fürsten von Hatzfeld — wegen Falschmünzerei und Giftmischerei zu lebensläng licher Gefangenschaft verurtheilt worden sei, die er auch auf der kur mainzischen Festung Königstcin angetreten habe, bis er in dem französischen Revolutionskriege gleich anderen Gefangenen seine Freiheit wieder erlangt habe. Die Thatsachc, um die es sich handelte, war actcnmäßig erwie sen, wenigstens in Bezug auf die Falschmünzerei und die Berur- theilung, ja dieselbe war schon anderweitig öffentlich mitgetheilt worden. Uebrigens handelte es sich bei dem ganzen Prozesse gar nicht um die Frage, ob und inwieweit jene Erzählung begründet sei, sondern lediglich um preßpolizciliche Verhältnisse. Es würde uns zu weit führen, die interessanten Auseinandersetzungen hier weiter zu verfolgen, und bemerken wir nur, daß das Urtheil des Schöppenstuhles zu Jena dahin ging, daß Denunciant, Fürst von Hatzfeld, insofern dessen Anzeige auf Privatgenugthuung wegen der in der Schrift angeblich enthaltenen Verleumdungen gerichtet wor den sei, „zur Sache nicht für gerechtfertigt zu achten", jedoch De- nunciat, Brockhaus, „des bei dem Verlage und der Herausgabe der Schrift geständigermaßen zu Schulden gebrachten Vergehens wi der die gemeine deutsche Polizeiordnung halber" mit 50 Thaler zu bestrafen, und den Verfasser und Redacteur der Schrift zu nennen, auch die Kosten zu tragen verbunden sei. Brockhaus ließ darauf durch seinen Vertheidiger, Hofadvoeat Hempel in Altenburg, gegen dies Urtheil appelliren, was zur Folge hatte, daß die Juristenfaeultät zu Göttingen, an welche diesmal die > Acten zur Entscheidung gelangt waren, den Spruch fällte: „Denun- ; ciat sei des bei dem Verlage der Schrift ihm zu Schulden gelegten Vergehens wider die gemeine deutsche Polizeiordnung halber mit 50 Thaler nicht zu bestrafen, sondern in dieser Hinsicht von aller Strafe freizusprechen", während cs im klebrigen bei dem früheren Urtheile: Nennung des Verfassers, Tragung der Kosten u. s. w. zu belassen sei. Mit dem Urtheil der Juristen-Facultät in Göttingen schließen die Acten des so interessanten Prozesses, und scheint es, daß sich beide Parteien bei demselben beruhigten, namentlich daß Fürst von Hatzfeld mit der ihm „geleisteten Gerechtigkeit" befriedigt war, denn nicht nur sprach er dafür dem Regierungspräsidenten von Trützschler in Altcnburg brieflich seinen Dank aus, sondern er stand auch von jeder weiteren Verfolgung der Angelegenheit ab, die den Gegner nur zur Antretung des Beweises der Wahrheit und zu der von die sem schon früher angedrohten Veröffentlichung des Prozesses getrie ben haben würde. Während Fürst von Hatzfeld von alledem, was er mit der Klage bezweckte, nichts erreicht hatte, war Brockhaus von der eigent lichen Strafe freigesprochen und nur zur Erstattung der nicht be deutenden Untecsuchungskosten verurtheilt worden. Ferner war demselben zwar die Nennung des Verfassers und Herausgebers der Schrift auferlegt worden, er wurde aber von der Regierung nicht dazu angehalten, während Fürst von Hatzfeld gerade diese namhaft gemacht haben wollte, um gegen sie, und wahrscheinlich mit besserem Erfolge, Vorgehen zu können. Das Geheimniß darüber ist auch von Brockhaus so gut gewahrt worden, obwohl er von den Betreffenden zur Nennung ihrer Namen ermächtigt war, daß der Verfasser noch heute unbekannt, und es nur eineVermuthung ist, wenn der Kriegs rath von Cölln als solcher angegeben wird. Die Redaction der Schrift hatte, wie bereits im ersten Baude des Werkes erwähnt worden ist, die Hofräthin Spazier besorgt und sich dabei wohl nur auf Stylistisches beschränkt; auch das ist nur aus Geschäftsnotizen bekannt und Fürst von Hatzfeld hat es sicher nie erfahren. Vor allen Dingen aber war es dem Kläger nicht gelungen, die Schrift selbst aus der Welt zu schaffen. Hat diese Hatzfeld'sche Angelegenheit auch kein politisches In teresse — sagt der Verfasser — so liefert sie doch mannigfache Beiträge zur Charakterisirung der damaligen Preßverhältnisse. Außerdem läßt sie Brockhaus' Persönlichkeit, seinen Muth, seine Bereitwilligkeit zur Versöhnung, aber auch seine Zähigkeit im Festhalten an dem, was er für recht und erlaubt hält, scharf hcr- vortreten. Der Prozeß berührt zwar nur persönliche und Privatverhält nisse und verläuft abseits der großen Heerstraße des die Interessen weiterer Kreise berührenden öffentlichen Lebens, ist darum aber nicht minder interessant, da er uns einen Einblick sowohl in die An schauungen der damaligen Zeit gewährt, wie nicht minder in die Persönlichkeit F. A. Brockhaus'. Bei den weiteren Kämpfen, die Brockhaus im Verlause der Zeit mit der Censur auszufechten hatte, treten politische Interessen mehr in den Vordergrund, Interessen, die zu Prinzipienfragen Veranlassung geben und somit auch zur Darstellung der Anschau ungen und Denkweise, welchen Brockhaus auf politischem Gebiete huldigte. Miscellcn. Zur Lempertz'schen Sammlung. — In der Vorrede zu einem holländischen Auctionskatalog wurde unlängst auf ein interes santes Beispiel von Preiswandelung aufmerksam gemacht; in einer Kunstauction wurden für fünf Handzeichnungcu Rcmbrandt's 10,500 fl. erlöst, welche der frühere Besitzer vor Jahrzehenden um 37 fl. gekauft hatte; eine Handzcichnung von van der Velde, welche auf derselben Auction 900 fl. brachte, hatte er um — 1 fl. erworben. Der Kunst- und Antiquarbuchhandel weist nicht wenige ähnliche Bei spiele enormer Preissteigerung auf auch im Gebiete des Holzschnit tes, des Kupferstichs und der mit beiden geschmückten Bücher; es ist bekannt, daß insbesondere die alten Ornamentbücher, wie alles auf das Kunstgewerbe Bezügliche oft fabelhafte — z. Thl. unverständliche
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