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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.11.1876
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.11.1876
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18761122
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frühere Erscheinen der „Gartenlaube", welche jetzt Donnerstags Mittag in Leipzig zur Ausgabe kommt, bekannt geworden, und da durch sind wir (in Rheinland und Westphalen) jetzt schon in der angenehmen Lage, den größten Haufen der Wochenblätter Sams tags in die Hände der Abonnenten befördern zu können. Die Nach zügler: „lieber Land und Meer", „Jllustrirte Zeitung" rc. dürfen wir wohl bald auch wieder in die Reihen ihrer wöchentlichen Reise gefährten eintreten sehen, denn Hr. Hallberger hat mir in einer wegen „lieber Land und Meer" mit ihm gepflogenen Correspondenz mitgetheilt, daß er die Schwierigkeiten, welche bis jetzt dem früheren Erscheinen dieser Zeitschrift entgegenständcn, baldigst zu beseitigen in der Lage sein werde. So dankenswerth nun auch das freundliche Entgegenkommen der Hrn. Keil und Hallberger ist, so kann ich doch nicht umhin, nochmals, wie schon in einem früheren Artikel geschehen, hervorzuheben, daß es, soll für den ganzen deutschen Buchhandel für immer eine Besserung in dieser Angelegenheit herbeigesührt werden, zu erstreben ist, die Wochenblätter Mittwochs in Leipzig zur Ausgabe zu bringen. In diesem Sinne sprechen sich auch fast sämmtliche Handlungen aus, welche sich in dieser Sache schriftlich an mich wendeten. (Sollte es erwünscht sein, so würde ich die sämmt- lichen Zuschriften in Leipzig deponiren, damit die Herren Verleger dort selbst oder durch ihre Vertreter Einsicht davon nehmen können.) Die Sortimenter, welche im hohen Norden und tiefen Süden ihren Wohnsitz haben und deshalb am meisten für den Mittwoch interesirt sind, mögen sich jetzt, wo man mit einer Verbesserung den Anfang gemacht hat, rühren, damit sie auch ordentlich durchgeführt werde und ihnen nutzbar wird. — Eine Zuschrift des Hrn. I. Lintz in Trier, die einen sehr praktischen Vorschlag enthält, muß ich hier er wähnen; seiner Meinung nach sollten nämlich die Zeitschristen-Ver- legerdemAbonnementspreisderBlätterdieNotiz: „Frei ins Haus geliefert 50 Pfg. Zuschlag" beidrucken, wie die Post diese Ge bühren ebenfalls berechne. Wie gerechtfertigt es wäre, die Abon nenten mit einer solchen Steuer zu belasten, kann jeder Buchhändler leicht aus den hohen Spesen, welche gerade die Zeitschriften be drücken, herausrechnen.*) — Zum Schluß spreche ich im Namen Vieler die Hoffnung aus, daß die erwünschte Reform sofort, oder baldigst gründlich durchgeführt werde. M.-Gladbach, 17. November 1876. Rob. Hoster. Aus Wien schreibt man der „Post": „Dem Landesgerichte Wien liegt gegenwärtig eine Frage von prinzipieller Wichtigkeit, betreffend den internationalen Schutz des literarischen Eigenthums, zur Ent scheidung vor. Veranlassung hierzu bot folgender Streitfall: Robert Hamerling lieferte vor fünf Jahren Hrn. Adalbert Ritter v. Gold schmidt aus dessen Bestellung den musikalischen Text zu einer Cantate unter dem Titel: »Die sieben Todsünden», behielt jedoch sich, beziehungs weise seinem Rechtsnachfolger den Druck seiner Dichtung vor. R. v. Goldschmidt componirte die Musik zur Dichtung und wurde dessen Komposition unter dem obenerwähnten Titel als Oratorium jüngst in Berlin aufgeführt. Gelegentlich dieser Aufführung hatte jedoch *) Eine sehr passende Illustration zu diesem Vorschläge bildet folgender Nothschrei, welchen kürzlich eine liesländische Handlung an die Zeitschristenverleger erlassen hat: „Seit einer Reihe von Jahren ist der Sortimenter genöthigt, die Journale wöchentlich Pr. Eilzug zu be ziehen, um den gesteigerten Anforderungen des Publikums überhaupt Genüge leisten zu können. Eine vieljährige Erfahrung und genau auf gestellte Berechnung hat mich belehrt, daß durch die Baarpackete und den bei Zeitschriften ohnedies geringen Rabatt die enormen Spesen den Gewinn nicht nur vollständig absorbiren, sondern in vielen Fällen vom Sortimenter zugezahlt werden muß. Ich beabsichtige daher von jetzt ab meinen Bedarf an Journalen nur bei dem hiesigen Post amt zu bestellen und bitte Sie um gef. Nachricht, ob und welche Bonifikation Sie mir für jeden Abonnenten bei Einsendung der Postquittung bewilligen rc." der Komponist R. v. Goldschmidt auch die Dichtung in gekürzter Form als Oratoriumstext drucken, veröffentlichen und in den Musi- kalicn- und Buchhandlungen sowohl, wie auch an der Kasse verkaufen lassen. Nachdem die Dichtung Hamerling's jedoch bereits im Jahre 1872 in den Verlag von I. F. Richter in Hamburg, der das aus schließliche Verlagsrecht für die Werke Hamerling's besitzt, über- gegaugen war, so erachtete sich Hr. I. F. Richter in seinem Eigen thumsrechte verletzt. Um nun die Streitfrage endgültig zur Entschei dung zu bringen, hat die Verlagsfirma der »sieben Todsünden« am 16. Nov. die bezügliche Klage beim Landesgerichte Wien cingcbracht. Der Prozeß dürfte dadurch an Interesse gewinnen, daß voraussicht lich Hamerling selbst als Zeuge vernommen werden wird, indem dieser einerseits in dem Vorworte zu seiner Dichtung Hrn. Ritter v. Goldschmidt das Eigenthumsrecht auf dieselbe als musikalischen Text zuerkennt, anderseits aber auch die Rechte seiner Verlagsfirma geschützt wissen will." Ein Zopf. — Es macht dem Schreiber dieser Zeilen immer einen sehr komischen Eindruck, wenn er im Börsenblatt, auf Circular- Adreffen u. s. w. vor dem Namen einer Buchhandlung das alt- väterische „Löbl." sieht. Ein solches an die schönsten Tage unserer Zopfperiode erinnerndes Prädicat sollte man doch endlich bei Seite lassen; aber wie es Leute gibt, die in ihrem ganzen Leben nicht im Stande sind, den einmal angelernten orthographischen Unsinn sich abzugewöhnen, das „Wohlgeboren", „Hochwohlgeboren", und wie die lächerlichen Prädicate alle heißen mögen, auf ihren Adressen weg zulassen, so hängt auch ein allerdings nur geringer Theil unserer Collegenschast au diesem Ueberbleibsel zopfiger Höflichkeit. Alle Freunde des Fortschritts bitten wir dringend, künftig „Der Müller'- schen Buchh.", oder „An die Müller'sche Buchh." zu schreiben, mit dem „Löblich" aber uns zu verschonen. L-r. An die Herren Verleger ist die dringende Mahnung zu richten, bei Postsendungen nach Berlin die Angabe der genauen Adresse nach Straße und Nummer nicht unterlassen zu wollen. Für Sen dungen durch den Kommissionär, resp. die Bestellanstalten, mag die Aufschrift der bloßen Firma genügen, da die Anstalten nur den buchhändlerischeu Verkehr vermitteln, also beständig für einen nicht gar großen Kreis von Namen arbeiten; bei den Postanstalten da gegen, welche der Allgemeinheit dienen, entstehen durch eine unge nügende Adresse Verzögerungen und Störungen, die für den Sorti menter mitunter recht empfindlich werden können. Also nochmals die Bitte, zwischen Bestellanstalt und Post unterscheiden zu wollen und bei letzterer die volle Adresse anzuwenden. I-. L. Unterm 29. October hat sich zu Wegeleben ein neuer Buch handlungs-Gehilfenverein unter dem Namen „konform", Verein jüngerer Buchhändler des Harzgaues, gebildet. Briefe sind an den derzeitigen Schriftführer, Hrn. P. Hühue, in der Ernst'schen Buchhandlung in Quedlinburg zn richten. Personalnachrichtcn. Der König von Sachsen hat Herrn Edm. Gaillard in Berlin die Goldene Medaille „Virtuti st inAsnio" verliehen; ferner erhielt derselbe auf der internationalen Ausstellung zu Utrecht das goldene Kreuz als ersten Preis für Farbendrucke, sowie eine Medaille auf der Ausstellung zu Santiago. Aus Anlaß der diesjährigen Kunst- und kunstgewerblichen Ansstellung zu München ist von dem Kaiser von Oesterreich den Herren P. Kaeser und R. v. Waldheim in Wien das Ritterkreuz des Franz-Josef-Ordens verliehen worden. 595*
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