Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.05.1889
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 01.05.1889
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18890501
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188905010
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18890501
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1889
- Monat1889-05
- Tag1889-05-01
- Monat1889-05
- Jahr1889
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 100, 1. Mai 1889. Nichtamtlicher Teil. 2259 die Verbreitung der Heiligen Schrift zu thun, haben wir, einem Ge such des Vereins von Verlegern christlicher Litteratur stattgebend, uns entschlossen, zunächst versuchsweise den Buchhändlern in Würt temberg und Hohenzollern einen Rabatt von 20"/o auf die Ver kaufspreise unserer eigenen Ausgaben cinzuräumen, mit der Verpflichtung, daß sie die in unserm Verzeichnis angesetzten Ver kaufspreise genau einhalten. Dem Zweck und Statut unserer Anstalt entsprechend, behalten wir uns vor, wie seither an Anstalten und einzelne Unbemittelte, sowie aus anderen besonderen Veranlassungen heilige Schriften zu herab gesetztem Preise oder unentgeltlich abzugebcn. Die Gewährung von Rabatt oder sonstigen Vergünstigungen an das Publikum oder Behörden rc. darf seitens des Buchhandels, auch bei Entnahme von Partieen, nicht erfolgen. Würde dies gleichwohl geschehen, so könnten wir der betreffenden Handlung unsere Schriften nur noch zu den gewöhnlichen Preisen ohne Rabatt liefern. Wir liefern gegen bar und ohne Freiexemplare. Auswahl sendungen oder Sendungen mit Nemissionsbercchtigung können wir nur in Ausnahmefällcn machen. Auf Verlangen senden wir direkt und erheben den Betrag durch den Kommissionär. Bestellungen wollen Sie stets an uns selbst richten, da unsere Agenten ange wiesen sind, an den Buchhandel nur zu den gewöhnlichen Laden preisen Schriften zu verabfolgen. Indem wir uns noch den Hinweis gestatten, daß namentlich unsere mannigfaltigen Ausgaben der Heiligen Schrift in feineren Einbänden einen zu Geschenkzwecken im Buchladcn häufig begehrten Artikel ab geben dürften, sehen wir Ihren gef. Bestellungen, deren rascher Aus führung Sie versichert sein dürfen, gerne entgegen und zeichnen Mit Hochachtung Priv. württ. Bibelanstalt. Der Sekretär: K. Villa. Entscheidung des Reichsgerichts. — Ein absonderungs berechtigter persönlicher Gläubiger im Konkurse, zu dessen Befriedigung der abgesonderte Gegenstand nicht hinreicht, oder dessen Befriedigung aus dem abgesonderten Gegenstände wegen Abhandenkommens desselben über haupt nicht erfolgen kann, muß nach einem Urteil des Reichsgerichts, IV. Civilsenats, vom 18. Februar d. I., wegen seines Ausfalls ebenso wie die übrigen Konkursgläubiger den rechtskräftig bestätigten Zwangs- Vergleich gegen sich gelten lassen, auch wenn er seine Forderung im Kon- kstrsc überhaupt nicht geltend gemacht und bei dem Zwangsvergleichs verfahren sich nicht beteiligt hatte: er hat demnach seinem Schuldner gegenüber nur ein Recht aus die Zwangsvergleichsquotc. Ein Buch über den Verlagsvcrtrag. — Wie wir aus einer Anzeige entnehmen, hat sich Herr Robert Voigtländer in Leipzig- Gohlis der dankenswerten Mühe unterzogen, dem Verleger ein Hilssbuch an die Hand zu geben, das ihm in allen denjenigen Fällen als Berater dienen soll, welche die Grundlage seines Geschäftes bilden und daher nicht selten sind, nämlich bei Abschließung des Verlagsvcrtrags. Aus der bis jetzt erst vorliegenden Anzeige des Merkchens entnehmen wir hier den Titel und die kurze Zusammenfassung des Inhalts. Ersterer wird lauten: Der Verlagsvertrag, für den Geschäftsgebrauch der Verleger bearbeitet von Robert Voigtländer. Der Inhalt verspricht zunächst eine Uebersicht über die Rechtslage, sodann den Abdruck der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland, Oesterreich und der Schweiz. Den für den praktischen Zweck hauptsäch lich brauchbaren Kern des Buches werden etwa 20 Entwürfe zu Ver lagsverträgen bilden, welche der sehr verschiedenartigen Natur des Ver lagsobjekts angepaßt sind. Von letzteren sind behandelt: Roman, Kompendium, Schulbuch, Atlas, Kolportageroman, Jugendschrift, Fremden führer, politische Broschüre, Sammelwerk, Zeitschrift, Theaterstück, Musik stück, Operette, Gemälde u. a. Wir zweifeln nicht, daß dem Geschäftsmann in obigem Merkchen eine wirklich brauchbare Hilfe geboten werden wird, und werden uns freuen, die Arbeit unseres geehrten Berufsgenossen alsbald als fertig vorliegend ankündigen zu dürfen. Beschlagnahme. — Laut Mitteilung des Verlegers Herrn Ernst Mohrmann (A. Zimmer's Verlag) in Stuttgart hat die dortige Polizei- Direktion die Beschlagnahme des Buches: -Wie kleiden wir uns ver nünftig, gesund und billig?- von O. Lindenmeyer verfügt. Das Verbot erfolgte auf Antrag des Herrn Professor Dr. Gustav Jaeger in Stuttgart, welcher gleichzeitig eine Beleidigungsklage gegen den Verfasser der Schrift eingeleitet hat. Warnung vor der Schwindelfirma -International Look Suppig Xgsocx and 6orruan Lendiog Library, London, 8oko, IV., 59, Dritb 8troot.» Das -Geschäft-, welches nach Deutschland Aufträge zu Bücher sendungen giebt, liegt in einer der elendesten Straßen Londons: sein Inhaber stellte sich einem persönlich Nachfragenden als ein in Lumpen gehüllter Mensch vor, dessen Kredit natürlich keinen Pfennig wert ist. Personalnachrichten. Ordensverleihung. — Herr Dr. Eugen Jaeger in Speyer, Inhaber der dortigen Jaegerschen Buchhandlung, wurde von Sr. Heiligkeit Papst Leo XIII. in Anerkennung seiner hervorragenden Anteilnahme am Priesterjubiläum des heiligen Vaters durch Verleihung des Kreuzes -Lro ecclesia st pontiücs- ausgezeichnet. Gestorben: am 27. April in Blankenburg am Harz, im Alter von 64 Jahre», Herr Hosbuchhändler A. Brüggemann. Anzeigeblatt. Bekanntmachungen buchh Vereine und Korporationen. Bekanntmachung. s4816j Im Monat Mai 1889 ist Herr Adolf Rost Börsenvorsteher, Herr R. Thomas Vorsteher der Bestell anstalt. Leipzig, den 30. April 1889. Der Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. sI7688j Dresden, Lode Xpril 1889. D. D. Hierdurch bsehrs ioli mied, Ihnen ergebenst anrureigsn, dass ich am bissigen Dlatre, Xvosnstrasse Ho. 41, unter der Dirma: LvnMuin kktzil eins kued-, Kirnst- üllä ISiMfilieii-üziiaiiiiiß ernllnet habe. Im Lssitre der nötigen mir während 8jäbriger Dbätigkeit in den geacbtststen Hand lungen : Oonrad IVeiske in Dresden, 6. Laroecker L Oomp. in Dravkkurt a. Oder und Xugust 8cbul2 iu Oösliu erworbenen Kenntnisse und Lrtakrungen, sowie ausreichender Barmittel glaube ick genügend vorbereitet 2a sein, um wein Unternehmen einer gedeihlichen Dotwickelung entgegeu nu kükrsn. 6euaus Ortskenntnisse, günstige lebhafte Lage meines Oescbäftslokals, in unmittelbarer Kaks mehrerer 8chulsn, sowie der grosse Dreundes- und Lekauntenkreis, dessen ick wich in und um Dresden, namsutliek auch in dem industriereichen Llaueoscheo 0 runde, meiner Heimat, erfreue, lassen mich sin rasckss Dm- porblüken meiner jungen Di rin a dollen. Ick erlaube mir nun an die Herren Ver leger die ergebene Litte ru richten, mein Unternehmen durch Konto-Kröffnuug gü- tigst 2u unterstützen. Ick werde stets bemüht sein, durch energische Verwendung kür jeden Vsrlagsartiksl diefVsrbinduug mit mir 2U einer nutzbringenden ?u gestalten und werde das wir geschenkte Vertrauen durch peinliche Dünkt- lickksit in der Regelung meiner mir werdenden Verbindlichkeiten mir ru erkalten und mich dessen für würdig ru reigsn suchen. Dei ner bitte ick um gef. u in gebende Zusendung von Verlags-Katalogen, Oirkularen, Drospoktso, Dlakatsn u. s. w. Herr L. 8taackmann in Leipzig, der dis Oüts batte, meine Kommission ru übernehmen, wird stets in der Lage sein, Dsstverlaogtos bei Krsditverweigsruog bar sinrulösen. Indem ick mir noch erlaube, auk meine nachstehend abgedruckten Zeugnisse und dis besondere Lmpkeblung meines verehrten Lebr- herrn aufmerksam ru macken, Zeichne ick Hochachtungsvoll und ergebenst Lenjawlll Lkvil. 2M8IÜ886: Hierdurch bescheinige icb, dass Herr Ben jamin Lkoil, 8obn des Herrn Lkarrsr Dkeil in Denken bei Dresden, vom 1. duni 1881 bis 1. Oktober 1884 den Lucbbandsl in meinem Oescbäfts ordnungsgemäss erlernt bat. Der selbe bat es sieb wahrend dieser Zeit stets angelegen sein lassen, sieb dis 2U unserem Lsruks nötigen Kenntnisse av^usignsu, ist an schnelles und sicheres Arbeiten gewöhnt worden und auch gewandt im Verkehr mit dem Dublikum. 312»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder