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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.01.1889
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1889-01-29
- Erscheinungsdatum
- 29.01.1889
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- Deutsch
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530 s Amtlicher Teil. l 24, 29. Januar 1889. An den Vorstand des Börsen Vereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Hierdurch beehren wir uns die Mitteilung zu machen, daß die ordentliche Hauptversammlung unseres Vereins vom 21. Ja nuar d. I. den von 49 Mitgliedern Unterzeichneten Antrag mit 105 gegen 87 Stimmen angenommen hat: »Unter Aushebung aller früheren Beschlüsse, die Rabattfrage betreffend, beschließt die Hauptversammlung des Vereins der Buchhändler zu Leipzig vom 21. Januar 1889: der für Leipzig gültige Rabatt wird auf 10°/, festgesetzt, so lange Berlin 10°/, giebt.« Der Unterzeichnete Vorstand hat, wie in den früheren außer ordentlichen Hauptversammlungen, so auch jetzt, nach Kräften das Festhalten an dem bedingungsweise beschlossenen Rabattsatze von 5°/, empfohlen nud durchzusetzen gesucht; jedoch gegenüber der Thatsache, daß der Hauptversammlung das Recht freier Entschlie ßung unbedingt zustand, gegenüber der Agitation, welche von Berlin aus durch Verbreitung anonymer Cirkulare erfolgte, gegen über der Befürwortung eines höheren Rabattsatzes durch eine große Anzahl angesehener hiesiger Verleger, welche das Beharren bei dem niederen Rabatte für einen unhaltbaren und unwahren Zustand erachteten, vermochte er nicht zu verhindern, daß ein Beschluß zustande kam, welcher einen höheren Rabatt guthieß. Indem der Unterzeichnete Vorstand für den Rabatt von 10°/, für das Vercinsgcbiet des Vereins der Buchhändler zu Leipzig die Genehmigung des Vorstandes des Börsenvereins der Deutsche» Buchhändler hierdurch nachsucht, bemerkt er, daß dieser Rabatt auf eine deshalb vom Vorsitzenden an die Hauptversamm lung gerichtete Anfrage ausdrücklich als Höchstrabatt verstanden rst, ferner, daß von allen Seiten betont wurde, daß man nur durch die Gestattung des gleichen Rabattes für Berlin zu diesem Be schlüsse genötigt worden sei und denselben auch nur so lange in An spruch nehmen wolle, als derselbe für Berlin gestattet bleibt; als Ziel wurde allseitig ein wieder anzustrebender niedrigerer Rabatt bezeichnet. Für Zeitschriften ist auch bisher von der Freien Ver einigung Leipziger Sortimenter ein Rabatt nicht in Anspruch ge nommen worden; die Aufnahme eines Passus über solche ist nach der Mitteilung beteiligter Antragsteller deshalb unterlassen, weil eine klare Definition dieses Begriffes noch nicht vorliege. Die ordentliche Hauptversammlung setzte zugleich einen Aus schuß für Durchführung der Verkaufsnormen ein und bekundete damit, daß sie den entschiedenen Willen hegt, die Rabaitgrenzen, wie sie für das innere Vereinsgebiet Leipzig der Beschluß der Hauptversammlung nach erfolgter Genehmigung des Börsenvereins- Vorstandes bieten wird, und wie sie nach außen durch den vom Börsenverein genehmigten Höchstrabatt von 5°/, für alle Kreis- vereiue, und von 10°/, für Berlin gegeben sind, durchzusühre». Schon in den Beratungen des Ausschusses für die Satzungen des BörsenvereiuS ist von einem Mitgliede unseres Vorstandes die Anschauung ausgesprochen worden, daß, dafern eine einheit liche Rabailgrenze für den gesamten deutschen Buchhandel nicht zu erzielen sei, ein Ausnahmeraball von 10°/g im Falle für Berlin und Leipzig zuzugcstehen sein werde. Nachdem einem dieser beiden Orte der Ausnahmeraball von 10°/, bewilligt worden war, konnte ein solcher dem andern kaum versagt werden. Ein Druck auf andere Vereine wird durch die Gutheißung des vom Leipziger Vereine beschlossenen Rabattes nicht erfolgen, da, wie oben erwähnt, der Unterzeichnete Verein mit aller Entschiedenheit darüber zu wachen bestrebt sein wird, daß Uebertrelungen seitens Leipziger Mitglieder über die Grenzen des Vereinsgebieles hinaus nicht er folgen, oder, wenn dies der Fall sein sollte, zur Ver antwortung und S.trafe gezogen werden. Es steht somit zu hoffen, daß in den Beschlüssen des Berliner und dem durch dieselben veranlaßten Beschlüsse des Leipziger Vereins nur der besondern Stellung beider Städte Genüge gethan worden ist, daß aber eine rückläufige Bewegung auf andere Vereinsgcbiete nicht verpflanzt werden wird. Gern wäre unsererseits der mitgeteilte »Beschluß vermieden worden, und wir beklagen lebhaft den voran gegangenen Berliner Beschluß, doch können wir uns nicht ver hehlen, daß in Bezug auf die Höhe des Rabatts von vornherein zwischen dem Brauch auf diesen beiden Hauptplützen und dem in den übrigen deutschen Städten ein beträchtlicher Unterschied stattgehabt hat, so daß, wenn gegenwärtig Berlin und Leipzig im Ortsverkehr 10°/, gestattet erhalten, dem übrigen Buchhandel aber die Grenze von 5°/, zugesichert ist, der Unterschied ein ge ringerer bleibt, als er vordem gewesen ist, wie denn auch die vollständige Durchführung des Höchstrabattes von 10°/, in Berlin wie in Leipzig emen erst neuerdings erreichten Fortschritt bezeichnet. Erst durch Befriedigung unserer Mitglieder auf Grund des mitgeteilten Beschlusses ist es möglich geworden, auf die Unter stützung derjenigen wichtigen Verlagshandlungen, welche die For derung der Freien Vereinigung hiesiger Sortimenter als zur Zeit berechtigt anerkannten, für unser Gebiet sowie für die Durch führung bestimmter Rabattgrenzen in Deutschland überhaupt, wieder mit Sicherheit rechnen zu können. Da wir nicht zweifeln können, daß nach der Genehmigung des 10°/,-Rabatles in Berlin auch die Berliner Verleger nunmehr sich der Durchführung der von ihnen selbst befürworteten und der im übrigen Deutschland bestehenden Bestimmung nicht entziehen werden, geben wir uns der Erwartung hin, daß der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler nunmehr für die Durchführung seiner Be strebungen sich auf die Bereitwilligkeit der Verleger auch der beiden großen Verlagsplätze Berlin und Leipzig wird stützen können. Wir hoffen deshalb, daß, nachdem das zur Zeit Nichterreichbare vorläufig hat aufgegeben werden müssen, uni so ungehinderter die Durchführung des Erreichbaren und Nongen erfolgen werde. In hoher Achtung ergeben vrr Vorstand des Vereins der Buchhändler ju Leipzig. llr. Eduard Brockhaus, Or. Oscar von Hase, Vorsitzender. Schriftführer. Berlin und Leipzig, den 28. Januar 1889. An den Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig z. H. des Vorsitzenden Herrn Or. Brockhaus, Leipzig. Der Unterzeichnete Vorstand bestätigt hierdurch den Empfang des sehr geehrten Schreibens vom 23. da., durch welches ihm Kenntnis wird von dem Beschluß des jenseitigen Vereins, die Verkaufsnormen für sein Gebiet auf einen Höchstrabatt von 10°/, festzustellen. Wenngleich, wie schon in unseren ganz ergebenen Briefen voni 23. November und 7. Dezember v. I. ausgesprochen wurde, ei» solcher Beschluß auf das lebhafteste zu bedauern ist, zumal Leipzig durch die entgegenkommende Haltung der dortigen Be hörden sich in anderer Lage als Berlin befindet, so muß doch der Unterzeichnete Vorstand, in Anbetracht des nur bedingungs weise gefaßten Juli-Beschlusses des Leipziger Vereins, lt. 8 3 Ziffer 5a der Satzungen verfahren und ist verpflichtet, hierdurch übergangsweise für den Leipziger Lokalverkehr einen Höchstrabatt von 10°/, zu genehmigen. Was Ihre dankenswerte Bemerkung, betreffend eine klare Definition des Begriffes »Zeitschrift- angeht, so halten auch wir eine Einigung darüber für notwendig und wir haben unsererseits vorgeschlageu, vielleicht diejenigen Periodica als »Zeitschriften im geschäftlichen Sinne anzusehen, welche regelmäßig mindestens zwölf Mal jährlich erscheinen. Unser Vorschlag liegt gegenwärtig dem Vereins-Ausschuß vor. Mit Genugthuung ersehen wir, gleichwie aus dem Rund schreiben der Berliner Vereinigung vom 29. Dezember v. Js. so aus Ihrem sehr geehrten Schreiben, daß sich in beiden Städten
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