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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.05.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-05-06
- Erscheinungsdatum
- 06.05.1912
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- Deutsch
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^ 104, 6. Mai 1912. Nichtamtlicher Teil. «Sg-nilalt >. d. Dtschn. Such-olld-l 5897 Nichtamtlicher Teil, Verband der Kreis- und Ortsvereine im Deutschen Buchhandel. Jahresbericht des Vorstandes des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine im deutschen Buchhandel über das Vereinsjahr 1911/1912, erstattet in der Ordentlichen Abgeordnetenversammlung in Leipzig, Sonnabend, den 4. Mai 1912. Liebe und werte Herren Kollegen! Das abgelaufene Geschäftsjahr darf wohl mit Recht als ein Jahr der ruhigen Weiterentwicklung sowohl für den Verlag wie für das Sortiment bezeichnet werden. Allerdings dürste die Entwicklung besonders des Sortiments mit der gestiegenen Allgemeinkonjunktur und dem gewachsenen Wohlstände nicht gleichen Schritt gehalten haben. Die Erklärung für diese Tatsache ist nicht allzu schwer zu geben. Die Festsetzung der untersten Grenze des Verlegercabatts auf 3l>°/„, um die das Sortiment seit langen Jahren kämpft, ist noch nicht zu ermöglichen gewesen. Der Widerstand liegt wie bisher bei dem großen wissenschaftlichen Verlag, der behauptet, nicht in der Lage zu sein, den Mimmalrabatt höher zu be messen, trotzdem eine langsam, aber stetig wachsende Zahl von Verlegern aus seinen eigenen Reihen den Gegenbeweis fiir die Durchführbarkeit der Rabatterhöhung erbracht hat und mit Ersolg weiter erbringt. Den Verlagsstrmen, die eine Nabatterhöhung über haupt ablehnen, stehen andere gegenüoer, die einer Rabatt differenzierung je nach dem Umsätze das Wort reden, und endlich solche, die überhaupt nur mit einer beschränkten Zahl von Sortimentsfirmen verkehren möchlen, wodurch diesen durch Steigerung der Umsätze indirekt eine Erhöhung des Reingewinns zugute kommen würde. Wir haben den Eindruck gewonnen, daß in steigendem Maße der Verlag für Sonderbedingungen gegenüber solchen Firmen, die sich verwenden und Absatz erzielen, zu haben ist, und weisen unsere Mitglieder besonders aus die Anknüpfung solcher Geschäftsverbindungen hin. Wir machen aber auch auf die logische Folge jedes Entgegenkommens des Verlags ausmerksam, die darin zu sehen ist, daß das Sortiment sich, soweit möglich, ausschließlich für die Produktion solcher Verleger in seinen Schaufenstern, Angeboten, Katalogen usw. verwendet, bei denen ein Entgegenkommen wahrnehmbar ist. Wenn so eine Hand die andere wäscht, werden in abfihbarer Zeit auch die allerunnahbarsten Verleger die Bemerkung machen, daß ihre notwendig werdenden und stets wachsenden Vertriebsanswendungen ein Vielfaches von dem darstellen, was dem Sortiment als gerechte Forderung schon längst hätte gegeben werden sollen und können. Zahlreich sind die Beschwerden, die dem Vorstande über Verlegerschleuderei und Übertretungen der W 11 und 12 der Verkaufsordnung zugegangen sind. Es hat in allen Fällen unsere Aufgabe nur sem können, in der geeigneten Form an das Standes- und Solidaritäts gefühl der betreffenden Verleger zu appellieren, Jrrtümer aus- zuklären und Wiederholungen vorzubeugen. Die mißbräuchliche Anwendung der 88 11 nnd 12 der Verkaussordnung hat in einem bestimmten Fall den Vor stand des Börsenvereins veranlaßt, dem Vereinsausschuß einige Fragen vorzulegen, wie diese Paragraphen auszulegen seien. Die Beanlwortung dieser Fragen und die Veröffent lichung des Gutachtens des Vereinsausschusses hat, wie Ihnen allen bekannt, einen Sturm im Verlagsbuchhandel B5ckknbt»tt für dm Deutschen Buchhandel. I». Jahrgang. erregt, und 47 Verleger haben öffentlich Protest gegen diese Auslegung erhoben. In einer außerordentlichen Hauptversammlung des Verlegervereins haben diese 47 Verleger ihre Ansicht ver- teidigt, und die erregte Diskussion hat zur Folge gehabt, daß der erste Vorsteher des Börsenoereins erklärte, den Ausschuß für die Revision der Verkaussordnung einberufen zu wollen, um die Fragen, die zwischen Verlag und Sortiment streitig sind, einer Lösung entgegenzusühren. Dieser Ausschuß ist im Jahre 1911 berufen gewesen, und hat in 3 Sitzungen sämtliche Paragraphen der Verkauss ordnung durchgearbeitet, ist aber leider gerade über die bestrittene Frage zu einer Einigung nicht gekommen. Sie wissen aus dem Bericht, den der Vorsitzende des Ausschusses im Börsenblatt veröffentlicht hat, daß die Ansichten der Verleger und Eortimenter über die W 11 und 12 der Verkaufsordnung in einer Weise von einander abweichen, daß eine Einigung zu finden bisher sich als unmöglich erwiesen hat. Geschlossen sind die Sortimenter-Mitglieder des Ausschusses vorgegangen, getreu dem von der Herbst oersammlung des Verbandes beschlossenen Leitsätze: »Jede Ver schlechterung der Verkaussordnung zu ungunsten des Sortiments ist abzulehnen«; die Verleger-Mitglieder des Ausschusses, ebenso geschlossen, waren dagegen nicht willens, auch nur ein Tüielchen der wirklichen oder vermeintlichen Rechte des Verlags aufzugeben, während sie andererseits nicht übel Lust zeigten, die Rechte des Verlegers zu erweitern. Von den Verlegern wurde selbst zugestanden, daß die Einfügung des Z 11 in die Verkaufsordnung sie überrascht habe, daß aber, nachdem dieser Paragraph einmal in der Verkaufsordnung stehe, an seine Abschaffung nicht zu denken sei. Trotz Einsetzung einer Nnter- kommisston ist es nicht gelungen, diese Gegensätze zu ver einigen, und so ist in der Sitzung vom 27. und 28. Februar 1912 beschlossen worden, die Verhandlungen über diese Para graphen abzubrechen, den Ausschuß zu vertagen und inzwischen zu versuchen, eine Einigung zwischen den Parteien herbei- zusühren. Eine Hauptaufgabe des Ausschusses ist es namentlich gewesen, einmal festzustcllen, was ein Ausnahmefall sei. Denn darum dreht sich der ganze Streit. Während ur sprünglich der Verleger diesen Paragraphen nur deshalb ge wünscht hat, um wirkliche Ausnahme-Geschäfte nicht zu rückweisen zu müssen, ist nach und nach der Ausnahmefall zur Regel geworden. Es gibt Verlagsbuchhandlungen, die offen mit jebem einzelnen ihrer Verlagsartikel den 8 11 oder 12 in Anspruch nehmen, und es sind auch im Ausschuß Vec- legerstimmen laut geworden, die einen solchen Gebrauch der Paragraphen allerdings für unheilvoll ansehen, aber kurz darauf doch erklärten, daß gewisse Verlagsbuchhandlungen gar nicht anders handeln können. Es wäre den Sortimenter- Mitgliedern im Ausschuß unseres Erachtens ein Leichtes ge wesen, durch eine Abstimmung ein Ergebnis herbeizusühren, das dem Sortiment hätte genügen können; auch eine glatte Abschaffung des 8 11 hätte eine Mehrheit gefunden. Die Sortimenter-Mitglieder glaubten aber, nichts tun zu sollen, was als eine Britskierung des Verlages hätte angesehen werden können, in der richtigen Erwägung, daß ja mit der Annahme im Ausschuß noch keine Annahme im Buchhandel verbunden ist, und daß man versuchen müsse, die Kollegen im Verlag nicht zu überstimmen, sondern zu überzeugen. Dies wird nun in diesem Jahre versucht werden müssen, und wir wollen hoffen, daß der Erfolg nicht fehlen wird. Der Ausschuß hat, wie schon oben erwähnt, die ganze Verkaufsordnung durchberaten, und hat auch einige Änderungen beschlossen, die hoffentlich dem Gesamtbuchhandel 7SV
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