5334 Börsenblatt f, d. Dtschtt. Buchhandel. Amtlicher Teil. .1? SS, 30. April 1S12, Paul Paretz in Berlin ferner! bsitsn. 13. önnäi vLS lallr 1910. 20 -E. 8o>-.' I ^ I. 3 t k ttp I, I tt t ^5^. ^ ^ r ^ ^ ^ k"In , ° ^ nisob-dslaisobss llnltblut). 2. ä.uü. 2 ^ 60 H. Polhtechu. «erlag M Hittenkofer in «trelitz (Meckl). 634k h'ölegr» Vissndslonkonstrolrtionon. I. 3. Luü 6 — Vis Volrbrüclisv. 4 Georg Reimer in Berlin. 6347 Josef Singer in «tratzbnrg i/E. 5350 L. »iaaclniann «erlag in Leipzig. 5357 Krobath: Schallsfahrt. Lustige Geschichten aus Kärnten. Eleg. Pappbd. I Beklag vr. Thon <K Co. in Berlin. 6343 20^^. Brnuo Troitzsch Nachfolger in Chemnitz. 5342 öomsäorll: liarts äes Vogtlanäes, Vsreogtuins 8aL5a6n.^ltsn5arg Oüdlsr: louristenkerts 66a Läobsiöod-Vüivisellsn Vrrgelairgss. 4^L^ 2 ^ 50 ^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ 5g ^ — eio. 8. Luü? l 20^^ ° ^ /.soäopaut.ti. L ^ Bandenhoeck ä- Ruprecht in «öttinge». 6387 Lt«a 3 «erlag für Fachliteratur ». m. l> H. in Berlin. 6351 Verlagsbuchhandlung „Styria" in «raz. 6342 Hamerle: Ein Zyklus religiöser Borträge. Bd. I. 3. Aust. 2 70 4 — do. Bd. II. 2. Aust. 3 a« 40 c). — do. Bd. III. 3 40 Hermann Wildt, K. Hosbuchhändler in Stuttgart. 5352 M. Zugschtoerdt s Nachf. in Bad Reichenhall. 5352 Fritz: Führer durch Bad Reichenhalls Umgebung mit Berchtes gaden u. Salzburg. Mit 2 Karten. Große Ausg. 1 ^ 50 H. — Führer durch Bad Reichenhall u. Umgebung. Mit 1 Karte. Kleine Ausg. 75 H. Nichtamtlicher Teil. Ladenpreise, die keine Ladenpreise sind. In dem diesjährigen Geschäftsbericht des Börsenvereins- vorstandes über das Geschäftsjahr 1911/12 wird darauf hingewiesen, daß der außerordentliche Ausschuß zur Revi sion der Verkaufsordnuug sich nicht über die 10—12, die sogenannten Verlegerparagraphen, habe einigen können und sich infolgedessen außerstande erklärt habe, der dies jährigen Hauptversammlung einen abgeänderten Entwurf der Verkaufsordnuug vorzulegen. Wie sehr aber gerade in diesen Paragraphen das ganze Gesetz hanget, geht aus dem auf die Tagesordnung der Hauptversammlung des Deutschen Verlegervereins gesetzten Antrag des Vorstandes hervor: »Die Hauptversammlung wolle beschließen, einen außerordentlichen Ausschuß zur Beratung der K 10—12 der Veckaufsordnung einzusetzen». Damit ist eine der wichtigsten Fragen, die den Buchhandel gegenwärtig beherrschen, wenn auch nicht der Diskussion, so doch der Beschlußfassung auf den verschiedenen Vereinsversammlungen der diesjährigen Ostermesse entzogen worden. Denn auch der Vorstand des Verbands der Kreis- und Ortsvereine, der sie ebenfalls auf seine Tagesordnung gesetzt hat, wird sich im wesentlichen aus informatorische Erörterungen beschränken müssen, wenn es auch bei der Zusammensetzung dieser Versammlung nicht ausbleiben wird, daß sich die Besprechung zu einer Kundgebung gegen die Ausfassung einzelner Verleger über Anwendung und Auslegung dieser Paragraphen verdichtet. Das ist schon deswegen verzeihlich, weil die Frage des doppelten Ladenpreises, wie man sie mehr kurz als richtig bezeichnet hat. eine Lebensfrage sowohl für den Börsenverein wie für den Buchhandel überhaupt ist. Nicht, wie man glauben könnte, an sich, sondern durch die unter schiedliche Art. wie sie von dem Einzelnen gestellt und beant wortet wird. Denn das Sortiment ist sich heute nicht mehr im Zweifel, daß in Fällen, wo es sich um Abnahme größerer Posten handelt, eine Preisermäßigung eintreten muß. wenn ein Geschäft überhaupt zustande kommen soll, und daß dem Verleger kaufmännische Grundsätze so wenig fern liegen dürfen wie jedem anderen Geschäftsmann. Andererseits aber darf dem Sortimenter nicht zugemutet werden, sich ohne Kenntnis der von dem Verleger für diese Abnehmerkreise festgesetzten Partiepreise in eben diesen Kreisen um den Absatz zu mühen und so Gefahr zu lausen xour Is roi äs Lrusss zu arbeiten oder gar der Übervorteilung geziehen zu werden. Wenn die vollständige Aufhebung des Ladenpreises öffentlich bekannt gegeben werden muß. so ist nicht einzu sehen. warum die einer teilweise» Aufhebung des Laden preises gleichkommende billigere Lieferung an bestimmte Ab nehmerkreise bzw. ein ei» für alle mal feststehender Partiepreis für »Behörden, Institute, Gesellschaften und dergl.»