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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.04.1912
- Strukturtyp
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- 1912-04-30
- Erscheinungsdatum
- 30.04.1912
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- Deutsch
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5836 «»rlaMati 5 d, Dtich». «uchr-ÄL Mchtamtlicher Teil. SS. 80 April 1S12. direkt billiger liefern zu können, diese Billigkeit sich noch steigern lassen müsse, wenn man den Verleger in der selben Weise ausschließt wie dieser den Sortimenter. So treibt ein Keil den andern. Gerade diese Entwick lung aber gibt uns die Hoffnung, daß Verlag und Sorti ment zu einer Verständigung über die Verlcgerparagraphen kommen werden, weil sie dazu kommen müssen, wenn sie nicht selbst die Grundlagen ihrer Existenz zerstören und Eindringlingen in unseren Beruf den Weg bereiten wollen. In dieser Auseinandersetzung zwischen Verlag und Sortiment kann es weder Sieger noch Besiegte geben, denn wie die Erklärungen zu dem Artikel des Vorstandes des Verbandes der Kreis- und Orlsvereine zeigen, greifen viele nur gezwungen durch Koukurrenzrücksichten zu diesen Sonderangeboten, aus die sie unter anderen Umständen vielleicht gern verzichten würden. Diese widerwillig, ja vielleicht gegen ihre bessere Einsicht in unhaltbare Verhältnisse hinein gezogenen Verleger müssen ebenso zurückgewonnen werden, wie auch an die bessere Einsicht derer appelliert werden muß, die sich nicht genug tun können in der Betonung rein kaufmännischer Interessen, ohne dabei zu berücksichtigen, daß der wahrhast »königliche« Kaufmann über Angenblicksinteressen nie die Zukunft seines Geschäfts und die wirtschaftliche Entwicklung außer Augen lassen darf, ganz abgesehen davon, daß sich auf die Dauer kein Geschäftsmann ohne materielle und ideelle Schädigung in einen Widerspruch zu der Mehrheit seiner Berufsgenossen setzen kann. Das Sortiment hat sich bisher billigen Forderungen des Verlags noch nie verschlossen — es braucht nur an die merst zum Nettopreise erfolgende Lieferung des -Handwerkszeugs- dcr Autoren durch den Verlag erinnert zu werden, die doch durch keinen Paragraphen der Verkaufsordnung zu einem »Rechte« erhoben ist — und erkennt auch mit Rücksicht aus die Opfer, die der Verlag bei seinen Unternehmungen oft bringen mutz, die Notwendigkeit freierer Bewegung in besonderen Fällen an. Es kann aber nicht der Auffassung zustimmen, daß es in dem Belieben des Einzelnen stehe, sich trotz seiner Zugehörigkeit zum Börsen- ocrein souverän über die Willensmeinung der Mehrzahl der Mitglieder hinwegzusetzen und jede Rücksicht auf die Berufs - genossen beiseite zu lassen. Eine solche Stellungnahme ist mit dem Zwecke eines Vereins unverträglich, besonders wenn dieser, wie der Börsenverein, seine Aufgabe nicht in der Verfolgung wirk licher oder vermeintlicher Sonderinteressen einzelner Berufs gruppen, sondern in dem Ausgleich einander scheinbar entgegen gesetzter, in Wirklichkeit aber eng verbundener Interessen steht. Eine Mahnung an das Sortiment aber darf nicht un ausgesprochen bleiben, die Mahnung nämlich, daß es sich mehr zu den Verlegern halten soll, die — wenn sich auch Meinungsverschiedenheiten und dadurch momentane Verstimmungen nicht immer vermeiden lassen — doch Fleisch von unserem Fleisch und Blut von unserem Blute sind. Denn was haben im Grunde genommen unsere großen und vornehmen Verleger mit den Manipula tionen zu tun, die die eigentliche Veranlassung zu der Überschrift dieses Artikels gegeben haben? Die nachstehend geschilderten Verhältnisse betreffen nur wenige Verleger — vielleicht nicht einmal ein halbes Dutzend —, umsomehr aber Sortimenter, die sich daran beteiligen und ihnen direkt und indirekt Vorschub leisten. In allen diesen Fällen handelt es sich um Brotartikel — Klajsikerausgaben und Geschenkwerke, Jugendschiisten, Unterhaltungsliteratur, Kalender, Kochbücher populärwissenschaftliche Werke, kurz um Bücher aller Gattungen, — selbst die »Zugabe- und Massenartikel« fehlen nicht. In einem dieser für die Hand des Sortimenters bestimmten Kataloge haben wir neben den sonst üblichen Ladenpreisen, Barpreisen und Partie preisen folgende weitere Preisnuancierungen feststellen können: einen »früheren«, einen »festen» und einen »sonstigen» Ladenpreis. Daneben figurieren noch -außer gewöhnlich ermäßigte Preise«, »Ausnahmepreise«, -Serienpreise- und »Vorzugspreise», also nicht weniger als 10, sage und schreibe zehn verschiedene Preisarten. Das wäre nun an sich noch nicht schlimm, wenn diese Preise auch eingehalten würden und in der Praxis nicht der Barpreis meist die Stelle des Ladenpreises vertreten würde. Die Berechtigung hierzu wird dem Sortimenter mit üezug auf eine Gruppe Verlagswerke ausdrücklich durch folgende Bestimmung erteilt: »Dis Ladenpreise dieser Ausgaben sind nicht verbindlich», während der Verleger an einer anderen Stelle, den Zweck der »Preis gabe« näher erläuternd, erklärt: »Von einer Vorschrift zur unbedingten st) Jnnehaltung der angegebenen Ladenpreise nehme ich aus leicht erklärlichen Gründen Abstand-, um in demselben Atemzuge hin zuzusetzen: »ich möchte meine Kunden im Kampf mit der Konkurrenz nicht hemmen». Wenn man sich nun die Frage vorlegt, warum überhaupt Ladenpreise angegeben werden, wenn sie niemand einzuhalten oder unbedingt einzuhalten braucht, so kann man nur aus die dekorative Wirkung Hinweisen, die von einer Angabe wie der folgenden ausgeht: »Ladenpreis 20 — Barpreis nur 7 ^ —-. Daß diese Ladenpreise praktisch ohne jeden Wert sind und höchstens dem Sortimenter gegenüber geltend gemacht werden, der in Unkenntnis dieser Verhältnisse die mit dem Glorienschein früherer Ladenpreise umgebenen Bücher, durch ihren Barpreis verführt, bestellt, bedarf keiner näheren Erörterung. Als eine Irreführung wird man auch die nachträgliche Preisfestsetzung und Bewirkung des Ein trags in die Kataloge zu Preisen bezeichnen müssen, die um das Doppelte die Mindestverkaufspreise übersteigen. Über die rechtliche Natur des Mindestverkaufspreises haben wir uns bereits früher ausgesprochen (vgl. Nr. 56, 68 u. SO) und auch auf die Gefahr hingewiesen, der sich der Sortimenter aussetzt, sobald ihm nachgewiesen wird, daß er Kenntnis von dem gleichzeitigen Bestehen eines Ladenpreises und eines sogen. Mindestverkauftpreises gehabt hat. Wie souverän diese Art Verleger mit dem »Ladenpreise« umspringt, zeigt der Umstand, daß sich dieser Preis im Handumdrehen wandelt, je nachdem es die Bedürfnisse des Marktes und das Auflauchen von Konkurrenzwerken erheischen, so daß man sich nicht wundern darf, wenn sie selbst nicht mehr wissen, welcher Preis denn nun eigentlich der einzig richtige, wahre »Ladenpreis« ist. Technisch nennt man dieses Verfahren: den Ladenpreis elastisch machen, wie man es moralisch nennt, wollen wir lieber verschweigen. Für diese Verleger ist der Ladenpreis eben eine »Preisfrage«, und es ist nur bedauerlich, daß sich so viele Sortimenter darum mühen, ohne je des Rätsels Lösung zu finden. Denn als eine solche wird man es gewiß nicht ansehen können, wenn der Sortimenter, wie in einem uns vorliegenden Katalog, dem »ursprünglichen Ladenpreis« einen »Verkaufspreis» gegenüberstellt, während in einem andern Katalog dieselben Werke mit »Ladenpreisen« angezeigt sind, die sich bis auf geringfügige Abänderungen mit den »Barpreiseii« des Verlegers decken. Da die angegebenen Ladenpreise »nicht verbindlich- find, so fehlt es auch nicht an Beispielen, wo sie von Sortimentern und Reisebuchhand lungen, höher als vom Verleger angesetzt werden, um die Differenz zwischen Ladenpreis und Nettopreis noch auffallender zur Erscheinung zu bringen, damit das Pu blikum umso begeisterter das Lied vom billigen Mann anstimmen kann. Es ist wohl nicht nötig, die innere und äußere Ausstattung dieser »neuen antiquarischen
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