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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.03.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-03-29
- Erscheinungsdatum
- 29.03.1912
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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4048 Börsenblatt f. d. Ltschn. VuchhanbL. Nichtamtlicher Teil. 74. 29. März 1912 weitere 6»/,—7A an jeder Jahresrechnung, wenn er den Zinsen- Verlust, der ihm erwächst, in Betracht zieht. Der Rabatt be trägt also nicht 6A, sondern 11—12A. Dabei spreche ich gar nicht von der Risikoprämie, die jeder Kaufmann bei Kredit- geschäften in Anschlag bringen muß, und von den buchhalterischen Arbeiten, die an der Kontenführung hängen und die im all gemeinen doch nur durch hochqualifizierte und dementsprechend zu bezahlende Mitarbeiter bewältigt werden können, die im Spesenkoeffizienten ihren Ausdruck finden. Es wurde die Befürchtung geäußert, daß bei Annahme meines Vorschlages, insbesondere wenn die Skontogrenze bei Barkäufen mit 10 L angenommen wird, den Sortimentern mehr abgezwackt werden würde als jetzt. Das ist falsch gerechnet. Selbst wenn bei allen Käufen die 3A Skonto in Anspruch genommen werden würden, was ja nie der Fall sein wird, würde der Sortimenter besser fahren als bei dem jetzigen Zustand, weil der Zinsenverlust wesentlich mehr ausmacht. Dem Publikum soll eine Prämie für die Barzahlung geboten werden. Daß die Jahresrechnung als Usus abzuschaffen ist und abgeschafft werden kann, darüber scheint mir auch kein Wort zu verlieren zu sein. Wenn als Usus die Quartalsrechnung eingeführt wird und der Kassaskonto nur bei promptem Begleich dieser Quartals rechnung gewährt wird, bleibt ja die freie Vereinbarung für lang- fristigere Kredite noch immer möglich, nur daß eben mit Ausnahme öffentlicher Bibliotheken bei solchen langfristigen Krediten kein Abzug in irgendwelcher Form mehr gewährt wird. Die Sortimenter wenden sich mit ihren Klagen immer gegen die Verleger, denen sie die Schuld zuschieben, wenn ihre Lage sie nicht zufriedenstellt. Sie übersehen ganz, daß ein wesentlicher Grund ihrer Misere in dem Mißverhältnis zwischen der im all- gemeinen viel zu geringen Kapitalisierung ihrer Geschäfte und der Höhe und Langfristigkeit der von ihnen gewährten Kredite liegt. Solche Kredite selbst bei besser fundierten Be- trieben find in unserer Zeit nicht mehr möglich. Daß mein Antrag niedergestimmt wurde, war wesentlich das Verdienst der ziemlich zahlreich vertretenen modernen Anti- quare, die geschlossen gegen den Antrag stimmten. Diese Haltung erscheint zunächst rätselhaft. Denn gerade der moderne Antiquar handelt ja nach den Prinzipien, denen mein Antrag zur all gemeinen Geltung verhelfen soll. Er verkauft glatt gegen Bar zahlung. hat nicht ein Viertel des Personals einer Sortiments buchhandlung nötig, weil die weitläufigen Buchungen entfallen, und ist so in der Lage, selbst bei neuen Büchern 10A Rabatt ge- währen und doch mehr verdienen zu können als der Sortimenter. Diese 10U sind, zwar verboten, aber man kann ruhig sagen, daß sie in nicht wenigen Wiener Geschäften, die auch modernes Antiquariat betreiben, üblich sind. Vor dieser Tatsache die Augen zu verschließen, gehört mit zu der Vogel Strauß-Politik, die das nicht sehen will, was zu sehen ihr unangenehm ist. Es wird immer wieder verlangt, man möge doch dem Börsenverein das Einschreiten gegen solche Rabattsünder ermöglichen, indem man ihm schriftliche »Beweise« für solche Überschreitungen bei bringt. Das ist aber nichts anders, als wenn die Polizei den Schutz des Eigentums an die Voraussetzung binden würde, die Herren Einbrecher ließen jedesmal ihre Visitenkarte zurück! Man kann es den Herren Rabattsündern doch nicht verdenken, daß sie eine begreifliche heftige Abneigung gegen das Fabrizieren von Beweisstücken hegen, daß ängstlich vermieden wird, irgend etwas »schriftlich zu geben«, und daß den Kunden heilige Eide abgenommen werden, den gefälligen Buchhändler ja nicht zu verraten. Dadurch, daß die Sortimenter sich nicht ent schließen können, den alten Zopf abzuschneiden, erleichtern sie einer kleinen Gruppe weniger skrupulöser Kollegen geradezu die illoyale Konkurrenz und setzen sie in die Lage, einen großen Teil des Geschäftes an sich zu reißen. Die auch in der Debatte geäußerte Befürchtung, es könnte durch. meinen Vorschlag das Band, das angeblich nur durch die Jahresrechnung zwischen den Kunden und dem Buchhändler geknüpft werde, zerrissen oder doch gelockert werden, ist völlig grundlos. Was die Kunden an ein Sortiment fesselt, ist nicht die längere oder kürzere Befristung des Kredits, sondern es ist die Person des Sortimenters und die Leistungsfähigkeit seines Sortiments. Es heißt doch sich selbst herabsetzen und eine recht niedrige Meinung von seinen Fähigkeiten haben, wenn einer glaubt, nur durch das Gläubiger verhältnis die Möglichkeit zu haben, einen Kunden zu behalten! Ich habe eine große Zahl von Kunden, die mir seit der Er öffnung meines Geschäftes treu geblieben sind, immer wieder mich aufsuchen und bar bezahlen. Ich habe viele Kunden, die monatliche und vierteljährliche Rechnung wünschen. Und die Versendung von Halbjahrsauszügen, die ich für meine Kunden allgemein eingeführt habe, hat sich auch als eine ganz zweckmäßige Einrichtung erwiesen. Freilich würde ihr Nutzen ein noch größerer sein, wenn endlich ganz offiziell der Usus der Jahresrechnung als abgeschafft erklärt werden würde. Mögen die Sortimenter doch nicht erst abwarten, bis die Verleger, der ewigen Klagen müde, sie einmal zwingen, die Reformen durchzuführen, die eine kaufmännische Führung des Geschäfts erst ermöglichen! Der Schwerpunkt meines Antrags liegt darin, daß er das Publikum zur Barzahlung erziehen hilft, indem er eine Prämie auf Barzahlung setzt, während nach dem jetzigen Zustand auf Bar zahlung in vielen Fällen die Strafe des Rabattverlustes gesetzt ist. Wien Hugo Heller. Erwiderung. Wenn ich mich auch darauf beschränken könnte, auf das Protokoll unserer Hauptversammlung (siehe Börsenblatt Seite 3186 u. f.) hinzuweisen, halte ich es doch für nötig, auf obige Anregungen des Herrn Heller zu reagieren, um nicht eine falsche Beurteilung unserer, wie ich glaube, auch diesmal sehr zielbewußten Bestrebungen, Len Kundenrabatt nach und nach ganz abzuschaffen, auskommen zu lassen. Wenn Herr Heller — der doch selbst die gänzliche Ab schaffung des Rabatts anstrebt, aber von einem Skonto von 3U schon bei Barkäufen von 10 respektive 20 Kronen spricht — meinen dringenden Rat befolgt hätte und einen Schritt vorwärts statt rück wärts gemacht und die Herabsetzung des Rabatts von 5A auf 3U bei Barkäufen von 60 Kronen angefangen beantragt hätte, würde er meines Erachtens einen durchschlagenden Erfolg errungen haben. Jeder Buchhändler weiß, daß das Hinaufrücken des Betrages, bei welchem ein Rabatt gewährt werden darf — von 20 Kronen auf 60 Kronen —. mit der gänzlichen Abschaffung des Rabatts bei Barkäufen nahezu gleichbedeutend ist. Es bleibt also fast nur noch der Rabatt von 6A bei Kontokunden und Bibliotheken übrig, die je nach Erhalt von Buchauszügen viertel-, halb- oder ganzjährig zu bezahlen verhalten werden können. Solche Bücher käufer, die meist gewohnt sind, Ansichtssendungen zu erhalten, und nach diesen ihren Bücherbedarf wählen, zu Barkäufern zu erziehen, liegt nicht immer im Interesse des Sortimenters, und es dürften die diesbezüglichen Vorschläge des Herrn Heller schwerlich Beachtung finden. Wie Herr Heller statt dieser Er rungenschaft eine Skontogewährung von 3A bei allen Bar käufen für vorteilhafter halten kann, ist mir unbegreiflich. Daß bei unseren Rabattverhandlungen auch nur eine einzige Klage gegen die Verleger laut geworden wäre, ist mir nicht erinnerlich. Die Pauschalverdächtigung der Wiener Antiquare, daß ^bei ihnen die Gewährung eines unerlaubten Rabatts von 10A üblich sei, habe ich, wie auch der Obmann der Antiquare schon in der Hauptversammlung energisch zurückgewiesen. Mit derlei unbe wiesenen Behauptungen fördert man gewiß nicht unser ehrliches Bestreben, Besserung in unserem Stande herbeizuführen. Herr Heller hat schon wiederholt behauptet — obwohl er weiß, daß jede bewiesene Übertretung unserer Verkaufsbestimmungen in empfindlichster Weise geahndet wird —, daß derlei Übertretungen stattfinden, bietet aber selbst nicht die Hand dazu, Beweise für seine Behauptungen zu erbringen, obwohl er sagt, aus dieser Schule hervorgegangen zu sein und »den Rummel zu kennen«. Schließlich gibt Herr Heller zu, daß er in seinem Geschäfte mit Erfolg die Jahresrechnung abgeschafft habe. Das tun meines Wissens heute fast alle Sortimenter, und ich kann gar nicht be greifen, welchen Zweck Herr Heller eigentlich mit der Erörterung des in der Hauptversammlung zurückgewiesenen Antrages, der doch nur für unfern Verein und unsere Verhältnisse Interesse haben kann, also iot-rs. muroe ausgetragen werden müßte, an dieser Stelle verfolgt. Wien, 27. März 1912. Wilhelm Müller, Vorsitzender des Vereins der österr.-ungar. Buchhändler.
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