Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.03.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-03-29
- Erscheinungsdatum
- 29.03.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19120329
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191203298
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19120329
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1912
- Monat1912-03
- Tag1912-03-29
- Monat1912-03
- Jahr1912
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 74, 29. März ISIS. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel. 4047 Blatte (Regierungsamtsblatt, amtliches Kreisblatt, amtliches Schulblatt) zu veröffentlichen. Durch das allgemeine Bekannt werden dieser Vorschriften wird der hauptsächlichste Anlaß zu den Klagen der Papierwarenhändler fortfallen. Nach Nr. 1 sind unzulässig und alsbald aufzulösen auch solche Verträge zwischen Lehrervereinigungen und einzelnen Firmen, welche nur scheinbar einen Vertrag über die An- feitigung oder den Vertrieb von Lernmitteln darstellen, tatsächlich aber nichts weiter bedeuten, als daß die Firma einen bestimmten Betrag oder Prozentsatz für den Verkauf von Lernmitteln an die Kasse des Vereins zahlt. Denn bei solchen Verträgen kann die Gegenleistung nur darin bestehen, daß die Lehrer die von der Firma hergestellten oder herausgegebenen Gegenstände allein zulassen oder doch empfehlen oder bevorzugen, was den bestehenden Vorschriften widerspricht. Aus diesen Gründen wird den Lehrervereinigungen auch dringend anzuraten sein, daß sie freiwillige — nicht vertragsmäßige — Gaben einzelner Firmen an die Kassen zurückweisen, da diese Leistungen die stillschweigende Aufforderung zu unzulässigen Beeinflussungen zugunsten der Fabrikate der betreffenden Firma enthalten können. Der Minister der geistlichen usw. Angelegenheiten von Trott zu Solz. An die Königl. Regierungen. — HIII6 2025. Der OrtSvereia der Buchhändler in Hannover-Linden hält am Montag, den 1. April, abends pünktlich S Uhr, eine Ver- sammlung im Brauergildehaus mit nachstehender Tagesordnung ab: 1. Schulbücher (Neueinführungen, Abschaffungen, Feststellung des allgemeinen Verzeichnisses, Vorbereitung der Schulbücher- börse usw ). — 2. Abstimmung über einen Vorschlag des Hofrat Weber (Jllustr. Zeitung, Leipzig) zur Beilegung der Differenzen. — 3. Verschiedenes. SrholunftSheim für deutsche Buchhändler «. B. — Vor etwa Jahresfrist tauchte zuerst der Plan zur Gründung eines Erholungsheims für deutsche Buchhändler auf. Das Unternehmen trat noch vergangenen Sommer in die Erscheinung. Am 15. März dieses Jahres fand in Berlin die erste Mitglieder- Versammlung statt, über die das Protokoll auf S. 409t und 4095 dieser Nummer alles Wissenswerte mitteilt. Beschlagnahme. — Nach Meldung der Tageszeitungen wurde in Leipzig von Beamten der zur Bekämpfung der Schmutz- und Schundliteratur beim Polizeiamt bestehenden Abteilung 4 das Buch »Giovannni Boccaccios Dekameron oder die 100Er- zählungen« auf Grund des § 184 Ziffer 1 des Reichsstrafgesetz buchs in einem größeren Posten beschlagnahmt. Um welche Aus- gäbe es sich dabei handelt, geht aus der Notiz nicht hervor. Kunstausstellung. — Zur Tausendjahrfeier Kassels, die im nächsten Jahre begangen wird, ist eine allgemeine deutsche Kunstausstellung geplant, in der besonders auch das künstlerische Schaffen der engeren Heimat zu Worte kommen soll. Die Aus- stellung wird im Orangerieschloß veranstaltet und in Verbindung mit einem Freilichttheater gebracht. Die Hauptversammlung der Allgemeine« Deutschen Kunstgeuossenschaft fand am 26. März in München statt. Es waren u a. als Vertreter ihrer Ortsvereine anwesend: Maler A. Thamm-Dresden, Prof. Bruno Heroux-Leipzig und Maler H. Graff-Weimar. Lebhaftes Interesse erweckten die Beratungen über die Ausstellung der Genossenschaft Hannover 1912, die Bau- fachausstellung Leipzig 1913 und die Internationale Aus- stellung für Buchgewerbe und Graphik Leipzig 1914. Letztere verspreche ein besonders großes und künstlerisches Unter- nehmen zu werden. Es sei lebhaft zu begrüßen, daß das Arrange ment dieser Ausstellung in ihrem künstlerischen Teile den beiden großen Künstlervereinigungen Deutsche Kunstgenossenschaft und Deutscher Künstlerbund in die Hand gegeben worden sei. Einer der Hauptpunkte der Tagesordnung war neben der Aufnahme eines neuen Ortsvereines Baden-Baden in die Genossenschaft die Neuwahl des Hauptausschusses, der vom 20. Mai ab nach Berlin auf 6 Jahre übergeht. Es wurden einstimmig gewählt: als 1. Vorsitzender Prof. L. Manzel, Bildhauer, 2. Vorsitzender Maler W- Pape, als I. Schriftführer Prof. C. Langhammer, Maler, als 2. Schriftführer Prof. A. Schlabitz, Maler, als Schatzmeister Professor F. Schwenke, Architekt. Wichtige Grundsätze für die Interessen der Künstler wurden im Verlaufe der Versammlung festgelegt in bezug auf den Verkauf von Ver lags- und Vervielfältigungsrechten sowie in bezug auf die Aus schreibungen von öffentlichen Wettbewerben. Die Bestimmungen hierfür werden in nächster Zeit der Öffentlichkeit übergeben werden. Durch eine Eingabe an den Reichstag wurde versucht, auf die Gesetzgebung einzuwirken, um den Mißständen im flie genden Kunsthandel und dem damit meist verbundenen Auktions unwesen zu steuern. Pers onalnachrichten. Auszeichnung. — Herrn Hofrat Horst Weber, Verleger der Leipziger Jllustrirten Zeitung, ist vom Grobherzog von Hessen das Ritterkreuz I. Klasse des Verdienstordens Philipps des Groß- mütigen verliehen worden. Jubiläum. — Am 1. April kann unser beliebter Kollege Herr R. L. Prager 'in Berlin ein Doppeljubiläum begehen. Er trat an diesem Tage vor 60 Jahren bei der geachteten Firma A. Asher L Co. in Berlin in die Lehre und begründete 10 Jahre später — am 1. April 1872 — seine Selbständigkeit durch Er richtung einer Buch- und Antiquariatshandlung, verbunden mit einem Auktionsinstitut. Seit 40 Jahren führt er sein Geschäft mit großem Erfolge und hat sich außerdem in einem heute un gewöhnlichen Maße in den Dienst der buchhändlerischen Öffent lichkeit gestellt und auch hier eine reiche, ersprießliche Tätigkeit entfaltet. Aus berufener Feder wird in der Nr. vom 1. April ein Lebensbild des Jubilars erscheinen. Schon heute aber spricht die Redaktion dem verdienten Manne, dem sie so manchen interessanten Aufsatz zu verdanken hat, ihre aufrichtigen und herzlichen Glückwünsche zu seinem Ehrentage aus. Sprechsaal. Ohne Verantwortung der Redaktion; jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) 12°/° Rabatt oder 3°/° Skonto? Auf der Tagesordnung der letzten Jahresversammlung des Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler stand wieder einmal die Rabattfrage.*) Der Vorstand hatte zur Beschluß fassung einen Antrag vorbereitet, wonach die Rabattgrenze (unter welcher ein Rabatt unzulässig ist) von 20 L auf 60 L hinaufgesetzt werden solle. Im übrigen solle es bei den 5A Skonto ver bleiben. Diesem Anträge stellte ich einen andern gegenüber, der lautete: »Der Kundenrabatt ist abgeschafft, mit einziger Aus nahme des Rabatts an öffentliche Bibliotheken. Den Käufern kann jedoch auf deren Verlangen bei Barzahlung, sofern die Kaufsumme mindestens 10 L beträgt, bei Büchern ein Skonto von 3H gewährt werden, desgleichen wenn der Betrag der Vierteljahrsrechnung von mindestens 60 L durch den Kunden prompt nach Empfang der Rechnung gezahlt wird.« Um geäußerten Wünschen entgegenzukommen, änderte ich (gegen meine bessere Überzeugung) die Skontogrenze in 20 L. In dieser Form wäre der Antrag beinahe zur Annahme gelangt, trotzdem er mitten aus der Versammlung heraus gestellt wurde und solche Anträge erfahrungsgemäß keine sehr geneigte Stimmung finden. Von den Anwesenden stimmten 26 für den Antrag und 28 gegen ihn. Das darf wohl als eine Hoffnung dafür angesehen werden, daß kaufmännisches Denken endlich doch auch bei den Sortimentsbuchhändlern Eingang findet. Statt immer wieder die bösen Verleger anzuklagen, sollten die Sortimenter rechnen lernen und Ordnung im eigenen Hause machen. Sie müssen sich sagen, daß die Lächerlich keit, eine Prämie aufs Schuldigbleiben zu setzen, aufhören, und daß der Kundenrabatt auf Jahresrechnung durch einen Skonto für Barzahlung oder Vierteljahrsrechnung ersetzt werden muß. In der heutigen Form verliert jeder Sortimenter außer den 6L Rabatt, die er in Abzug bringt, noch ») Vgl. hierzu das in den Nrn. 69 und 60 d. Bl. abgedruckte Protokoll dieser Versammlung. 627*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder