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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.11.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-11-07
- Erscheinungsdatum
- 07.11.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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13894 Slrl-Übl»!! >. » Dtlchk. «Lchham-r, Nichtamtlicher Teil. .4? 2SV, 7. November 1912. wühnt habe, wesentlich vom Verlage ausgegangen, weil das Sortiment ja vielfach erst nachträglich erfährt, womit es ge schädigt worden ist. Die Herren 47er haben erklärt, daß das Gutachten des Vereinsausschusses die ganze Schuld an dieser Sachlage trüge; wäre das nicht gewesen, so würde kein Mensch daran denken. Ja, meine Herren, wie ist denn eigentlich das Gutachten des Vereinsausschusses zustande gekommen? Ob es richtig oder falsch ist, möchte ich nicht erörtern. (Herr vr. Ruprecht-Göttingen: Wir brauchen diesen lan gen Vortrag über die Geschichte nicht, das ist ja doch nur die Einleitung!> Das andere werden Sic nachher zu hören bekommen. Also ich meine, das Gutachten des Vereinsausschusses — es ist außerordentlich wichtig, sich das einmal klar zu machen — trägt keine Schuld daran. Die ganze Verkaussordnung ist zum großen Teile deswegen gemacht worden, um die Unterbietun gen des Verlags in bestimmte Formen zu bringen. Bei Schaf fung der Verkaufsordnung ist außerdem der 8 11 hinzugekom men, von dem verschiedene Verleger auch von den 47ern erklärt haben, sie wüßten nicht, wie das Sortiment dazu gekommen wäre, einen solchen Paragraphen anzunehmen, aber da er ein mal da wäre, hätten sie keine Veranlassung, Rechte aufzugeben, die sie nun einmal besäßen. Gerade das Versagen der Ver kaufsordnung in dieser Beziehung und die Klagen, die er hoben worden sind, haben den Börsenvereins-Vorstand ge zwungen, in einem konkreten Falle, dem Vereinsausschutz die Frage vorzulegen, die er beantwortet hat. Es war also tat sächlich eine Verfehlung, und diese Verfehlung ist ein Schul beispiel, die den Börsenvereins-Vorstand gezwungen hat, den Vereinsausschutz bzw. sein Gutachten zum Schutze der Satzung und der Verkaufsordnung anzurufen. Also die Schuld liegt nicht an den Richtern, die das Urteil gesprochen haben — ob es richtig oder falsch ist, ist gleichgültig —, sondern an denen, die das Urteil provoziert haben, d. h. an denjenigen, die den Paragraphen in dieser Weise ausgenutzt haben. Ich stelle noch einmal fest: diejenigen, die eine Besserung haben wollen, stehen auf dem Boden der Satzungen, d. h. sie gestehen zu, daß der Verlegerparagraph eine Berechtigung hat. Sie bestehen auch darauf, daß der 8 12 nicht geändert werden soll. Der Paragraph kann nur interpretiert werden. Es mutz einmal sestgestellt werden: was ist ein Ausnahmefall? — Denn daraus beruht ja die Berechtigung dieses ganzen Paragraphen, daß es nur in Ausnahmefällen erlaubt sein soll, sich dieses Paragraphen zu bedienen. Aus diesem Ausnahmesall ist aber bei vielen Verlegern ein Regelfall geworden, so datz sie mit jedem Verlagsartikel, der irgend Aussicht hat, in größeren Partien verkauft zu werden, aus dem Plan erscheinen und dem Sortiment die Geschäfte fortnehmen. So ist kürzlich die neue Auflage eines Kommentars zum Strafgesetzbuch, der überall bei den Gerichten in Preußen eingeführt ist, dem Justiz ministerium oder den einzelnen Gerichten, Bestimmtes kann ich darüber nicht sagen, vom Verleger angeboten und geliefert worden, und das ganze Geschäft mit den Gerichten ist dem Sortiment fortgenommen worden. (Hört! hört!) Nach dem Wortlaut des 8 12 wird dem betreffenden Verleger nichts anzuhaben sein, wenn nicht einmal versucht wird, ob der Absatz 2 dieses Paragraphen, der verlangt, daß der Aus nahmefall nicht allein durch das Interesse des Verlegers ver anlaßt sein soll, wirklich eine Handhabe bietet, allzu großer Betriebsamkeit eines Verlegers Schranken zu fetzen. Aber, meine Herren, ist das der Sinn der Satzungen, ist das der Sinn dessen, was Herr Springer gesagt hat: wir wol len dem Sortiment keine Konkurrenz machen, — wenn dem Sortiment das ganze Geschäft an die Gerichte fortgenommen wird? (Rufe: Rein!) Meine Herren, die Frage stellen, heißt sie verneinen. Wenn wir Vorgehen wollen, wollen wir nicht gegen den Verlag Vorgehen, sondern für den gesamten Verlag gegen einige Verleger, die es versuchen wollen, diesen Paragraphen für ihre Zwecke auch gegen die Interessen des ganzen Verlags und des Sortiments aus zunutzen. Meine Herren, wir haben Ihnen hier Abänderungsvor schläge vorgelegt. Der größte Teil dieser Abänderungsvor schläge ist bereits von dem Revisionsausschuß angenommen worden. Z 11 ist ein Zusatz, der auf Grund der Beschlüsse der Verlegervereinskommission formuliert worden ist, und 8 12 ist auf Grund der Beschlüsse der Sortimenterkommission hin zugefügt worden. Der letzte Absatz des 8 12, 5 b wird, glaube ich, jetzt vielleicht etwas milder beurteilt werden, als es früher geschehen ist. In der Kommission ist ausdrücklich die Ver rechnung der Behörden gestreift worden, und ich glaube, daß sich damit auch der Verlag zufrieden geben kann. Dem 8 8 haben wir einen Absatz 5 hinzugefllgt. Sie wissen, meine Herren, in welcher Weise der Umtausch älterer Auflagen gegen neue zugenommen hat, und zwar wird dieser Umtausch gewöhnlich auf Kosten des Sortiments vorgenommen. Im allgemeinen sind die Nettopreise für Umtauschexemplare von den Nettopreisen für die Kaufexemplare kaum ab weichend. Also das Geschäft wird aus Kosten des Sortiments gemacht. Ja, vor kurzem ist es soweit gegangen, daß ein Ver leger sich erboten hat, auch ältere Auflagen von Kommentare», Koinpendien usw. ebensalls im Umtausch anzunehmen, ein An gebot, das tatsächlich nichts anderes ist, als eine unerlaubte Nabattgewährung. Denn wenn heute ein Buch, das nicht mehr als Makulatur ist, für 12, 15zurückgenommen wird, so liefert man dem betreffenden Kunden das Buch um 12, 15 «« billiger; das wäre also bei etwa 40 25°/», und das ist doch ein Rabatt, der etwas sehr reichlich bemessen ist. Ich möchte Ihnen des halb empfehlen, meine Herren, diesen Vorschlag anzunehmen. Ich habe heute noch — es wird nachher die Briefstelle mit dem Namen vorgelesen werden — einen Brief von einem hervor ragenden Verleger erhalten, welcher mir schreibt, daß er sehr gern bereit sei, die Sache anzunehmen, und der der Ansicht ist, datz der Verlag sehr wohl unter diesen Umständen arbeiten kann und daß dabei auch den Sortimentern ihr Recht wird. Ich habe hier noch einen anderen Brief, worin der Schreiber ausdrücklich sagt: »Sie und mit Ihnen der Verband werden mit Hurra die neue Verkehrsordnung« — wahrscheinlich meint er die Verkaufsordnung — »durchsetzen; der Verlag wird still schweigend zusehen« usw. Also, meine Herren, auch die Her ren sind heute nicht mehr in der Stimmung, daß sie glauben, daß das Sortiment sich das alles weiter gefallen lassen wird. Ich betone nochmals: nicht gegen den Verlag, sondern für den Verlag, der die Arbeit des Sortiments anerkennt und sie schützen und wahren will, und der unsere Organisation eben falls wahren will, wollen wir eintreten, und deshalb bitte ich Sie, diese Änderungen anzunehmen und sie dem Revisionsaus schuß als Material zu überweisen. Herr Di. Erich Ehlermann, Dresden: Ich hatte eigentlich nicht die Absicht, mich schon im gegen wärtigen Stadium der Diskussion zum Wort zu melden, halte es aber als Vorsitzender des Ausschusses für meine Pflicht, schon jetzt einiges zu den Ausführungen des Herrn Referen ten zu äußern. Herr Prager hat u. a. gesagt, datz die auf seine Veran lassung und unter seinem Vorsitz von den Sortimentermitglie dern des Ausschusses ausgearbeiteten Vorschläge nachher im Ausschuß gar nicht zur Verhandlung gelangt seien. Ich möchte dem durchaus widersprechen. Es wäre eine grobe Pflichtver letzung, wenn ich sie nicht zur Verhandlung gebracht hätte. Ich bedaure, daß ich die Akten nicht zur Hand habe, Sie wissen, ich bin lange krank gewesen und komme direkt aus dem Sana torium zu dieser Verhandlung. Ich kann also aus den Akten nicht direkt Nachweisen, wo und wann diese Vorschläge ver-
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