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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.11.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-11-09
- Erscheinungsdatum
- 09.11.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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14050 ASrseuNatt j. s. Stich». «uqya»««. Mchtmntliihir Tiü. ^>k 282. S. November ISI2. einer ordentlichen Hauptversammlung Beschlüsse herbeiführen zu können, die im wesentlichen den Ansichten der Herren, die hier versammelt sind, entsprechen werden. Also, meine Herren, ich sehe heute in bezug ans die Revision der Verkaufsordnung nicht mehr so schwarz, wie ich das vorher getan habe; wir werden zu einer Verständigung kommen. Ich komme nun zu §8: Umtausch älterer Werke. Es ist schon von Herrn Meiner mit Recht darauf aufmerksam gemacht worden, daß die Aufnahme eines derartigen Para graphen für diejenigen Verleger, die einen Umtausch überhaupt nicht gestatten, eine große Gefahr in sich birgt, und die Gefahr wird noch vergrößert dadurch, daß das Publikum noch be gehrlicher wird und dem Sortimenter vorhält, daß in der Ver- kaufsordnung eine Anweisung, unter welchen Bedingungen der Umtausch älterer Auflagen stattfinden darf, vorhanden ist und somit im Prinzip zugegeben wird, daß ältere Auflagen zurück- gegeben werden dürfen und unter gewissen Bedingungen neue dafür gewährt werden. Wenn derartige Ansprüche von seiten des Publikums sich mehren würden, so würde das eine ebenso große Gefahr für den Verlag wie für das Sortiment bedeuten. Mit demselben Recht können die Leute nachher kommen und sagen: hier ist das neue Schulbuch erschienen, jetzt nehmt unsere alte Auflage zurück und gebt mir dafür die neue. (Sehr richtig l) Also die Konsequenzen, die sich aus einer solchen Sache entwickeln können, sind so ungeheuer, daß wir sie in dieser Versammlung zu übersehen gar nicht imstande sind. Aber, meine Herren, schon heute ist meines Erachtens in der Verkaufsordnung eine Bestimmung enthalten, die die Auswüchse dieses Umtauschgeschäftes zu beseitigen in der Lage ist. 8 8 besagt, daß es verboten ist, öffentlich unzulässigen Ra batt anzubieten. Unter unzulässigem Rabatt werden ver standen Zugaben, Rabattmarken, Gutscheine, Gutschriften und anderes. Wenn nun ein Verleger eine Offerte erläßt und sagt: ich nehme diesen Kommentar, den ich hier anbiete, in einer älteren Auflage zurück und vergüte dir für diese ältere Auflage 20 oder 30 --kt oder eine andere bestimmte Summe, so ist heute schon die Möglichkeit gegeben, daß der Börsenverein feststem, ob die zurückzunehmenden älteren Ausgaben auch wirklich den Wert haben, den der betreffende Verleger dem Zurückgebenden anrechnen will. Wird hierbei festgestellt, daß die ältere Auflage, die der Verleger mit 20 oder 30 ^ zurllck- nehmen will, nur Makulaturwert hat, dann wird der Börsen vereinsvorstand wohl sagen können: lieber Freund, du nimmst hier einen wertlosen Artikel zurück, berechnest dafür eine bestimmte Summe, hälft also den Ladenpreis nicht ein und gewährst somit dem Kunden einen unzulässigen Rabatt. Wir haben dieses Vorgehen in der letzten Zeit praktisch versucht. Ich brauche mit dem Namen der beteiligten Firma nicht zurückzuhalten, er ist schon erwähnt worden. Gerade diese Angelegenheit hat lebhafte Erörterungen in Kollegen kreisen herbeigeführt. Die Firma Schweitzers Verlag hatte sich bereit erklärt, ihren Staudinger-Kommentar unter Herab setzung des Ladenpreises zu liefern, wenn alte Auflagen zu rückgegeben würden. Die alten Auslagen der verschiedenen Kommentare sollten zum Preise von 20, 30 oder 40 Mark - es waren verschiedene Preise — angerechnet werden. Wir haben uns als Börsenvereinsvorstand auf den Standpunkt gestellt, daß für den Fall, daß diese alten Auflagen im An tiquariat nicht den Wert haben, den Schweitzers Verlag an- genommen hat, hier ein unzulässiges Rabattangebot vorliegt. Wir haben, um einwandfrei seststellen zu können, was für einen Wert die Artikel hätten, zu deren Zurücknahme sich Schweitzers Verlag bereit erklärt hat, sachverständige Gut achten anfertigen lassen, und dabei ist konstatiert worden, daß der antiquarische Wert tatsächlich ein solcher war, wie Schwei tzers Verlag ihn angenommen hat. Hätten die Gutachten da hin gelautet, daß Schweitzers Verlag den Staudinger-Kom mentar zu einem höheren Wert hätte zurllcknehmen wollen, als er im Antiquariat Wert hat, so wären wir auf Grund des K 8 der Verkaufsordnung gegen den Verlag vorgegangen. Schweitzers Verlag hätte hier einen unzulässigen Rabatt in Gestalt einer Gutschrift für ein Buch angcboten, das nicht den Wert hat, den er angenommen hat. Herr Prager ist ja mit diesem Vorgehen nicht einverstanden, weil seine Ansicht über den Wert der zurückzunehmenden Werke mit den übrigen Gutachtern nicht übereinstimmtc. Aber, meine Herren, wenn vier juristische Antiquare gefragt werden nach dem Wert von Staudingers erster Auflage, — und drei Gutachter bezeichnen übereinstimmend den Wert so hoch, wie ihn Schweitzers Verlag hat anrcchnen wollen —, so müssen wir uns mit diesem Gut achten bescheiden, selbst wenn ein einzelner Sachverständiger einer anderen Meinung ist. Ich befürworte, daß wir die Umtauschfrage aus den Gründen, wie ich sie erörtert habe, in der Verkaufsordnung nicht behandeln, und daß wir vom Börsenvereinsvorstande aus versuchen, auf Grund des 8 8 der Verkaufsordnung etwaige Mißstände zu fassen. Ich denke, wir kommen auf die sem Wege weiter, als wenn wir hier versuchen, den Teufel mit Beelzebub auszutreiben. (Fortsetzung solgt.j Verlagsalmanache. Mit den Kalendern und Jahrbüchern auf das Jahr 1913 stellen sich auch die Verlagsalmanache ein. die uns seit mehr als einem Jahrzehnt liebe Freunde, gute Begleiter für ein neues Jahr geworden sind. Ihre Eigenart ist aus den Bedürfnissen des modernen Verlagsbuchhandels heraus geboren worden. In unseren Zeiten literarischer Überproduktion, die der einzelne un möglich überblicken kann, wollen sie durch Mitteilung von Proben aus Verlagswerken oder durch Originalbeiträge der Autoren für die Unternehmungen des Verlags Interesse erwecken oder auf dem nächst erscheinende Werke Hinweisen und junge Autoren, die um Anerkennung ringen, in Versen und Skizzen zu Worte kommen lassen. Zn einem neuen Roman, einem neuen Novellenband von 300 bis 400 Seiten greift der Leser, wenn er nicht ausdrücklich durch Empfehlung, durch Rezensionen darauf hingewiesen wird, nur selten und zögernd, um ihn vielleicht in manchen Fällen bald enttäuscht aus der Hand zu legen; ein neues größeres wissen schaftliches oder ästhetisches Werk — und wie viele erscheinen tagaus, tagein — erfordert Sammlung, Ruhe, Konzentra tion, die nicht jeder Tag beschert. Da half ich mir vor dem oft, indem ich das Buch an beliebiger Stelle zu lesen begann und »drinnen herum las«,' wußte der Autor mich flugs zu packen, zu interessieren, dann hat ein richtiges Ge fühl fast nie getrogen: die andächtige Lektüre des ganzen Buches wurde reich belohnt. So geht es mir jetzt mit den modernen Verlagskatalogen: die kurzen Novellen und Skizzen, die geschickt ausgewählten Verse und Abschnitte größerer Werke laden zu einer näheren Bekanntschaft mit dem Autor ein. Und noch eins: die sorgfältig ausgestatteten Heftchen sind nicht nur Mittel zum Zweck sie sind selbst Zweck geworden: in ihrem altväterischen oder modernen Kleide sind sie die Freude und Augenweide jedes Bücherfreundes. Als erster mag hier ein alter Bekannter genannt werden, der sich nun schon zum achtenmal vorstellt, der Jnsel-Almanach auf das Jahr 1913. (Leipzig, Insel-Verlag. Kl. 8°. 223 S Preis kart. 50 H ord.) Kam er das letzte Mal in seiner Ausstattung, mit den Silhouetten aus dem Weimarer Kreis, im Gewand unserer Urgroßväter, so trägt er Heuer auf dem Umschlag und mit den Monatsbildern von Emil Preetorius ein modernes Gesicht. Das kleine Verlagssignet hat sich zum stattlichen »glückhafften Schiff« ausgewachsen, das uns aus dem Wunderland alter und neuer Dichtung reiche Schätze heranträgt. Welche Fülle von Neuerscheinungen allein aus dem Jahre 1912! Aus ihnen möchten wir nur hervorheben die Faksimileausgabe der zweiundvierzigzeiligen Gutenbergbibel in mehrfarbigem Lichtdruck (darunter 3 Exemplare auf Pergament mit der Hand ausgemalt
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