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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.11.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-11-08
- Erscheinungsdatum
- 08.11.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Unklarheiten des § 12 auszulegen, und was ist die Folge ge wesen? 47 Verleger haben mit vollem Erfolg gegen diese Auslegung Sturm gelaufen. Schon aus diesem Grunde kön nen wir keinen Paragraphen wie den H 12 dulden, sondern wir müssen darauf dringen, daß Klarheit geschaffen wird, und darauf sehen, daß alle Unklarheiten in dem Paragraphen ver schwinden. Gleichzeitig möchte ich aber noch auf ein Weiteres auf merksam machen. Wir müssen darauf sehen, daß der Ausbau unserer Börfenvercinsorganisation dahin ausgedehnt werde, daß auch wir eine richterliche Instanz haben, die über Un klarheiten zu entscheiden hat. Diese Gerichtsorganisation würde ich mir so denken, daß der Vereinsausschuß die erste Instanz und die Hauptversammlung die zweite Instanz wäre. Und haben wir Unklarheiten in unseren Gesetzen, und der Ver- cinsausschutz und die Hauptversammlung glauben diese Un klarheiten auslegen zu müssen, dann dürfte niemand in der Lage sein, gegen dieses Urteil sich zu sträuben, auch der stärkste Verleger nicht, wenn er wünscht, Weiler Mitglied des Börsen vereins zu sein. (Lebhafter Beifall.) Vorsitzender: Wenn ich den Herrn Redner richtig verstanden habe, hat er gesagt: auch der Vorsitzende des Vereinsausschusses hat sich gegen das Gutachten gewendet. Der Vorsitzende war Herr vr. Paetel, dieser hat aber in der Kommission ausdrück lich erklärt, daß er das Gutachten heute noch in Schutz nähme und für richtig halte. (Zuruf: Es ist einstimmig angenommen!) Wir dürfen also nicht sagen, daß Herr vr. Paetel dagegen ge sprochen hat. (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen« »i. Die Opcrettcn-Firmn. Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 21. Oktober 1312. (Nachdruck verboten.) — Drei Per sonen in Hannover, ei» Kaufmann, ein Pianist und ein Schrift steller, schlossen einen Gesellschastsvcrtrag ans 5 Jahre zur Ver wertung von Oper», Operetten »sw., zu denen letzterer de» Text das Libretto, und der Pianist die Musik zu verfassen hatte, während dem Kaufmann die Unterbringung der Stücke bei den Theatern oblag. Einige Operetten der Gesellschaft, die vielen Theatern angeboten wurden, kamen von allen mit ablehnendem Bescheid zurtick, und da die erstgenannten beiden Gesellschafter Grund zu der Annahme zu haben glaubten, das) nur die schlechten Libretti die Ursache der Ab lehnung seien, so suchten sie von dem Schriftsteller loszukommen »nd fochten den Gesellschastsvertrag durch Klage beim Land gericht Hannover als nichtig an, weil der Beklagte nicht fähig sei, die vertraglich übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen. Das Landgericht erkannte in diesem Sinne. Aus Grund der vernommenen Sachverständigen kam es zu der Überzeugung, baß der beklagte Schriftsteller nicht imstande sei, ein verwertbares Libretto zu schreiben: daher könnten die von ihm verfaßten Libretti nicht als »Leistung«, wie sie aus dem Sinne des Gesell- schastsvertrags aufzusasfen sei, betrachtet werden. — Ein solches Unvermögen der »Leistung« hielt das Obcrlandesgericht Celle jedoch nicht siir vorliegend. Denn es könne nicht als aus geschlossen angesehen werden, daß auch derartige, vom künstlerischen Standpunkt durchaus minderwertige Werke beim Publikum Anklang fänden. Ebenso schwer zu berechnen, wie der Geschmack des Publikums, sei die Aufnahme, die das Libretto bei Theater leitern finde. Daß nicht selten Werke, die später bei ihrer Ausführung großen Ersolg hätten, zunächst lange Zeit von den Bühnen zuriickgewiesen worden seien, sei bekannt. Endlich könnten für die erfolgreiche Verwertung von Libretten noch eine Reihe mehr zufälliger Umstände, wie die Persönlichkeit der Schau spieler oder Sänger, bei der Vorführung von Einfluß sein .... Indessen erklärte auch das Berufungsgericht den Vertrag für er loschen, und zwar aus Gründen, die in der Persönlichkeit des Schriftstellers, seinem Vorleben liegen. (Aktenzeichen: 2 17. 244/11.) Neue Bücher, Kataloge »sw. für Buchhändler. Hamburger F r e m d e n b I a t t. 84. Jahrgang, IV. Quar tal. Tägliche Beilage: »Illustrierte Rundschau« Nr.243—255, 16.—3V. Oktober 1312. Hamburg, Verlag des Hambur ger Fremdenblatt Broschek 8« Co., Kommandit- Gesellschaft. Die vorstehend bezeichnete Beilage des Hamburger Fremden blatts bringt farbige Bilder, die in dem Mertensschcn Tief druck-Verfahren hcrgestellt sind, von dem wir den Lesern bereits im Börsenblatt (1813, Nr. 85, 87, 134, 223 und 1311, Nr. 44 ». 75) Kenntnis gegeben habe». In der illustrierten Beilage zum Hamburger Fremdenblatt ist wieder ein Schritt weiter in der Entwicklung des Verfahrens getan. Bisher erschien es fraglich, ob der Mertens-Ttesdruck für die regelmäßige tägliche Illu stration großer Tageszeitungen tatsächlich in Betracht kommen könnte, es lagen nur im besonderen Arbeitsgang hergestellte Druckerzeugnisse vor, die teils i» wöchentlichen, teils in mehr tägigen Pausen ausgegeben waren. Die Beilage des Hambur ger Fremdenblatts bringt aber täglich Kupferdrucke, und zwar teils auf einer, teils aus zwei bis vier Seiten. Tiefdruck und Hochdruck von 16 Zeitungsseiten größten Formats sind, wie aus der Falzart ersichtlich ist, in einem Arbeits gange her ge st eilt. Die Ticsbruckbilder des Hamburger Fremdenblatts zeichnen sich durch Weichheit der Töne, Schärfe der Konturen und Feinheit der Stimmung aus. Die Ätzungen sind, wie uns geschrieben wird, nicht mehr mit der Photogravur- Maschine hergestcllt, sondern nach einem verbesserten Ptgment- Versahren, das teils patentiert ist, teils aus Geheimmethoden beruht. Der Druck ist mit normaler Geschwindigkeit von 1V— 12 333 Exemplaren stündlich ans gewöhnlichem, ungeseuchtetem Rvtationspapier erfolgt. Sprechsaal. Sstermetz-Remtttenden-Fakturen. Neben den in Nr. 257 ausgesprochenen Wünschen über das Format der Fakturen-Vordrucke für die Ostermeßremission erscheint vielleicht auch ein Wort über den Zeitpunkt ihrer Fertigstellung und Versendung an den Sortimentsbuchhandel berechtigt. Der außergewöhnlich zeitige Termin des Osterfestes 1913 be dingt auch einen entsprechend frühen Beginn der Ostermeßvor arbeiten, insbesondere der Nemissionsarbeit. Die meisten Sorti menter werden damit alsbald nach Neujahr beginnen müssen. Dazu ist aber das rechtzeitige Eintreffen der Remittendenfakturen- Vordrucke erforderlich, wenn sie ihren Zweck, dem Verleger und dem Sortimenter die Arbeit zu erleichtern, erfüllen sollen. Erfahrungsgemäß treffen in jedem Jahre manche solcher Vor drucke beim Sortimenter verspätet ein; andererseits erhalten die Verleger Reklamationen wegen des Ausbleibens der Vordrucke, wenn diese längst zur Versendung gelangt sind. Da scheint denn ein wichtiges Moment von beiden Seiten über sehen zu werden: daß nämlich die Vordrucke nicht mit der Schnellig keit einer Briefpostsendung vom Absender an den Empfänger ge langen können. Es handelt sich um Hunderttausende von For mularen, die zunächst auf der Bestellanstalt für Buchhändler papiere sortiert und dann in den Kommissionsgeschäften in die Fächer der einzelnen Kommittenten verteilt werden müssen. Daß die Bewältigung dieser außergewöhnlichen Arbeit, unter der die Er ledigung der laufenden Geschäfte nicht leiden darf, Zeit erfordert, ist einleuchtend. Aber nicht jeder Sortimenter erhält alsbald nach Verteilung eines Stoßes Remittendenfakturen Sendung von seinem Kommissionär, der sie beigepackt werden könnten, und so kommt es, daß zwischen Versendung und Empfang der Vordrucke eine mehr oder weniger lange Zeit liegt. Die Fakturen zu ordnen, braucht endlich auch der Sortimenter Zeit. Aus diesen Gründen kann den Verlagshandlungen nur dringend empfohlen werden, die Vordrucke zur Ostermeßremission in diesem Jahre so zeitig fertigstellen zu lassen, daß sie bereits einige Tage vor dem Weihnachtsfest in Leipzig zur Verteilung eintreffen.*), 6. Red. ) Vgl. hierzu 8 29 der Verkehrsordnung.
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