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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.11.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-11-08
- Erscheinungsdatum
- 08.11.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Nichtamtlicher Teil. pH LSI, 8. November ISIS. die Mehrheit befriedigen wird. Und daß es schließlich Majo ritätsbeschlüsse geben wird, daß man über die Meinung je- mandes, der immer negiert, hinweggehen und sich über sein Nein hinwegsetzen muß, daß man also nicht immer einstimmig etwas beschließen kann, wird Sie nicht Wundern, das läßt sich eben nicht ändern. Aber ich glaube, daß das Resultat dieser eingesetzten Verlegcrkommission doch ein gutes gewesen ist, und daß wir gerade wegen der 88 lO bis 12 zu einem guten Ende kommen werden. (Bravo!) Vorsitzender: Ich möchte nur zu dem von Herrn Meiner vorgelesenen Briefe des Herrn Kröner aus der »Reformbewegung im deut schen Buchhandel« eine Stelle verlesen: Den Ladenpreis nach Möglichkeit ausrechtzuerhalten und zu schützen, ihn nicht durch Einzelne prinzipiell unter bieten und dadurch die Existenz eines tüchtigen Verkäufer standes, wie den Ruf der Solidität des Gesamtbuchhandels untergraben zu lassen, ist deshalb ein Gebot der Selbsterhal tung und zugleich eine Forderung der geschäftlichen Ehre. (Hört! hörti). Auch das sagt Herr Kröner. Ich meine, diese beiden Äußerungen ergänzen sich sehr gut. Herr Paul Nitschmann, Berlin: Ich habe mit Vergnügen davon Akt genommen, daß so wohl Herr vr. Ehlermann wie auch Herr Meiner der Ansicht sind, daß die Verhandlungen zu einem guten Resultate bei den 88 10 bis 12 führen werden. Nachdem ich das Protokoll der Verlegerkommission aufs genaueste durchgearbeitet habe, kann ich allerdings nicht ganz diese schöne Hoffnung teilen. Ich gebe Herrn Meiner sehr gerne zu, daß Herr vr. de Gruyter und Herr vr. Siebeck goldene Worte gesprochen haben, wie wir sie von outrierter Verlegerseite bisher nicht gehört haben, und diese Worte sind es auch, die scheinbar die Kluft über- brückbar erscheinen lasse». Wenn Sie aber das Protokoll die ser Verlegerkommission im ganzen betrachten, werden Sie kaum aus den Verhandlungen das gleiche Resultat gewinne». Ich habe mir einen Extrakt gemacht, und ich möchte Ihnen nur ganz wenige Punkte Vorträgen, damit Sie erkennen, in welcher Weise die Vertreter der Siebenundvierzig diese Fragen, die ihnen der Verlegerverein vorgelegt hat, beantwortet haben. Der einzige greifbare Vorteil, den ich bei dieser Kom mission ersehe, ist die Fassung des 8 1l durch Herrn vr. de Gruyter, die wir mit lebhaftem Vergnügen in unsere Vor schläge, die Ihnen gedruckt vorliegen, ausgenommen haben. Aber auch hier, bei dieser doch eigentlich ganz selbstverständ lichen Forderung, daß bei einzelnen Exemplaren der Sorti menter instand gesetzt werden soll, auch mit allerminimalster Vergütung ebenso zu liefern, hat Herr Springer sofort erklärt, sich dieser Maßnahme nicht fügen zu wollen. Die Frage 4 b, die der Verlegervereinsvorstand den Kom missionsmitgliedern vorgelegt hat, lautet: sollen die Vereine dazu angehalten werden, die Bekanntmachung der er mäßigte» Preise nur den Mitgliedern bekanntzugeben? Die Herren haben sich nicht für eine solche Verpflichtung erklärt, sondern haben mit 7 gegen 6 Stimmen gesagt, daß es wünschenswert sei, daß die Vereine diese Preise bekannt geben. Meine Herren, es verpflichtet dies natürlich zu gar nichts, denn wenn ich feststellen will, daß die Vereine an geh alten werden sollen, etwas zu tun, und ich drehe die Frage nachher so, daß gesagt wird, daß es wünschens wert ist, daß sie es tun, so ist das das gerade Gegenteil von dem, was ein Gesetz beabsichtigt: Rechtssicherheit. In einem anderen Punkte, bei Frage Sa, fragt der Ver legerverein: Soll der beziehenden Behörde die Verpflich tung auferlegt werden, daß sie die Exernplare nur an ihre Beamten weitergibt? Diese Frage wird wieder nicht glatt beantwortet, sondern es wird gefragt: sollen die beziehenden Behörden das Recht haben, die Exemplare weiterzu geben? — und diese Frage wird dann mit nein beantwortet. Ja, meine Herren, wie soll denn aber dieses Recht, das die Vereine und Behörden nicht haben sollen, ihnen gegenüber geltend gemacht werden, wenn ihnen nicht die Verpflich tung auferlegt wird? Die ganzen Verhandlungen des Ver legervereins laufen auf eine Umdrehung der klar und deutlich und geschickt gefaßten Fragen, die der Kommission vorgelegt worden sind, und auf Antworten hinaus, die weder Fisch noch Fletsch sind, die mit einerseits und andererseits arbeiten. Ich kann daher nur bestätigen, was einer der Herren Vorredner gesagt hat, daß das Resultat der Verhandlungen tatsächlich gleich Null ist. Die Frage 4c1: Soll der Verleger verpflichtet sein, die ermäßigten Preise zu veröffentlichen, wird gar nicht erledigt, da ein Kommtsfionsmitglted droht, bei etwaiger Annahme die ser Sache einen Prozeß gegen de» Börsenverein anstrengen zu wollen. (Hört! hört!). Wenn d a s Entgegenkommen ist, wenn das uns einen Ausblick eröffnet auf gütliche Einigung mit diesen Herren Verlegern, dann weiß ich nicht, was Einig keit ist, und ich bewundere die Fähigkeit der Verleger, die uns günstig gesinnt sind und das bis zur Ostermesse erreiche» wollen. Meine Herren, der ganze Kamps um die Verkaufsord nung dreht sich um 8 12, und es ist ganz klar, daß er sich um diesen Paragraphen dreht, denn die anderen Paragraphen sind meist klar gefaßt, während der 8 l2 reines Kautschuk ist. Nun wird Ihnen jeder zugeben, vor allen Dingen jeder Jurist, daß ein Gesetzesparagraph, der nach Gutdünken ausgelegt werden kann, aus dem jeder herausinterpretiert, was er will, und in den jeder hineininterpretieren kann und darf, was er mag, einfach unmöglich, daß er Makulatur ist. Einer solchen willkürlichen Auslegung des Paragraphen 12 vorzubeugen, be absichtigen wir mit dem Vorschläge, der Ihnen hier vorliegt, und weiter nichts. Der ß 12 — ich meine den Paragraphen, wie er jetzt besteht — spricht von Ausnahmefällen, ohne zu sagen, welcher Art solche Ausnahmefälle sein sollen. Wir wollen die allermildeste Form der Auslegung haben und wollen betonen, daß Ausnahmefälle eben nicht Regelfälle sein können, was ja schon dem gesunden Menschenverstände einleuchten muß. Der Paragraph spricht ferner von »größe ren Partien«, er vergißt aber zu sagen, was eine größere Partie ist. Wir wollen hineinbringen, was darunter zu ver stehen ist. Im Verkehr der Buchhändler untereinander sind Wohl 7 Exemplare die kleinste Partie, die wir kennen, und da ist es Wohl nicht zuviel verlangt, wenn wir im Verkehr mit dem Publikum 12 Exemplare als die unterste Grenze einer größeren Partie gelten lassen sollen. Die Verkauss- ordnung spricht ferner von »Behörden, Instituten, Gesell schaften und dergl.« Meine Herren, wir wollen nichts weiter, als das Wort »dergl.« seiner großen Gefahr für den Buch handel entkleiden. Wir wollen sagen, was unter »dergl.« nicht zu verstehen ist, nämlich Aktiengesellschaften, gewerb liche Unternehmungen, Banken usw. Das ist es, was wir mit der Änderung in erster Linie bezwecken, und ich glaube, einen bescheideneren Wunsch, als daß wir die größte Rechts unsicherheit verschwinden lassen wollen, gibt es Wohl kaum. Nun wollen wir allerdings ferner daraus hinwirken, in der Verkaufsordnung klar und klipp festgestellt zu sehen, was mit den zu Mengenpreisen bezogenen Exemplaren geschehen darf, ob diese Exemplare zum Ladenpreise, zu ermäßigten Preisen oder umsonst an die Unterabteilungen und an Einzel personen abgegeben werden dürfen. Es ist wohl von nie mandem bestritten, daß hier eine Rechtssicherheit bestehen muß, und wir gehen auch darin mit dem größten Teile des Verlags einig, daß diese Rechtssicherheit gewonnen werden soll. Vergegenwärtigen wir uns doch einmal, meine Herren,
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