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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.09.1924
- Strukturtyp
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- 1924-09-05
- Erscheinungsdatum
- 05.09.1924
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- Deutsch
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Handwcrkcrbücher-Ausstcttung. — Wie hie Buchhdlg. M. Negier in Merzig (Saargebiet) im Bbl. Nr. 207, S. 11 543 bekanntmacht, kann sic ans der landwirtschaftlichen und gewerblichen Ausstellung für das gesamte Taargebiet, die vom 13.—21. September 1924 in Merzig stattfindet, noch Bücher über Gewerbekunde zur Ausstellung bringen. Hauptsächlich kommen in Frage Bücher für Schuhmacher, Schlosser, Schmiede, Hufschmiede, Elektrotechniker, Installateure sowie überhaupt alle Handwerkcrbücher. Sofortige Einsendung ein schlägiger Werke ist jedoch nötig. Buchausstcllung zur Jugcndspieltagung zu Frankfurt am Main — In Frankfurt am Main wird vom 15. bis 17.. September eine Ta gung über das Jugendspiel stattfinden, die die Zentralstelle für Er ziehung und Unterricht gemeinsam mit dem Nhein-Mainischen Verband für Volksbildung, dem Bühnenvolksbund und dem Verband deutscher Volksbühnen veranstaltet. Anläßlich der Tagung wird im Volksbil- dungshcim in Frankfurt durch die Nhein-Mainische Verbandsbuch handlung eine Ausstellung solcher Schriften stattsinden, die sich aus das Jugendspiel im besonderen oder aus die Jugendbewegung als Träger des Jugendspiels im allgemeinen beziehen. Verleger ein schlägiger Literatur werden gebeten, je ein Exemplar der betreffenden Bücher zur Ausstellung einzusenden. Von den durch die Veranstalter der Tagung auf Grund einer Prüfung zu empfehlenden Büchern wer den alsdann Exemplare zum Verkauf angefordert werden. Die Sen dungen sind zu richten an den Nhein-Mainischen Verband für Volks bildung, Frankfurt a. Main, Palais Thurn und Taxis, Große Eschen heimer Straße 26. Kunstausstellung in Berlin. — Das Amelang'sche Graphische Kabinett in Eharlottenburg, Kantstr. 164, stellt im September aus: Ernst Qppler, Berlin, Elsa von Arnim, Berlin, Ludwig Kath, Berlin (Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle und Graphik). Eintritt frei! Kammerkunstabcnde. — Auch im kommenden Winterhalbjahr wird die Berliner Buch- und Kunsthandlung Neuß K Pollack ihre Kammerkunstabend« veran-stalten, die aus Autorenvorlesungen auf lite rarischem und wissenschaftlichem Gebiete usw. bestehen. Gleicherweise werden auch die V c r l a g s - A u s st e l l u ng e n wie in den vorigen Jahren fortgesetzt werden, da sie bei dem bücherliebenden Publikum großen Anklang gefunden haben. Konkurse im August 1924. — Nachdem im Juli der Höhepunkt der Konkurseröffnungen (mit 1185 neuen Konkursen) erreicht war, ist im August ein Rückschlag erfolgt. Es wurden nach einer Zusammen stellung der Finanzzeitschrift »Die Bank« 792 Konkurse neu eröffnet. Ein Vergleich mit dem August 1923 offenbart allerdings noch immer ein krasses Mißverhältnis, denn die damalige Ziffer beschränkte sich auf 9 Konkurse. Vorauszahlung des Vertragspreises und Anspruch auf Auswer tung. — In dieser Frage fällte das Reichsgericht am 29. April 1924 einen interessanten Urteilsspruch, dem folgender Tatbestand zu grunde lag: Im Herbst 1921 wurde ein Abonnement auf einen eng lischen Sprachkursus mit einem Institut cingegangen. Die 190 Stun den konnten beliebig verteilt werden, mußten jedoch bis zum März 1923 beendet sein. Das Honorar wurde im voraus in voller Höhe entrichtet. Im Dezember 1922, als noch 61 Stunden nicht genommen waren, verweigerte das Institut die weitere Erfüllung des Vertrages, wenn nicht mit Rücksicht auf die inzwischen eingctretenc Geldentwertung eine angemessene Nachzahlung geleistet würde. Landgericht Berlin und Kammergericht bestätigten das Verlangen des Instituts als zu Recht bestehend, während das Reichsgericht einen gegensätzlichen Standpunkt einnahm und ausführte: Dem Kammergericht ist darin beizutreten, daß sich die Beklagte (Sprachinstitut) dem an sich begründeten Klage- anspruche gegenüber aus die seit Vertragsabschluß cingetrctcnc Geld entwertung nicht berufen kann. Denn sie hat vom Kläger (Kursus nehmer) die volle Gegenleistung für die von ihr zu leistenden Dienste alsbald erhalten, nicht bloß dem Betrage nach, sondern auch in dem Werte, den beide Teile bei Vertragsabschluß als den richtigen und an gemessenen Gegenwert für die Verpflichtung der Beklagten angesehen haben. Der Kläger hat sich also von seiner Verpflichtung in vollem Umfange befreit, ehe sie von der Geldentwertung betroffen werden konnte. Diese hat, wie bereits der Berusungsrichter zutreffend betont hat, im vorliegenden Falle ein Mißverhältnis zwischen den beider seitigen Leistungen nicht herbeigeführt. In welcher Weise die Beklagte die vom Kläger im voraus gezahlten Unterrichtsgelder verwandt hat, ist unerheblich. Sie mag sie nicht wertbeständig angelegt haben, dazu auch nicht in der Lage gewesen sein. Der Betrag aber verstärkte die der Beklagten für den Betrieb ihrer Uutcrrichtsanstalt zur Verfügung stehenden Mittel. Sic war in der Lage, das Geld zur Deckung ihrer laufenden Ausgaben zu verwenden, ein Vorteil, den ihr die spätere Geldentwertung nicht mehr hat nehmen können. Auf der anderen Seite vermochte der Kläger aus dem Betrage, den er der Beklagten bezahlt hatte- Nutzen nicht mehr zu ziehen, seine Entwertung nicht mehr zu hindern. Diese Jntcrcssenlage wird auch nicht dadurch entscheidend beeinflußt, daß sich die Beklagte zu den versprochenen Unterrichts- leistungen etwa IX- Jahre hindurch bereit halten mußte. Dafür stand ihr eben schon während dieser ganzen Zeit die vom Kläger gezahlte Geldsumme zur Verfügung. Die Beklagte hat schließlich noch darauf hingcwiesen, daß auch die Kaufkraft der Goldmark in Deutschland seit Vertragsabschluß erheblich gesunken sei. Für hundert Unterrichts stunden habe der Kläger seinerzeit etwa 60. —Goldmark gezahlt, wäh rend die Beklagte dafür heute als angemessenen Betrag 300.— Gold mark fordern müsse. Ganz abgesehen davon, daß nicht die heutige Wirtschaftslage, sondern die zur Zeit der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht der Beurteilung zugrundezulegen ist, geht diese Erwägung schon deshalb fehl, weil sie nur beweisen kann, daß sich die Beklagte jetzt einen höheren Gegenwert fiir ihre Leistung ausbcdingen würde, als sie sich bei Vertragsabschluß vom Kläger hat versprechen lassen. Eine Erhöhung dieses Gegenwertes kann sic aber auch bei Be rücksichtigung von Treu und Glauben und der Vcrkehrssitte nicht verlangen. Die Aufwertung, wie sie die Rechtsprechung bei gegen seitigen Verträgen für billig erachtet, soll die durch die Geldentwertung verursachte Herabmindcrung des bei Vertragsschluß vorausgesetzten Wertes der Geldleistung in angemessener Weise ausgleichen. Für eine Steigerung dieses Wertes über das vertragliche Maß hinaus fehlt cs an einem Anlaß (A.-Z. Hl 563/23). — Dieses Urteil verdient für ähn lich gelagerte Fälle des kaufmännischen Geschäftslebens weitgehende Beachtung. M. Die Wirtschaftslage auf dem Materialicnmarkt. — Der Matcrialien- markt ist im allgemeinen fest geblieben, hat aber doch auf ver schiedenen Gebieten ein eigenartiges Gesicht angenommen. Preiser höhungen für verschiedene Gruppen stehen bevor, zum Teil Preis erhöhungen, die wenig Berechtigung haben, wenigstens dann, wenn es sich um rein deutsche Erzeugnisse handelt. Betriebsstoffe: Für Ll, Schmieröle, Benzine, Benzole, Petroleum usw. ist der Preis unverändert und fest geblieben. Aber das Angebot ist nicht mehr so rege wie vor einigen Wochen, da es möglich war, unter den veröffentlichten Preisen zu kaufen. Heure ist ein Nachgeben so ziemlich ausgeschlossen; es ist also eine indirekte Verteuerung eingctreten. Terpentine haben eine bedeutende Preis erhöhung erfahren. Ten Anfang machte Amerika, indem eS das amerikanische Terpentin um 50°i, erhöhte. Das deutsche Terpentin hat durch die Erhöhung der amerikanischen Ware eine Preiserhöhung um 20 bis 30°/o erfahren. In der Preiserhöhung sind auch die fin nischen Terpentine einbegriffen. Infolge dieser bedeutenden Preis erhöhung ist es fiir die graphischen Betriebe so ziemlich ausgeschlossen, gute Terpentine noch zu Waschzwccken zu verwenden. Es mutz also zu den im Handel befindlichen Waschmitteln, die ja heute gleich gut, aber um 50°„ und mehr billiger zu haben sind, übergegangen werden. P a p i e r, Pa p p e n: In beiden Gruppen ist das Geschäft noch lustlos. Die Preise sind fest. Es kommt noch häufig vor, daß die festgesetzten Konventionsprcise unterboten werden, um ein Geschäft zu machen und die Arbeiter weiter zu beschäftigen. Altpapier: Das Geschäft ist ruhig mit gang geringem Um satz und sehr mäßigem Angebot. Es ist in Kürze mit der Wahrschein lichkeit zu rechnen, daß die Altpapierpreise anziehen. Papierwaren, Briefumschläge usw.: Das Geschäft ist nur etwas lebhafter im Hinblick aus die kommende Eindeckung für die Festzeit mit Briefkassetten, Luxuspapieren usw. Der Umsatz ln den gewöhnlichen Geschäftsbriefumschlägen ist sehr mäßig, und cs werden noch heute Briefumschläge zu Preisen angebotcn, mit denen tatsächlich kaum die Herstellungskosten gedeckt sein könuen. Buchbinder-Einband st o!ffe, Heftgaze, Bücher tuche: Die Preise sind fest. Für einzelne Artikel ist eine kleine Steigcrung-von 1—525 in den Fabriken eingctreten. Diese Steige rung wirkt sich beim Verbraucher heute noch nicht aus. Doch muß auch der Verbraucher damit rechnen, daß eine kleine Preiserhöhung für einzelne Arten-der Stoffe, besonders fiir Heftgaze, eintritt. Ge nau so sind in den Spinuereien die Baumwollzwirnpreife um einige Prozent erhöht worden. Moleskin: Druck- und Buchbindcrmoleskine sind im Preise unverändert. Leider sind sie aber nicht in genügenden Qualitäten
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