ix- 209, 5. September 1924. Fertige Bücher. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 11619 Der zweite Band des Sehrkommentars soeben erschienen: Wie urteilen die Fachkreise? Der Vizepräsident des Preußischen Landesprüfungsamtes. Geh. Oberjustizrat Lindemann: „In meiner langjährigen Beschäftigung mit der Ausbildung junger Juristen bin ich häufig vor die Frage gestellt gewesen, welches Buch ich den in der praktischen Ausbildung' begriffenen Juristen als Grundlage eines zusammenfassenden Studiums des bürgerlichen Rechts empfehlen sollte. Eine befriedigende Antwort war schwer zu geben. Selbst das beste Lehrbuch kann nicht uneingeschränkt empfohlen werden, da es nicht die unmittelbare Kenntnis des Gesetzes und seiner Anordnung vermittelt: die vorhandenen Kommentare andererseits sind wegen ihrer ver wirrenden Kasuistik zum fortlaufenden Studium des gesamten Rechtsstoffes nicht geeignet. Diese Lücke in der juristischen Literatur schließt das Buch Loewenwarters in glücklichster Weise. An den Text der einzelnen Paragraphen des BGB wird eine systematische Erläuterung geknüpft, die, frei von lehrhafter Trockenheit, den Leser in fesselnder Form mit den das lebendige Recht bewegenden Fragen vertraut macht. Bei grundsätzlichen Fragen werden höchstrichterliche Entscheidungen häufig ln extenso wiedergegeben, wodurch der Lernende zum eigenen Rachdenken angeregt und vor kritiklosem Präjudizienkultus bewahrt wird- . . . Auch der erfahrene Jurist wird aus ihm reiche Belehrung schöpfen können " Meichsgerichtsrat Or. Warneyer: „Das große pädagogische Geschick Loewenwarters ist bekannt. Sein ..Lehrkommentar" ist ein neuer Beweis für die außerordentliche Begabung des Verfassers der Kommentar ist daher nicht bloß für das Studium. sondern auch für die Praxis, namentlich der jüngeren Juristen, aufs wärmste zu empfehlen." Professor K-in M : „Loewenwarters Buch bedeutet einen Schritt weiter in vergeistigen Befreiung von der Einseitigkeit der deduktiven Darstellungsmethode." Professor N-in I.: „Ich glaube in der Tat. Gewinn haben werden." daß die Studierenden aus der Durcharbeitung dieses Buches erheblichen Professor R in G.: „Ich finde ihn sehr anregend und belehrend und namentlich durch die Heranziehung der neuesten Recht sprechung und die kritische Stellungnahme hierzu wertvoll." Professor S in G.: „Ich werde ihn. da er mir sehr brauchbar . . . scheint, gerne weiter empfehlen." Professor F in R.: „Der frische, moderne, am praktischen Leben geschulte Blick tut gegenüber anderen, mehr theoretisch. begrifflich und oft lebensfremd arbeitenden Kommentaren und Lehrbüchern ordentlich wohl. Ich werde den Lehrkommentar namentlich in Abungen und Vorlesungen gerne empfehlen." Sehrkommentar zum BGB von vr. Viktor Soewenwarter Rechtsanwalt am Oberlandesgericht Köln Bd. l: Allgemeiner Teil 1924 gebunden Gm. 8.— Bd. Il: Schuldverhältnisse > 1924 „ „ 7.— Aniversttäts-Sortimenter, die denLehrkvmmentar nicht am Lager halten, schädigen sich selbst. Eine grosse Reihe von iUniversiläts- lehrern hat dem Verlage die Empfehlung des Werkes im neuen Semester zugesagt. Ferner sind erschienen: Weinmann, Or. Arthur, Amlsgerichtsrat in Kreseld, Typische Fehler in den juristischen Prüfungen. Ein Grundriß der Eramenstechnik. 1924. Preis broschiert Gm. 1.80. Weinmann, Die Preußische Ausbildungsordnung für Juristen vom 11. 8. IS2S. TeMusgabe mit Erläuterungen. 1924. Preis gut kartoniert Gm. 2.—. Di« juristische Ausbildung in Preußen. Bearbeitet im Büro des Preußischen Justizministeriums. Testtausgabe mit den betr. Derwaltungsvorschristen. 1924. Preis gut kartoniert Gm. 1.80. Hermann Sack Verlagsbuchhandlung Berlin W ZS Potsdamer Strasse 112