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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.11.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-11-02
- Erscheinungsdatum
- 02.11.1912
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- Deutsch
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256, 2. November 1SI2. Nichtamtlicher Teil. «ttoM-u f. » «ti«n. vachh-nd-l. 13577 Nichtamtlicher Teil. Deutsche Bücherei Von Ernst Mohrmann Leipzig. Also doch — eine »Deutsche Bücherei«! Was für ein an spruchsloser Name für eine so stolze, weitausschauende, große Sache! Klang es nicht wie ein Rauschen aus dem deutschen Märchenwaldc als am 25. September 1912 aus dem deutschen Buchhändlerhausc die Kunde kam von der Errichtung der Deutschen Bücherei, als einer neuen Anstalt des Bör- scnvercins der Deutschen Buchhändler, als einem Archiv des deutschen Schrifttums und des deutschen Buchhandels? Aufgebaut auf dem breitausladenden Fundamentalbau der Deutschen Buchhändlerorganisation, der Wohl und Ge deihen aller buchhändlcrischen Berufszweige schützend um schließt, soll sich nun die »Deutsche Bücherei« erheben wie ein hochragender Wart- und Leuchtturm, als ein weithinstrahlen des Denkmal des gesamten deutschen Geisteslebens von un seren Tagen bis, will'z Gott, in fernste Zeiten. Die Entstehung des großen Gedankens, sein erster Lebens quell, ist in der großen Zeit der Gründung des Deutschen Reichs zu finden. Die Spuren der mit dem große» Kriege glücklich über wundenen Zerrissenheit Deutschlands waren wie vorerst unab änderlich an vielen Erscheinungen des deutschen Volks- und Wirtschaftslebens, so auch im deutschen Bibliothekswesen noch tief eingegraben sichtbar geblieben. Wie mit alter Runenschrift hatte der sehnenden Väter Vorzeit ihre Male auch hier zu rückgelassen und dem jungen Reiche auch auf diesem Gebiete eine neue große Aufgabe vorgeschrieben, anfangs wohl nur fachkundigem Auge allein in voller Bedeutung erkenntlich und verständlich. So gab denn 1874 auch zuerst der Abgeordnete, Verlags- buchhändler vr. Eduard Brock Haus, der hochverehrte Nestor des deutschen Buchhandels der Gegenwart, in einem geschichtlichen Rückblick gelegentlich seiner Bekäinpfung des Pflichtexemplarzwangs bei den Verhandlungen des Deutschen Reichstags zum Preßgesetz den Vertrauensmänner» des deut schen Volkes den Gedanken von neuen Gesichtspunkten zu neuer Erwägung anheim, nunmehr unter Schutz und Pflege des Deutschen Reichs eine Zentralstelle für Aufbewahrung aller geschützten deutschen Werke zu schaffen. Schon 1869 bei Be ratung des Urheberrechtsgesetzes war an eine solche Zen trale gedacht worden. Sie war aber von den Gesetzgebern des Norddeutschen Bundes als eine lästige Verquickung mit den Grundsätzen eines lastenfreien Urhcberrechtsschutzes 1869 mit Recht abgelehnt worden, obwohl ihre Verwirklichung als Bedingung dieses Rechtsschutzes dem Vorgehen anderer Länder entsprochen haben würde. Leider wurde 1874 der neuen Brockhausschen Anschauung, die eine erfolgreiche Ausgestaltung des Gedankens zu ver sprechen schien, auch keine Folge weiter gegeben. Das Verdienst, aus die großen Mängel und Gefahren ein dringlich hingewiesen zu haben, die dem deutschen Schrifttum mangels einer planvollen und möglichst lückenlosen Samm lung und Aufbewahrung der deutschen Literaturerzcugnisse der Gegenwart erwachsen müßten, ist dem Dresdner Ratsarchivar vr. Otto Richter zuzuschreiben, der in seiner Schrift »Ein Notstand bei den sächsischen Bibliotheken« <1879) übel- slände im Bibliothekswesen des Königreichs Sachsen darlegte, unter denen in ähnlicher Weise alle deutschen Bibliotheken litten und die auch bisher noch nicht in durchgreifender Weise zu überwinden waren. Schon nach Jahresfrist verlangte dann auch O. Hartwig wieder die Sammlung und Verwahrung aller deutschen Literaturerzeugnissc in einem zuerst in der Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7V. Jahrgang. »Post« erschienenen Beitrag zu Petzholdts Anzeiger über die Pflichtexemplare der deutschen Buchhändler (1880). Ungefähr um dieselbe Zeit trafen sich, wie Hofrat P. E. Richter im Börsenblatt vom 6. Nov. 1898 berichtete, drei junge, für ihr Amt begeisterte Bibliothekare im Cafö Felsche in Leipzig zu tenrperamentvoller Aussprache über »offenkundige Skandalosa« im deutschen Bibliothekswesen, die zur ersten rückhaltlosen, öffentlichen Forderung für Schaffung einer »Reichsbibliothek« von Karl Kehrbach 1880 in der »Literarischen Korrespondenz« führte, welche zu fortgesetzten Erörterungen dieser Frage bis 1884 Veranlassung gab. »Nun, unsere Leser wissen«, heißt es bei Kehrbach, »daß wir in Deutschland keine Bibliothek haben, die dem geistigen Leben unseres Volkes gegenüber dieselbe hohe und umfassende Stellung einnehme, wie die MdlioUieque national«- in Paris die Bibliothek des Lrltisk dluseum in London usw. gegen über der gesamten literarischen Produktion der französischen und englischen Nation. In dieser Rücksicht bleibt daher die bei Gelegenheit der Beratungen über das deutsche Preßgesetz <1874) von dem Reichslagsabgeordneten Professor vr. von Schulte aufgestellte Behauptung, daß unser Bibliotheks wesen gegenüber den anderen Staaten zu- rück stehe, mit vollem Rechte bestehen.« »Wir haben eine große Nationalliteratur, wir stehen unter den Produzenten aus geistigem Gebiet mit in erster Linie, und doch hat uns bisher die Pietät gemangelt, für die Früchte des deutschen Geisteslebens eine Sammelstclle zu er richten, durch die den Geschlechtern späterer Zeiten es ver gönnt wäre, sich ein allseitiges plastisches Bild über unsere Kultur in allen Abzweigungen und Ausläufern verschaffen zu können. Daß dieser Zustand für uns kein würdiger ist, wird sicher von allen zugestanden.« Um jene Zeit trat noch Eduard Engel mit dem Hinweis auf die bedenklich unzulängliche Sammlung besonders der schönen Literatur in den großen deutschen Bibliotheken für Errichtung einer Zentralbibliothck in Deutschland ein. (Magazin für Literatur des In- und Auslandes 1882, Nr. 53.) Auch der Schriftstellertag 1880 in Weimar, der eine Ein gabe des Deutschen Schriftstellerverbandes zu Leipzig an den Reichskanzler, Fürsten Bismarck, veranlaßtc, sowie der Schrift stellertag in Schandau 1884, diesmal ohne weitere Förderung der Sache zu erzielen, dann im Preußischen Abgeordneten- yause der Abgeordnete Kropatschek 1881 und 1884, ferner Dziatzko, der weitblickende Direktor der Göttingschen Biblio thek, und Heinrich von Treitschke traten für die Idee einer Reichsbibliothek ein, letzterer im Sinne einer Ausgestaltung der König!. Bibliothek zu Berlin zu einer solchen (1881 — 1884). Dziatzko, Hartwig und WilmannS, drei hervorragende Bibliothekare ihrer Zeit, legten 1886 der König!. Preußischen Unterrichtsverwaltung eine Denkschrift vor, die die lückenlose Sammlung der in Deutschland erscheinenden Literatur for derte, und zu der eine Konferenz über Bibliothekssragen, die 1886 in Berlin tagte, die Veranlassung gab. Trotzdem kam die Bewegung für die so vielseitig und warm befürwortete Angelegenheit, der es natürlich auch an Gegnern nicht fehlte, vorläufig zu längerem Stillstand und wurde erst 1899 vom ehemaligen Straßburger Bibliothekar Hottinger in der Zeitschrift für Bücherfreunde wieder ausge nommen. 1899 und 1901 brachten die Abgeordneten O. Arendt, Böckel, Spahn und Müller-Sagan die Sache im Reichstage, wenn auch im einzelnen weit voneinander abweichend, im ganzen in befürwortendem Sinne zur Sprache. Der Direktor Dziatzko, Göttingen, redete 1901 einer großen deutschen Zen- 17VK
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