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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.12.1878
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1878-12-09
- Erscheinungsdatum
- 09.12.1878
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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5008 Nichtamtlicher Theil. Hk 285, 9. December. staats stand im engsten Zusammenhänge mit der Censur", heißt es auf S. 22, „und beabsichtigte durchaus nicht, dem Buch Händler zu nützen und zu helfen." Und solche Dinge müssen den Buchhändlern heute noch von einem Nichtbuchhändler zu gerufen werden! d) Hat der Sortimenter ein Interesse an der stricteu Ein haltung der Ladenpreise? Ist dieselbe durchführbar und wie? Was ist als Schleuderei zu bezeichnen und welche Maßregeln können gegen dieselbe ergriffen werden? Verneinenden Falles: In welcher Weise werden Bücher dann angezcigt und kata- logisirt?" Gegen die Anführung der Kasseler Vorschläge tritt nun aber ein Casseler College auf und erklärt, daß jene Anträge vom Juni heute schon von den Antragstellern nicht mehr festgehalten wer den. Was uns also im Juni noch retten sollte, hat schon im September keinen Werth mehr gehabt! Staatliche Einwirkung und Bevormundung wird also jetzt selbst von dieser Seite ausdrücklich abgewiesen. Hier von ist Act zu nehmen. Dagegen wird empfohlen, daß nur Mitglieder des Börsen vereins auch die Benutzung des Börsenblattes, der Bestellanstalt, der Börse und des Schulischen Adreßbuches (?) genießen sollen. „Die Mitgliedschaft muß aber bei der Aufnahme in den Börsen verein ausnahmslos von einem Nachweise abhängig gemacht werden, welchen der Aufzunehmende über seine Qualifikation als Buchhändler dem Börsenvorstande zu erbringen hat Der Börsenverein wird dann die gesammte Buchhändlerschaft umfassen und somit durch einen aus seiner eigenen Mitte ge wählten Vorstand die Controle über die neu aufzunehmenden Mitglieder selbst ausüben." (S. 26.) Dabei haben die Herren Antragsteller wohl übersehen, daß es entschieden zum gegenseitigen Vortheil gereicht, wenn alle Geschäftsgenossen die buchhändlerischen Einrichtungen benutzen dürfen. Wohin sollte es führen, wenn Correspondenzen mit Nichtmitgliedern des Börsenvereins nicht mehr per Bestellanstalt befördert werden dürsten! Welche Arbeit und welcher Zeitauf wand würde den Commissionären erwachsen, durch die noth- wendige Sichtung der Eingänge in solche für die Bestellanstalt und in solche, welche nur durch directes Abtragen an den be treffenden Kommissionär erledigt werden könnten! Wie würde ferner das Geschäft des Zählens auf der Börse beeinträchtigt werden, wenn die Commissionäre für Nichtmitglieder des Börsen vereins weder Zahlungen annehmen, noch Zahlungen leisten dürften! Welchen Vortheil soll es ferner für die Gesammtheit haben, wenn plötzlich einige Tausende von Collegen (darunter recht fragwürdige) in den Börsenverein einträten*) und eventuell in der nächsten Generalversammlung Leute ihrer Wahl und ihres Schlages in den Vorstand brächten? Und wie soll endlich der Börsenvorstand sich unterrichten, ob ein neuer College in Zofingen oder Buxtehude sich zum Mitglieds qualificire oder nicht? Mit den staatlichen Schranken und Beschränkungen geht es nicht mehr, nun soll die Privatquarantäne alle mögliche Unbill verhüten. Hier stehen wir vor ungelösten Räthseln, aus denen nur die eine klar ausgesprochene und ohne Widerspruch angenommene Ueberzeugung hervorleuchtet: Die staatliche Bevormundung wird von keiner Seite wieder herbeigewünscht! Somit verlassen wir These I. These II. (S. 32 — 92.) „Liegt es im Interesse des Buchhandels, daß vom Verleger Ladenpreise festge stellt werden? Bejahenden Falles: a) Hat der Verleger ein Interesse daran, daß die Laden preise überall streng aufrecht gehalten werden, und welche Mittel stehen ihm hierbei zu Gebote? *) Auf das sehr Bedenkliche dieser Eventualität hatte der Herr Vorsitzende schon in seiner Eröffnungsrede (S. 5, 6) nachdrücklich hin- ^ewieien. Resolution: „Es liegt im Interesse des Gesammt- buchhandels, daß die Verleger Ladenpreise für ihren Verlag feststellen und dahin wirken, daß diese Preise möglichst allgemein und namentlich in Anzeigen und Katalogen aufrecht erhalten werden. „Die Gewährung eines etwaigen Kundenrabatts und die Größe desselben ist von den localen und provin ziellen Verhältnissen abhängig. Es wird eine Haupt aufgabe der Provinzialvereine und Korporationen der größeren Städte sein, die Bedingungen des Kun denrabatts festzusetzen und die Controle über solche Firmen auszuüben, welche sich den Beschlüssen nicht fügen und als Schlcuderer dastehen." Die erste Hälfte der Resolution zeigt, daß die Conferenz eine der Grundlagen des bisherigen Geschäftsverkehrs zwischen Verlegern und Sortimentern, die Beibehaltung eines Laden preises für öffentliche Anzeigen und Kataloge unbedingt festhalten will. Somit ist die oft aufgeworfene Frage, ob es sich angesichts der planlosen Schleuderei heute noch verlohnte, sogenannte Laden preise für unsere Verlagsartikel aufzustellen, zu Gunsten der seit herigen Sitte beantwortet worden. Vor Feststellung der zweiten Hälfte der Resolution mußte nothwendig die Frage: was ist Schleuderet? erörtert werden. Die Conferenz ist zu der Ueberzeugung gekommen, daß der Be griff der Schleuderet lediglich localiter festzustellen sei, da die den Sortimenter belastenden, je nach Beschaffenheit seines Platzes, wie je nach seiner Entfernung von Leipzig sehr verschiedenen Spesen nothwendig von wesentlichem Einfluß auf das Rabattgeben an Kunden sein müssen, wie denn die Spesensreiheit der Leipziger Sortimenter von jeher als eine Quelle weitgreifender Uebel an erkannt worden ist. Den Kundenrabatt ganz aus der Welt zu schaffen, wird von keiner Seite für möglich erachtet. Ist der Kundenrabatt ein Product der Concurrenz, wie das Springer schon in seinem Gutachten vom 4. Oktober 1847 aussprach*), so muß er als ein Uebel im Gefolge der Concurrenz angesehen werden. Er ist so wenig vollständig zu beseitigen, wie überhaupt die Concurrenz nicht zu beseitigen ist, deshalb soll nur versucht werden, auffällige Ausschreitungen (Schleuderei) abzustelleu. Die Frage, was als Schleuderei zu betrachten, wird un gefähr dahin beantwortet, daß ein größerer Durchschnittsrabatt als IO"/,, ebenso wie ein öffentliches Anbieten und Ankündigen neuer Bücher unter dem Ladenpreise als Schleuderei angesehen werden soll. Bei dem Rabattsatze wird aber immer auf die localen Verhältnisse (Platzspesen re.) Rücksicht zu nehmen sein. Uebrigens mag hier eingeschaltet werden, daß es unseres Erachtens eine Ungerechtigkeit ist, wenn von den Sortimentern die immer mehr hervortretenden Erleichterungen im Transport wesen, namentlich im Postverkehr, als eine Quelle ihres Noth- tandes mit hervorgehobcn werden, während sie wohlweislich ver- chweigen, welchen Nutzen gleichzeitig diese Erleichterungen dem gesammten Geschäftsverkehr, also auch dem Sortimentshandel darbieten. *) Gutachtliche Aeußerungeu der Mitglieder des Ausschusses für die Rabattsrage. Jena 1848. S. 30.
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