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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.12.1878
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1878-12-09
- Erscheinungsdatum
- 09.12.1878
- Sprache
- Deutsch
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285, 9. December. 500? Nichtamtlicher Theil. Nichtamtlicher Theil. Publikationen des Börsenvcreins der Deutschen Buchhändler. VI. Verhandlungen der Conferenz zur Berathung buchhänd lerischer Reformen abgehalten zu Weimar am 18., 19. und 20. September 1878. Nach den stenographischen Aufzeichnungen, (gr. 8. VIII, 195 S.) Leipzig 1878. Von Hermann Kaiser. Mit den Verhandlungen der Weimarer Conferenz, wie sie nunmehr nach den stenographischen Aufzeichnungen vorliegen, wird uns ein neuer Band der Publikationen des Börsenvcreins dargeboten, von dem sich der Vorstand am Schlüsse der Ein leitung der Hoffnung hingibt, „daß diese Verhandlungen nicht nur ein ,schätzbares Material' bilden werden, daß sie vielmehr dazu angethan sind, nach allen Seiten hin anregend und refor- mirend zu wirken und der Organisation des Buchhandels neues Leben zu verleihen". Diese Hoffnung kann Wahrheit werden, wenn der reiche Inhalt der Verhandlungen es vermag, intelligente und wohl meinende College» nah und fern zu einer eingehenden, ernstlich prüfenden Kritik des Dargebotenen anzuhalten und in local ab gegrenzten Vereinen mit einander zu Rathe zu gehen: was nun zu thun. Aufrichtig gestanden, nahmen wir die Verhandlungen mit geringer Erwartung in die Hand. Mehr und mehr aber wur den wir aufs lebhafteste von dem reichen und mannigfachen In halt angezogen und können die gewissenhafte Lectüre des Buches nicht eindringlich genug empfehlen. Freilich sei hier vorweg bemerkt, daß die Aufgaben der Conferenz nach zwei ganz entgegengesetzten Richtungen hin sich sonderten und unseres Erachtens die Lösung dieser zweierlei Ausgaben von sehr ungleichem Werthe ist. Die eine Hälfte der Verhandlungen besteht nämlich aus der Kritik der gegenwärtigen Lage des deutschen Buchhandels, wie sie wahrer, treffender, schonungsloser nicht gehandhabt wer den konnte. Wir haben es hier endlich einmal mit einer Kritik zu thun, die nicht nach dem altgewohnten Recepte „irmnus raanuM lavat" arbeitet, sondern der es daran gelegen, offen kundige Schäden sachgemäß und wahr zu schildern und dem Leser zur Prüfung vorzuführen. Nach dieser Richtung hin ver dienen alle Herren Referenten das gleiche Lob. Ungleich weniger freilich befriedigt die andere Hälfte der Verhandlungen: die Vorschläge zur Abhilfe der aufgezeigten Schäden. Hier werden neben einzelnen recht ernsten und be herzigenswertsten Anträgen Dinge vorgebracht, die ebenso un glaublich wie glücklicherweise unausführbar sind, so daß eine ernste Gefahr der Verwirklichung dieser Ideen nicht zu befürch ten. Wenn es wahr ist, daß man zumeist nur aus den Fehlern lernt, so mögen auch diese Verirrungen das Gute haben, daß sie gewisse Lieblingsideen des Buchhandels nunmehr und hoffent lich ein für allemal todtgemacht haben, und auch darin liegt ge wiß ein Verdienst. Es kann unter Bezugnahme auf die erste Bekanntmachung des Börsenvorstandes vom 19. Juli e. über die Zusammcn- berufung der Weimarer Conferenz, sowie nach dem vorläufigen Berichte über die stattgehabte Conferenz (Börsenbl. Nr. 224) das Allgemeine in Betreff dieser dankenswerthen Veranstaltung als bekannt vorausgesetzt werden. Wenn nunmehr in den folgen den Auszeichnungen versucht werden soll, den Eindruck zu schil dern, den der Gang der Conferenz auf den unbefangenen Leser der „Verhandlungen" macht, so geben wir jede der sechs Thesen nebst den daran geknüpften Resolutionen mit dem kurz skizzirten Pro und Contra aus den Verhandlungen, sind aber so ketzerisch dreist, eigene Gedanken und Schlußfolgerungen anzuknüpsen, ja sogar Kritik an den Weimarer Gedankcngängen zu üben. These I. (S. 8 — 32.) „Hat die Gewerbefreiheit schädlich auf den Buchhandel eiugewirkt, und sind eventuell Schritte zu thun, um eine Aendcrung der Gesetzgebung herbeizuführen? Welche Vorschläge wären dann bezüglich des Betriebes des Buchhandels zu machen?" Resolution: „Die Conferenz verkennt nicht, daß die Gewerbefreiheit nach mancher Richtung hin schädlich auf den Buchhandel gewirkt hat, hält es aber nicht für angemessen, eine Abänderung der Gesetzgebung anzustreben und die Gewerbcfreiheit durch irgend welche staatliche Maßregeln zu be schränken." Es wird der Zustand vor der gewerbefreiheitlichen Ueber- fluthung mit buchhändlerischen Etablissements mit einer anmuthi- gen Behaglichkeit geschildert, jene Zeit, wo der Kunde noch gern drei bis vier Wochen wartete, che das bestellte Buch aus Leipzig endlich ankam. Dabei kann denn aber doch nicht unterdrückt werden, daß die letzten 15 Jahre ganz außerordentlich günstig auf die Erhöhung des Umsatzes eingewirkt haben, ein Gesammt- resultat, welches nur deswegen für den einzelnen Sortimenter weniger glänzend ausfällt, weil er den Gewinn jetzt mit zahl reichen Concurrenten zu theilen hat. Die hierbei gegebenen Ziffern, wenn sie sich auch aus Be richte der Leipziger Handelskammer stützen, sind wohl mit Vor sicht aufzunehmen. So ganz allgemeine Millionenziffern lassen immer viel zu wünschen übrig. Der buchhändlerische Gesammt- baarumsatz in Leipzig wird 1865 mit 16 Millionen Mark, im Jahre 1875 dagegen mit 30 Millionen Mark angenommen. Es wird dann ferner „angenommen", daß der außerhalb Leipzig sich vollziehende Baarverkehr 1865 9 Millionen Mark, 1875 da gegen 25 Millionen Mark betragen habe. Bei unserm Miß trauen gegen so allgemein hiugestellte Zahlen halten wir für uns nur das Resultat einer ungewöhnlichen Steigerung des Verkehrs fest. Einer näheren Begründung unseres Mißtrauens gegen die obigen Zahlen können wir uns hier enthalten, es sei nur ge stattet, daran zu erinnern, daß diejenigen verhältnißmäßig gewiß hohen Summen, welche heutzutage per Nachnahme, per Postan weisung, per Wechsel, Per Bankgiro innerhalb des Buchhandels geleistet werden, sich jeder Controle, sowohl der Leipziger Han delskammer wie des Herrn Referenten entziehen, also auch in obigen Ziffern höchstens nach ganz ungefährer Schätzung mit enthalten sein können. Treffend bezeichnet der zweite Herr Referent (S. 15—22) die staatliche Stellung, welche infolge der Gewerbefreiheit dem Buchhandel gewährt worden ist. Aber es gibt leider immer noch recht viele College«, welche lediglich in der Bevormundung durch den Staat, womöglich in Privilegien, Vermögensnachweis für neu sich ctablirende Buchhändler, in Wiederherstellung der kläg lichen Examina alles Heil suchen. So ist denn auch hierbei an die Casseler Vorschläge, wie sie in Eisenach im vergangenen Sommer vorgebracht wurden, wieder erinnert. Ein derartiges Verlangen, die von Seiten der Regierung aufgehobene Bevor mundung durch den Börsenvorstand zu retabliren, wird energisch abgcwicscn (S. 18). „Die Patriarchalische Politik des Polizei- 689*
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