Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 .F, für Nichtmilglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 84. Leipzig, Freitag den 12. April 1912. 79. Jahrgang. Amtlicher Teil. Vörsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Lekanntmackung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig findet statt am Sorrrrtag Kantate, den 5. Mai 1912, pünktlich vormittags I0>4 Fthr, im Deutschen Buchhändlerhaus zu Leipzig (Eingang Portal III). Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht über das Bereinsjahr 1911/12. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1911. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Boranschlag 1912. 4. Antrag des Vorstandes: a> „Die Hauptversammlung wolle die in der Nummer 83 des Börsenblattes sür den Deutschen Buchhandel vom II. April 1912 veröffentlichten neuen Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes genehmigen." l>) „Die Hauptversammlung wolle die in der Nummer 25 des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel vom 31. Januar 191 2 abgedruckten Änderungen der Satzungen des Börsenvereins genehmigen." o) „Der Mitgliedsbeitrag wird auf 24 M. jährlich festgesetzt." s. Antrag des Vorstandes: „Die Hauptversammlung wolle ihre Zustimmung erteilen zu einem Erweiterungsbau des Buchhändlerhauses, der einen Kostenaufwand von etwa 160000 M. erfordern wird." 6 Antrag des Vorstandes: „Die Hauptversammlung wolle den in der Nummer 80 des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel vom 6. Wril 1912 veröffentlichten Entwurf von Vorschriften über die Aufstellung von Bildnissen im Hauptsaal des Buchhändlerhauses genehmigen." Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang. 591