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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.09.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1922-09-04
- Erscheinungsdatum
- 04.09.1922
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. 206, 4. September >922. auch fernerhin zugelassen, sofern die elngczogenen Beträge auf ein Postscheckkonto im Bestimmungsland der Sendungen zu überweisen sind (Briefposttarif S. 122, 8 2, und S. 13k, 8 8). lPost-Nachrichtenblatt.) »Kommunistische Universität des Westens« in Moskau. — Als Ge genstück zu der bereits bestehenden »Kommunistischen Universität des Ostens« in der etwa KV Asiaten i» kommunistischem Geiste zu Füh rern der noch »ungewccktcn« Millionenvölker des Ostens erzogen wer den, ist in Moskau eine »Universität des Westens« gegründet worden. Die neue Universität besitzt zunächst sechs Abteilungen: eine lettiändischc, titanische, deutsche, polnische, rumänische und jüdische. Tie Studenten erhalten während der ganzen Tauer des Studiums vom Staate Ver pflegung, Kleidung und Wohnung, gu de» Hauptsächern gehören: histo rischer Materialismus, Geschichte der Revolution, Religion und Kom munismus, Verfassung der Russischen Sozialistischen Föderativen Sow jetrepublik, die Rote Armee, die Diktatur des Proletariats. Die deutsche Abteilung wird hundert Mitglieder zählen. Fristlos gekündigt. Die gesetzlichen Ansprüche des zu -unrecht fristlos entlassenen Angestellten. (Nach druck verboten.) — Wenn ein fristlos entlassener Angestellter aus Grund des 8 84 ff. des Betriebsratsgesetzes Einspruch gegen die Kündigung erhoben und der Schlichtungsausschust diese als ungerechtfertigt er klärt hat, so hat der Arbeitgeber di- Wahl, den Entlassenen weiter zu beschäftigen oder ihm eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Wählt er, was die Regel sein dürste, das letztere, so sind alle weiteren zivilrechtlichen Ansprüche des Angestellten damit abgegolten, er kann also außer der Abfindungssumme und dem Gehalt bis Ende des laufen den Vierteljahres nicht etwa noch ein weiteres Vierteljahr Gehalt beanspruche». So hat das Reichsgericht in grundlegenden Ausführun gen in seinem »rteil vom 24. Juni 1822 (A.Z. III. KKK/L1) entschieden, und zivar mit folgender Begründung: Ten dem Entlassenen nachteiligen Folgen der unrechtmäßigen fristlosen Kündigung ist da durch begegnet, daß er seine Gehaltsansprüche bis zum Ablauf der rechtmäßigen Kündigungsfrist fortbezahlt erhält. Damit hat er zu gleich die Mittel und die Zeit erhalten, deren er bedarf, um sich nach einer neuen Arbeitsstelle umzusehen. Daß das Betriebsrätegefctz mit der Entschädigung des 8 87 hätte dem Arbeitgeber eine Art Prioat- strafe oder Buße dafür auferlcgc» wollen, daß er eine unrechtmäßige Kündigung überhaupt ausgesprochen hat, dafür lassen sich aus dem Gesetz keine genügenden Anhaltspunkte entnehmen. Tie gegenteilige Meinung würde dem Arbeitnehmer einen Vorteil bringen, auf de» er weder vom Rechts- noch vom Billigkeitsstandpunkte aus eine begründete Anwartschaft hat. Wenn der Arbeitnehmer erst den arbeitsrechtlichen Einspruch gewählt und mit Erfolg durchgeführt Hai, so bliebe ihm nach den allgemeinen Rcchtsgrundsätzen unbenommen, selbst dann »och nachträglich das Gericht anzugehen und dort seine weitergehenden Ansprüche zu verfolgen. Es scheint jedoch offenbar, daß das Be- tricbsrätegesetz mit den Schlußworten des 8 87 Abs. 2, daß die Ent scheidung im Schlichtungsverfahren unter den Beteiligten »Recht schaffe«, eben diese Folgerung hat abschneiden wollen, daß cs bestimmen wollte, der Arbeitnehmer, der die Entscheidung im Schlich tungsverfahren herbeigeführt hat, müsse sich damit nun auch wegen seiner etwaigen zivilrechtlichen Ansprüche für abgefunden erachten. Daß der Arbeitgeber sich von der Wciterbeschäsiigungspslicht durch Zahlung der Entschädigung befreien kann, ist eben der vom Bctriebsrätegesctz neu cingeführte arbeitsrcchtliche, den Richter bindende Gesichtspunkt. In dem zur Entscheidung stehenden Kalle handelt es sich um die Gchalts- ansprüche eines gegen festes Gehalt und Provision angestelltcn Agenten, der einem Z e! t u n g s u n t e r n e h m e n »Die Freiheit« Anzeigen aufträge zuführte und das gleiche gelegentlich für ein anderes Unter nehmen derselben Branche, den »Vorwärts«, tat. sie. Verbotene Druckschrift. — Die R h e i n l a n d k o m m i s s i o n hat dem Rcichskommisfar folgendes Schreiben vom 28. August 1822, Nr. 7187/MIDK zugchen lassen: Auf Grund des Artikels 18 der Ver ordnung 3 In der Fassung der Verordnung 87 hat die Interalliierte Nheinlandkommission entschieden, daß die Schrift mit dem Titel »18 2 8, Weltfriedens-Konferenz in Berlin«, von Paul Jä ger, herausgegeben in dem Süddeutschen Verlags Haus Ä. m. b. H. in Stuttgart, die Sicherheit und die Würde der Be- sabungstruppen beeinträchtigt und daß sie infolgedessen im besetzien Gebiet wegen ihres für die Truppen beleidigenden Inhalts verboten ist. Tie Stücke werden beschlagnahmt, und die Personen, die sich mit deren Verlaus oder Verteilung befassen, setzen sich den für Zuwidcr- Äeralltivortl. Redakteur: Richard et l b e r t t. — Berta«: Der Börse» Druck: Rami» L L ermann. Sämtlich in Letvöa — Adresse der I2K4 Handlungen gegen die Verordnungen der Nheinlondkommission vorge sehenen Strafe» aus. Beschlagnahmte und verbotene Lruckschristc». — In dem Er- mittelungsoersahren gegen »Die Freunds-Hast- wird die B-schlaa- nahme der Nr. 88 Jahrgang 4 der Zeitschrist »Die Freund schaft« vom Ist August 1822 gemäß 88 4V ss., 184 Ziffer 1 des Straf, gesetzbuchs, 84, 85, 88, 102 Strafprozessordnung angeordnet. 125 «> 5888/22, 17 I 850/22. Berlin, den 19, August 1822. Das Amtsgericht Berlin-Mitte. Alle Exemplare des im Verlage von Wilhelm Borngräber, Leipzig, erschienenen Romans »Französinnen ohne Geschlecht« von Eugen Ortncr, einschließlich aller zu desseu Herstellung bestimmten Platten und Formen sind gemäß 8 41 StrGB. unbrauchbar zu m achen, Urteil des Schöffengerichts Leipzig vom 22. Mol 1822. lü .4v 1V2/21, Leipzig, den 21, August 1922. Das Amtsgericht. jDcutschcs Kahudungsblatt, 24. Jahrg., Stück 7VK4 vom 28. Aug. 1822.) Die Nummer 88 der Zeitschrift »Berliner Nachrichten-, 4. Jahrgang 1922, wird in Gemäßheit der 88 84 ss., StrPO./4v, 181, StrGB. beschlagnahmt. 12k 6 K427/22, 17 I 842/22. Berlin, den 15. August 1822. Das Amtsgericht Berlin-Mitte. sDeutsches Fahndungsblatt, 24. Jahrg., Stück 7VKS vom 30. Aug. 1822.) PerslllialnllAWen. Jubiläum. — Herr Karl Werber in Honnef a. Nh. konnte an, 1. September sein SOjähriges Bcrnfsjubiläum als Buchdrucker begehen. Durch rastlosen Fleiß ist es ihm gelungen, seine Buchdruckerei in die Höhe zu bringen, der er ein setzt blühendes Sortimentsgeschäst und einen kleinen Verlag angegliedert hat. Gestorben: im 60. Lebensjahre Herr Gustav Schraepler, ein treuer, unverdrossener Mitarbeiter der Firma Historia-Verlag Paul Schraepler in Leipzig. e , d dprMlll. Ein praktisches Hilfsmittel für den Verlag. Bei den fortdauernden Preisveränderungen der Bücher ist cs für den inneren Betrieb des Verlags eine dringende Notwendigkeit, eine Übersicht über die Preisgestaltung und Preisentwicklung jedes einzelnen Verlagswcrkes zu besitzen, sei es als Unterlage für die Geschästs- leitung und den Kalkulator, sei cs für die Propaganda-Abteilung oder Buchhaltung. In erster Linie aber ist sie für die Auslie f e rung und die A u s l i e f e r u n g s st e l l e n nicht zu entbehren. Die Arbeit wird dadurch bedeutend erleichtert; bei der Berechnung und bei Angeboten werden Fehler, die meist Verluste ergeben, vermieden. Die Firma Englert L Schlosser in Frankfurt a. M. hat ein Formular hergestellt, das in Form einer Kartei-Karte eine schnelle und vollkommene Orientierung über jedes Verlagswerk ermöglicht. Mit einem Blick ist alles notwendig Wissenswerte für jedes Werk nach den verschiedenen Ausgaben, Daten, vorhandenen Lagerbeständen, Prei sen nsw. zu übersehen. Wer sich für diese Kartei-Karte interessiert, wird von der genannten Firma Näheres erfahren. Bar bezahlenI iVgl. Bbl. Nr. 185, 183 n. 2V2.) Wer seiner Kundschaft das B orgen abgewöhnc n will, hänge folgendes Plakat in seinem Laden auf: Alle Bücher, die Sie kaufen, habe ich mit Ausnahme eines sehr geringen Kommissionsgutes mit höherem Geld werte als dem heutigen bar be zahlen müssen. Den Zweck dieser einfachen, klaren und wahrheitsgetreuen Worte wird jedermann erkennen und billigen; aber auch den vielen Kunden, die die neuen Preise und Zuschläge nicht verstehen wollen, dienen diese Worte zur Aufklärung. Göttingen, den 28. August 1922. Alois Ditthorn.
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