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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.04.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-04-01
- Erscheinungsdatum
- 01.04.1912
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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I. Re»mann in Reudamm. 4180 llrsassisvliss Vörslsr-Iabrbaob kür 1912. 3 Georg Reimer in Berlin. 4192 ». K. Lchulz st- So. in Plauen i/«. Nr. 7V, S 38S8 «erhard rtalliug Verlag in vldeuburg i/Gr. 4180 Christian »toll, Inhaber Heinrich »chmittuer 4182/83 in Plauen i. B. Lroäerie« äs Lt^ls pnr Llnii. 120 ^i. ^ernmiii. 36 >ik. 30^. ^ ° ^ 8cd uck o wsn tu ckls k ucilö. IV, 1/2. vernhard Lauchuitz in Leipzig. 4198 *Vol. 4326. llaio: Ltories in Orsx. 1 > 60 4 , w Orig.- rhnriugia-vcrlag H. M. Frau, Malter in Gera (Reutz). 4188 Union Deutsche vcrlagSgesellschast Zweigniederlassung Berlin in Berlin. 4188 ^°1^>i nxuiosstiscds ° Martin Warnest in Berlin. 4179 v. Kirchenheim: Emil Herrmann und die preußische Kirchen. Verfassung. Kart. 8 20 H. Verbotene Druckschriften. Die 1. Strafkammer des Königlichen Landgerichts I Berlin hat am 17. Dezember 1911 für Recht erkannt! Die Nr. 46 des 20. Jahrgangs der »Pfchütt-Karikaturen«, soweit dieselbe folgende Artikel: »Bekenntnisse einer schönen Seele«, auf Seite 1, »Glatte Rechnung«, auf Seite 3, »Nachtcafe.Nymphen«, auf Seite 4, »Chancen«, auf Seite 6, »Ein kompliziertes Gespräch«, und die zu diesem gehörige Abbildung auf Seite 10, enthält, sowie die zu deren Herstellung bestimmten Platten und Formen sind unbrauchbar zu machen. 38. I. 1318/11. Berlin, 22. März 1912. Der Erste Staatsanwalt beim Landgericht I. Die Hilfsstrafkammer 3d des Königl. Landgerichts I Berlin hat am 29.1. 1912 für Recht erkannt: Sämtliche Exemplare der Druckfchrift»Wiener Karikaturen« Jahrg. XXXI und zwar: Nr. 40, soweit sie auf Seite 4 Bild und Text mit der Überschrift »Protektion« enthält; Nr. 42, soweit sie auf Seite 9 Bild und Text mit der Überschrift »Ein Schwerenöter- enthält; Nr. 44, soweit sie auf Seite 6 Bild und Text mit der Überschrift »Engagement«, auf Seite 9 Bild und Text mit der Überschrift »Moderne Auffassung«, auf Seite 10 Bild und Text mit der Überschrift »Das weite Land«, auf Seite 5 den Text mit der Überschrift »Der Scheidungsgrund« enthält sowie die insoweit zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen sind unbrauchbar zu machen. Die periodische Druckschrift erscheint im Verlage von Ignatz Goldblatt zu Wien II/3, Haasgasse 10. 38. I. 1130/11. Berlin, 25. März 1912. Der Erste Staatsanwalt beim Landgericht I. I (Deutsches Fahndungsblatt Stück 3936 vom 29. März 1912.) Nichtamtlicher Teil. Bericht des Außerordentlichen Ausschusses zur Revision der Verkaufsordnung Uber seine bisherig« Tätigkeit. Der Ausschuß Hai drei Sitzungen abgehalten und einen aus den Herren Boysen, vr. Ehlermann, Georgi, Prager und Springer bestehenden Unter-Ausschuß zur Beratung besonders schwieriger Fragen gebildet, der zwischen der 2. und 3. Sitzung des a. o. Ausschusses geiagt hat. Der Ausschuß hat es als seine Hauptaufgabe angesehen, diejenigen Schwierigkeiten zu beseitigen, die bezüglich der Auslegungen der sogenannten Verlegerparagraphen <88 19, 11 und 12) entstanden sind, und auf diesem Gebiete, wenn möglich, eine mittlere Linie zu finden, auf der die widerstrei tenden Interessen der Verleger einerseits und der Sortimenter andererseits in Einklang gebracht werden können. Diese mittlere Linie zu finden, resp. Vorschläge zu machen, die eine wirkliche Lösung der bestehenden Schwierigkeiten be deuten, hat sich leider als eine Unmöglichkeit herausgestellt. Der Ausschuß mutzte deshalb nach langen Beratungen die Be schlußfassung über die 88 19, 11 und 12 aussetzen und es dem Vorstande des Börsenvereins überlassen, zunächst Schritte zu tun, die eine weitere Klärung dieser Fragen herbeizuführen geeignet sind. Streitig ist innerhalb des Ausschusses insbesondere ge blieben: 1. dieAuslegung des 8 19, wonach dasVerbot, »Erlaubnis zum Verkauf unter dem Ladenpreise zu erteilen«, sich nicht nur auf den Verkehr des Verlegers mit den Sorti mentern, sondern auch auf denmitdemPublikumerstreckt; 2. die damit in engem Zusammenhänge stehende Forde rung, daß der Verleger bei Lieferungen auf Grund der 88 11 und 12 die Käufer verpflichten soll, nur zum Ladenpreise weiter zu verkaufen. 3. Das Recht des Verlegers, Mengenlieferungen auch an einzelne Personen zu ermäßigten Preisen auszuführen, wenn der Ankauf nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs erfolgt. 4. Ob auf Grund der Bestimmung des 8 12, Absatz 1, auch Zeitschriften zu ermäßigten Preisen geliefert werden können. Während auf der einen Seite behauptet wurde, daß die regelmäßige Lieferung von Zeitschriften niemals einen Aus nahmefall bilden könne, wurde aus der anderen Seite der Aus-
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