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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.04.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-04-01
- Erscheinungsdatum
- 01.04.1912
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- Deutsch
- Sammlungen
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76, 1. April 1912. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 4167 Friedrich Beck, am gleichen Tage auf 60 Jahre segensreicher Selbständigkeit zurückblicken. Am I. April 1862 übernahm er, wie bereits oben gemeldet, den von seinem Vater und Großvater begründeten Verlag, am 1. Juni 1870 gliederte er ihm eine eigene Sortimentsbuchhandlung unter der Firma seines Namens an, die er ebenfalls erfolgreich führte. Neben seiner geschäftlichen Tätigkeit hat der in Wiener Buchhandelskieisen allgemein beliebte und verehrte Mann auch für die Standes interessen des österreichischen Buchhandels hervorragend gewirkt. Lange Jahre gehörte er dem Vorstande des Vereins der öfter- reichisch-ungarischen Buchhändler an, und auch im Vorstande der Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler hat er sich um den Wiener Buchhandel sehr verdient gemacht. Auch ihm seien daher heute unsere Glückwünsche dargebracht; mit berechtigtem Stolz können er und sein Schwager den festlichen Tag begehen, der dem Namen Beck neuen Glanz verleiht. Noch zweier fünfzigjährigen Jubiläen haben wir zu gedenken: der Firmen Hermann Geisler in Stendal und L. Röther's Buchdruckerei und Buchhandlung in Bernau (Mark). Nachdem er sich eine tüchtige Fachbildung in einer Magde burger Buchhandlung angeeignet hatte, gründete Hermann Geisler am I. April 1862 in Stendal eine Buchhandlung bescheidenen Umfangs, die mit Leihbibliothek und Buchbinderei verbunden war. Die Gründung fand den Beifall und das Wohlwollen der Bewohner Stendals, und das Geschäft wuchs, sodaß es Geisler im Jahre 1877 unternehmen konnte, ihm eine Buchdruckerei anzugliedern; der Erwerb eines Hauses mit wesentlich größeren Geschäftsräumen unterstützte das Unternehmen. Durch unermüd lichen Fleiß und in treuer Arbeit brachte Geisler fein Geschäft in die Höhe, bis er im Jahre 1909 im hohen Alter von 72 Jahren aus dem Leben schied. Das Geschäft wird seitdem von seinen Erben, vertreten durch seine Witwe Frau Meta Geisler, fortgesetzt. Auch der Gründer der Firma L. Röther's Buchhandlung in Bernau iMark) weilt nicht mehr unter den Lebenden, er starb im Jahre 1877. Seit dieser Zeit führt seine Witwe Amalie Röther das Geschäft fort. Ein fünfundzwanzigjähriges Jubiläum begeht am 1 April Herr Paul Kittel, Historischer Verlag in Berlin, der seinen Verlag am 1. April 1887 in Kottbus begründete, und ihn am 4. September 1888 nach Berlin verlegte. Der Verlag bevorzugte patriotische, speziell brandenburgisch-preußische und militärische Literatur. Wir erinnern nur an Jahnke, Fürst Bismarck, Kaiser Wilhelm der Siegreiche, Müller Bohn, Unser Fritz, Königin Luise, Graf Moltke. Ganz besondere Verbreitung haben zu ihrer Zeit die Werke von Röchling und Knötel, Der alte Fritz, und Röchling und Friedrich, Königin Luise gefunden, die in je 50 farbigen Bildern, mit kurzem Text, Szenen aus dem Lebensgang dieser historischen Personen zur Anschauung brachten. Das erstere hat in 25 Tausend Exemplaren Verbreitung gefunden, während das letz tere das 18. Tausend erreichte. Allen den hier aufgeführten Firmen sprechen wir zu ihren Ehrentagen die herzlichsten Glückwünsche aus, denen sich weite Kreise des Buchhandels anschließen werden. Man hat in den letzten Jahren mit Eifer in den Kreis- und Ortsvereinen auf eine reinliche Scheidung zwischen vorwiegend buch gewerblichen und buchhändlerischen Betrieben hingewirkt, und es ist keit zu unserem Berufe ausreichend legitimieren können. Zu diesen wenigen gehört die Firma Ramm LSeemann in Leipzig, die seit Jahren den Druck des Börsenblattes besorgt und deren an dieser Stelle gedacht werden muß, da sie am 1. April auf 25 Jahre ihres Bestehens unter der gegenwärtigen Firma zurück blicken kann, wenn auch ihre Anfänge weiter zurückliegen. Die nahe Verbindung unseres Blattes, durch die die Jubilarin ja auch indirekt mit Tausenden buchhändlerischer Firmen in Ver bindung steht, rechtfertigt einen kurzen Rückblick auf ihre Ent wicklung, die im wesentlichen durch die Verbindung mit dem Börsenblatte bestimmt wurde. Am 1. April 1887 trat Herr Albrecht Seemann in die 1879 gegründete Firma Hermann Ramm als Mitbesitzer ein, die an dem Tage den Namen Ramm <L Seemann annahm und durch Zukauf der Druckerei von Beck L Schirmer eine wesentliche Er weiterung erfuhr. Herr Albrecht Seemann kann demnach am heutigen Tage nicht nur das Jubiläum seiner Firma begehen, sondern auch auf 25 Jahre eigener selbständiger Tätigkeit al- Chef des Hauses zurückblicken. Bereits am 1. Juli 1888 siedelte die Firma, der inzwischen der Druck des Börsenblattes übertragen worden war, nach dem Druckereigebäude im Buch händlerhause über, in dem sie noch bis zum 1. Juli d. I. tätig sein wird, um von diesem Tage an ausgedehntere Räume im neuerbauten eigenen Geschäftshause Hospitalstraße 11a zu beziehen. Nach dem Tode Hermann Ramms, einer in Buch druckerkreisen durch ihr Wirken für die Allgemeinheit weithin be kannten Persönlichkeit, trat Herr Julius Ramm in das Geschäft ein, bemüht, im Geiste des Verstorbenen weiterzu wirken. Von der engen Verbindung der Firma mit dem Buchhandel zeugt auch die 1894 von Herrn Albrecht Seemann erfolgte Gründung der Verlagsbuchhandlung Hermann Seemann in Leipzig, deren illustrierte Elzevierausgaben sich ebenso großer Beliebtheit im Sortiment erfreuten wie der von der Druckerei gelie ferte Zierat für Bücher und Akzidenzen in Verlegerkreisen. Um sich in ausgedehnterem Maße der Druckerei widmen zu können —Seemann ist auch an der durch ihren Jllustrationsdruck bekannten Firma Ernst Hedrich Nachf. beteiligt —, verkaufte er 1600 den Verlag und beschränkt sich seither auf den Ausbau seiner Druckereien, die zu den ersten Leipzigs zählen und ihren Schwerpunkt haupt sächlich in die Kreise des Verlagsbuchhandels legen. Wenn es nun auch selbstverständlich ist, daß die Druckerei eines täglich erscheinenden Fachblattes von dem Umfange des Börsenblattes es nicht immer leicht hat, all den vielen an sie herantretenden, von mancherlei Geschmacksrichtungen diktierten Wünschen im Rahmen der »Bestimmungen« — und nicht zuletzt der verfügbaren Zeit gerecht zu werden, so wird ihr doch auch von Firmen mit weitergehenden künstlerischen Ansprüchen, als sie mit der Herstellung einer Tageszeitung verträglich sind, die Anerkennung nicht versagt werden können, daß sie auch ihren Wünschen sich jederzeit nach Möglichkeit anzupassen gesucht hat. Vor allem aber möchte die Redaktion, auf ein Hand in Hand- Arbeiten mit der Druckerei angewiesen, dem Wunsche Ausdruck geben, daß — unbeschadet einer Reform des Börsenblattes — es in ihrem Verhältnis zu der Firma Ramm L Seemann beim alten bleiben möge! sL. Vom Reichsgericht. — Die angebliche Monopol stellung des Verlegers. (Nachdruck verboten.) Der Kapell meister Jarno in Wien, der Komponist mehrerer zugkräftiger moderner Operetten, wie z. B. des Musikantenmädels, der Försterchristel u. a., hatte am 8. Januar 1901 mit dem Musi- kalienverleger F. in Stuttgart einen Verlagsvertrag geschlossen, der von ihm 1910 wegen zu weitgehender Bindung und Be schränkung seiner gesamten Kompositionstätigkeit als wider die guten Sitten verstoßend angefochten worden war. Die unzulässige unsittlicke Bindung empfand der Komponist in einem vertrag lichen Vorkaufsrechte, das sich der Verleger bez. aller Werke des Komponisten hatte einräumen lassen. Der Verleger hatte das Recht, stets in die dem Komponisten gestellten Meistgebote einzutreten, bei Verstoß des Komponisten gegen diese Vertrags bestimmung war eine Konventionalstrafe von 6000 ^ fällig. Das Landgericht Stuttgart hatte erklärt, daß solche Verträge, wie sie im Musikalienverlage und auch sonst beim Verlagsgeschäfte gang und gäbe seien, nicht unsittlich seien, und hatte die Klage des Komponisten abgewiesen. Das Oberlandesgericht Stuttgart da gegen hatte den § 9 des zwischen den Parteien geschlossenen Ver trages, der das umstrittene Vorkaufsrecht enthielt, gemäß § 138 B. G -B. für ungültig erklärt. Der Inhalt des Vertrages, so hatte das Berufungsgericht ausgeführt, gehe dahin, daß dem Ver leger bez. aller Kompositionen des Klägers erst Gelegenheit ge boten werden müsse, in die dem Kläger gewordenen Meist gebote einzutreten. In diesem Sinne gäbe der Vertrag zwar auch dem Kläger an sich die Möglichkeit, die Angebote und schließlich den Preis, den ihm der Verleger zahlen müsse, in die Höhe zu treiben. Wenn somit der Kläger von dem Vertrage in gewissem Sinne auch einen finanziellen Vorteil habe, so sei doch die Besorgnis nicht von der Hand zu weisen, daß andre Verleger beim Bekanntwerden dieses Vorkaufsrechts abgehalten werden könnten, sich an der Konkurrenz bei Erwerbung der Kompositionen des Klägers überhaupt erst zu beteiligen, weil sie sich sagen 643*
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