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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.03.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-03-15
- Erscheinungsdatum
- 15.03.1901
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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2144 Nichtamtlicher Teil. 6L, 12. März 1901. lungsweise entlassen hat, dem Vorstand mit möglichst ge nauer Angabe der Adresse behufs Bekanntgabe in der ' nächsten Nummer der »Vertraulichen Mitteilungen« nam haft zu machen, wobei jedoch das Mitglied nicht zu nennen ist (8 >8 Ziffer 2); 6. Für einen neu angestellten Reisenden, von dem es nachträglich durch die »Vertraulichen Mitteilungen- in Kenntnis gesetzt wird, daß derselbe bei einem anderen Vereinsmitgliede eine anerkannte Schuld hinterlassen hat, innerhalb 8V Tage die anerkannte Schuld zu bezahlen, oder den Reisenden zu entlassen; 7. Die anerkannte Schuld desjenigen von ihm ange stellten Reisenden sofort zu bezahlen, von dem cs bei der Anstellung weiß oder wissen muß (Z !> Ziffer 7), daß der selbe einem anderen Vereinsmitgliede, das ihn bis zum Ein tritt in die neue Stellung beschäftigte, einen anerkannten Betrag schuldet; 8. Zu den Schuldanerkennungen nur diejenigen For mulare verwenden zu lassen, welche der Verein seinen Mit gliedern für den Preis von 3 »A per 100 Stück liefert; 9. Unverzüglich dem Vorstand behufs Veröffentlichung in den »Vertraulichen Mitteilungen« anzuzeigen, sobald die anerkannte Schuld eines Reisenden bezahlt ist, welcher wegen einer solchen in den »Vertraulichen Mitteilungen« namhaft gemacht wurde; 10. Jedem Vereinsmitgliede innerhalb 5 Tage auf direkte Anfrage oder auf Anfrage in den »Vertraulichen Mit teilungen- Auskunft zu geben, ob und in welcher Höhe ein Reisender, welcher sich dem anfragenden Vereinsmitgliede an- geboten hat, einen anerkannten Betrag schuldet. Wird eine anerkannte Schuld seitens des Reisenden be stritten und dem Vorstande der glaubwürdig erscheinende Nachweis erbracht, daß dieselbe ganz oder teilweise inzwischen gedeckt sei, so hat der Vorstand auf Antrag eines Vereins mitgliedes über die Berechtigung der Forderung zu ent scheiden. Die durch diese Thätigkeit des Vorstandes der Vercins- kasse erwachsenden Kosten sind von der unterliegenden Firma zu ersetzen. (§ l«) 8 5. Rechte der Mitglieder. Jedes Mitglied hat folgende Rechte! 1. Stimmrecht in der Hauptversammlung; 2. Wahlrecht und Wählbarkeit (doch s. Z I«); 3. Das Recht, Anträge zu stellen; 4. Gleiches Recht an dem Vereinsvermögen; 5. Das Recht, bei Streitigkeiten mit Vereinsmitgliedern die Vermittelung des Vorstandes, bezw. der Hauptversamm lung anzurufen (H 10 Ziffer 8 und 8 18 Ziffer 4); 6. Das Recht, in den -Vertraulichen Mitteilungen- mit Nennung seines Namens anzufragen, ob ein Vereinsmit glied eine anerkannte Forderung an einen Reisenden hat, welcher sich um eine Anstellung bewirbt (H 4 Ziffer 10); 7. Das Recht, Reisende, an welche das Mitglied eine anerkannte Forderung hat, die gemäß Z 4, Ziffer 6 und 7 bei anderweitiger Anstellung geltend gemacht werden soll, schon während der Thätigkeit oder nachdem die betreffenden Reisenden ihre Thätigkeit eingestellt haben, dem Vorstande mit möglichst genauer Angabe der Adresse namhaft zu machen behufs Bekanntgabe in der nächsten Nummer der »Vertrau lichen Mitteilungen«. Das anzeigende Mitglied ist dabei zu nennen, doch bleibt es diesem überlassen, ob es dabei die Höhe seiner Forderung angeben will <8 18 Ziffer 2); 8. Das Recht, dem Vorstand behufs Bekanntgabe in den »Vertraulichen Mitteilungen« (Z 18 Ziffer 2) anzuzeigen, sobald ihm bekannt wird, daß ein Reisender gerichtlich be straft worden ist. Das Mitglied haftet für die Richtigkeit seiner Mitteilung und hat seine -Quelle zu nennen; 9. Das Recht, auf den Bestellscheinen und sonstigen Geschäftspapieren den Zusatz zu führen: »Mitglied des Vereins der Reisebuchhändler-. 8 6. Verlust der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft geht verloren: 1. Durch schriftliche Austrittserllärung, die an den Vorstand zu richten ist; 2. Wenn die gemäß 8 3 zur Aufnahme erforderlichen Bedingungen nicht mehr vorhanden sind; 3. Wenn ein Beitrag innerhalb dreier Monate nach seiner Fälligkeit trotz schriftlicher Mahnung mittels einge schriebenen Briefes nicht bezahlt worden ist; 4. Wenn ein Mitglied in Konkurs gerät; 5. Durch Ausschließung (Z 7). Mit der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch an den Verein. Das ausscheidende Mitglied bleibt verpflichtet, den Beitrag für das laufende Jahr zu entrichten. Ausschließung. Anträge aus Ausschließung eines Mitgliedes sind mit ausführlicher Begründung schriftlich dem Vorstand einzu reichen. Dem Beschuldigten ist 80 Tage vor der Haupt versammlung durch eingeschriebenen Brief Nachricht zu geben, daß seine Ausschließung auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt wird. Die Ausschließung erfolgt nach vorausgegangcner Voruntersuchung durch den Vorstand und auf dessen Antrag durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Die Ausschließung aus dem Verein erfolgt: 1. Wegen geflissentlicher Nichtbeachtung der nach 8 4 Ziffer 3—10 übernommenen Verpflichtungen; 2. Wegen wissentlich falscher zum Zwecke der Ausnahme gemachter Angaben über das Vorhandensein der Aufnahme bedingungen (ß 3); 8. Wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften, Abbildungen und Ankündigungen. Die erfolgte Ausschließung wird von dem Vorstande im Vcreinsorgane und im Börsenblatt für den deutschen Buchhandel bekannt gegeben. 8 8- Wiederaufnahme. Ein nach 8 i> Zister 3 ausgeschiedenes Mitglied kann nur nach Bezahlung des rückständigen Beitrages wieder aus genommen werden. Ein ausgeschiedenes Mitglied kann erst nach Ablauf von 12 Monaten nach stattgehabter Ausschließung wieder ausgenommen werden und zwar nur durch Beschluß der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Kleine Mitteilungen. Wechselstempcl-Hinterziehung. — Wie sorgfältig man bei der Aufklebung und Beschreibung der Wechselstempelmarken zu verfahren hat und wie leicht man bei unvollkommener Beachtung der einschlägigen Vorschriften in Strafe verfällt, lehrt eine Gerichts verhandlung vor dem Königlichen-Schöffengericht zu Leipzig. Herr M- B. hatte zwei Wechsel bekommen, einen im Betrage von 700 -/k und einen über 300 .6. Er begab sich damit zu einem Rechtsanwalt, kaufte von dessen Büreauvorsteher zwei
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