Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.02.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-02-22
- Erscheinungsdatum
- 22.02.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19120222
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191202226
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19120222
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1912
- Monat1912-02
- Tag1912-02-22
- Monat1912-02
- Jahr1912
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2Z2K SSrft»d>»U s. d. Lisch». Blichh-mdil. Nichtamtlicher Teil. 44, 22. Februar 1912. Merkwürdige ist nun, daß 4—6 Wochen später aus den einzelnen Orten plötzlich Sortimentsbestellungen in größerer Anzahl einliefen. Ich führe den Fall an, weil er m. E. beweist, daß für Vorträge der Augenblickserfolg durchaus nicht immer der maßgebende ist. Im Februarhcst der »Neuen Rundschau» nimmt Hans Kyser in Sachen der Schillerstiftung noch einmal zu positiven Vorschlägen das Wort. Sie decken sich im wesent lichen mit dem, was ich an dieser Stelle schon empfahl: weniger Personen nachdrücklicher zu unterstützen und weiter nicht erst die »Bitte» des Schriftstellers abzuwarten, sondern, orientiert durch Verleger oder Redakteure, an die Be dürftigen selbst heranzutreten. Die Gegenpartei, vertreten durch den Generalsekretär vr. Oskar Bulle, hat nicht nur im Literarischen Echo (vergl. Bbl. Nr. 22>, sondern auch in den »Süddeutschen Monats heften» eine Erwiderung gebracht. Hoffentlich werden nun endlich die Waffen begraben. Der Schillerstiftung wird es nicht zur Unehre gereichen, wenn sie einzelne Fehler zugibt und für ihre Vermeidung zu sorgen verspricht; schließlich hat doch Kyser bei aller Schärfe nicht Personen, sondern ein System angegriffen. Anderseits wird der Angreifer zugeben müssen, daß er über die Einzelbestimmungen der Stiftung nicht genau orientiert war. Anfang Februar trat eine Anzahl Schriftsteller mit fol gendem Vergleichsvorschlag an die Öffentlichkeit: »Der Schriftsteller Herr Hans Kyser hat öffentlich behauptet, daß die Zinsen der Schillerstistung nicht immer ihren Satzungen und Zwecken entsprechend verausgabt, sondern häufig, zum Nachteil Würdiger, an Unwürdige verschwendet werden. Die Vertretung der Schillerstistung hat dem entschieden widersprochen. Erllärungen und Gegenerklärungen sind erfolgt, auch Äußerungen Dritter sür und gegen die Berechtigung jenes Vorwurfs. Die Unterzeichneten sind der Meinung, daß diese sür die deutsche Kultur wichtige An- gelegenheit weder durch unabsehbare Polemik, noch durch An rufung des Gerichts erledigt werden kann. Sie schlagen deshalb beiden Parteien vor, die Nachprüfung der ausgestellten Behaup tungen einem Schiedsgerichte, zu welchem jede Partei die gleiche Anzahl von Vertretern zu stellen hätte, zu übertragen. Ferdinand AvenariuS. Hermann Bahr. Justizrat Max Bernstein. Hosrat vr. Max Burckhard. Max Dauthendey. vr. Richard Dehmel. vr. Arthur Eloesser. Fritz Engel. Norbert Falk. Maximilian Harden. Ernst Hardt. Gerhart Hauptmann. Wil helm Hegeler. vr. Hugo v. Hosmannsthal. vr. Alfred Kcrr. Gras E. v. Keyserling. Prof. Albert Koester. Thomas Mann, vr. Max Osborn. vr. Walther Räthenau. vr. Georg Reicke. Gabriele Reuter. Rainer Maria Rilke. Felix Salten. Wilhelm Scharfer. Hosrat Vr. Paul Schwacher. Wilhelm Schmidtbonn. Hermann Stehr. Emil Strauß. Ludwig Thoma.» Hans Kyser hat sich mit dem Vorschläge einverstanden erklärt und eine Privatklage gegen Oskar Bulle — die er auf Grund von dessen Erwiderung angestrengt hatte — vor läufig zurückgestellt. Ob die Gegenpartei den Vorschlag annehmen wird, er scheint zweifelhaft, um so mehr, als er von einem Konsortium fast ausschließlich moderner Schriftsteller ausgeht, zu denen die Sekretäre der Stiftung, wie aus den ganzen Verhand lungen hervorgeht, in einem gewissen Gegensatz stehen.') ') Wie aus einer soeben in Tageszeitungen veröffentlichten Erklärung der Deutschen Schiller-Stiftung hervorgeht, lehnt es der Verwaltungsrat im Hinblick aus die Verfassung der Stiftung ab, die Angaben über die Einrichtungen und die Verwaltungs praxis der Stiftung, die in seinem Aufträge von dem General sekretär zur Abwehr der Kyserschen Angriffe veröffentlicht worden sind, einem besonderen Schiedsgerichte zur »Nachprüfung» vorzu-s Der 209 jährige Geburtstag des großen Königs ist durch eine Aufführung seines »II rs pastoro», sowie durch eine Ausstellung in der Akademie der Künste gefeiert worden. Über die vielen Sonderpublikationsn sind die Leser dieser Zeitung selbst unterrichtet. Interessieren dürfte es noch, daß ein Schriftsteller im Berliner Tageblatt die Frage auswarf, warum bis heute keine deutsche Gesamtausgabe der Werke Friedrichs des Großen existiere. Eine solche ist, wie ich höre, im Verlage Reimar Hobbing in Berlin in einer 10 bändigen Ausgabe, redigiert von vr. Volz, beabsichtigt. Mit beson derer Genehmigung des Kaisers sollen ihr die Menzelschen Illustrationen beigegeben werden. Die Hauptschwierigkeit einer Gesamtausgabe liegt wohl in einer Begrenzung gegenüber der reinen königlichen Be rufsarbeit, mit anderen Worten: in der Schwierigkeit in jedem Falle zu entscheiden, ob der einzelne Text etwas über den Durchschnitt Charakteristisches enthält. Das nominelle Groß-Berlin. Die vom Kaiser ge- nehmigten neuen Ortsnamen für die Berliner Vororte treten, wie der Regierungspräsident zu Potsdam soeben bekannt gibt, erst mit dem 1. April in Kraft. In Frage kommen insgesamt 29 Ortschaften, darunter die drei Stadtgemeinden Berlin-Schöneberg, Wilmersdorf und Lichtenberg, sodann 25 Landgemeinden, darunter Berlin-Lichterfelde (das also das Beiwort »Groß« verliert), -Wittenau, -Grunewald, -Marien felde und andere. Zehlendorf, Neukölln und andere sind nicht ausgenommen worden. Diese Frist zwischen Bekanntgabe des neuen Orts namens und seinem Inkrafttreten ist bei der Umnennung des Vorortes Rixdorf in Neu-Kölln nicht gewahrt. Viel mehr trat die Neubenennung an Kaisers Geburtstag zu gleich mit der Genehmigung in Kraft. Das ist doch eine gewisse Rücksichtslosigkeit gegen Tausende von Geschäftsleuten, deren sämtliche Formulare, Kuverts usw., wenn sie sie nicht mit einem unschönen Überdruck versehen wollen, so plötzlich entwertet sind. legen. Rach der Verfassung der Schiller-Stiftung sei einzig und allein die Generalversammlung der Vorstände der Zweig, stistungen berechtigt, dis Nachprüfung der Verwaltung, die Wahl des Verwaltungsrats und die Änderung der Satzungen vorzu nehmen. Nicht ungeschickt verbindet die Deutsche Schillerstistung mit dieser Zurückweisung die Werbung neuer Mitglieder, indem sie sortsährt: »Allen denen, die die Einrichtungen und die bisherige Ver waltungspraxis der Schiller-Stiftung für erörterungswert und reformbedürftig halten, ist die Möglichkeit gegeben, Mitglieder der Zweigstistungen zu werden und als solche auf die Einberufung einer Generalversammlung hinzuwirken, sowie an deren Verhand- lungen, die in voller Össenllichkeit stattsinden, teilzunehmen. Diesen satzungsgemäß allein gangbaren, eine wirklich fruchtbare Erörterung in Aussicht stellenden Weg zu einer Einwirkung aus die Verwaltung der Stiftung zu betreten, dürfte sich vornehmlich sür alle jene empfehlen, welche jetzt durch die Befürwortung des Vor schlags eines Schiedsgerichts ihre Teilnahme an der sür die deutsche Kultur wichtigen Angelegenheit der Schiller-Stiftung an den Tag gelegt haben; wie ja überhaupt nur die tätige Teilnahme weiterer gebildeter Kreise der Nation an der Einrichtung und Verwaltung dieser Stiftung zur Erkenntnis ihrer wahren Bedeutung und Wirksamkeit sühren und die über sie verbreiteten irrigen Meinungen zerstreuen kann«. Dieser Verschiebung der Operationsbasis wird man in des kaum zustimmen können, denn wenn sich die Bekanntgabe des von dem Generalsekretär zur Abwehr der Angriffe beige brachten Materials in der Öffentlichkeit mit der Verfassung der Stiftung verträgt, so ist nicht einzusehen, warum die Öffentlich keit von der Diskussion und Nachprüfung dieser Angaben ausge schlossen werden soll. Red.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder