Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.01.1889
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- 1889-01-26
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- 26.01.1889
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22, 26. Januar 1889. Sprechsaal. 503 Büchcrdiebe. Im Börsenblatt vom lg. Januar ist unter »Vermischtes» eine kurze Mitteilung enthalten »Verurteilung», welche sicher dem ganzen Buch handel wie dem Einsender dieses eine ernste und gewichtige gewesen und allgemein den Wunsch nach vollständiger, eingehender Mitteilung der ganzen Gerichtsverhandlung rege macht. Auch der allerbeste, je erfundene Knssen- schrank ist doch noch nicht völlig diebessicher; es ist daher nicht zu verwundern, wenn so zugäng liche und leicht zu entwendende Gegenstände wie Bücher aus diebische Hände anziehend wirken! es haben auch stets an Orten, in welchen ein besonderer Geschäftszweig in großem Maßstab betriebe» wird, besondere Diebszweige sich ein gestellt, weil eben da der Stehler am leichtesten Hehler und Abnehmer gefunden hat; an Ge treideplätzen haben sich Ringe von Dieben ge bildet, nur um leere Säcke zu stehlen; an Seiden- vrten sür Seide, bei Goldjabriken für Gold u. s. w. Immer waren sür jede Industrie von Zeit zu Zeit Kämpfe nötig gegen ihre beson deren Schädiger, denn es war nicht mehr ein ein zelner Dieb, der seinen einzelnen Meister bestahl, sondern es enistand ein Netz mit zusammen hängenden, weit verzweigten Bläschen von Heh lern und Stehlern, von Verführern und Ver führten, ein Uebel sür das gesamte Gewerbe durch eine wachsende, um sich fressende Bande, bis d e Gesamtheit sich erwehrte und das Uebel an der Wurzel faßte. In solcher Lage sehen wir Genvssenschasten neben dem allgemeinen Rechtsschutz noch beson dere Schutzmittel ansstellen, z. B besondere Fahn der, um dem entwendeten Eigentum nachzufor schen und den Hehlern und Dieben die Schleich wege zu verlegen. Gleicherweise könnte auch der Buchhandel sich Schutz schaffen gegen Banden, wie die am 12. Januar in Leipzig abgeurleilte. Bei der Leichtigkeit des Bücherdiebstahls und bei der großen Anzahl von solchen, die von Beruf in den Kommissionsgeschäften und Lagern Zu gang haben, ist es ja begreiflich, daß Diebstähle Vorkommen, aber bei der daraus entstehenden Gefahr sür Kommissiv, sgut wird dieses auch be sonderen Schutz beanspruchen können; eS wird z. B. ein Kommissionär einen Dieb von Kom- missionsgut nicht wie bei Privateigentum milde behandeln dürfen, sondern er wird als Vertreter der Gesamtheit ihn dem Gericht zu übergeben haben. Ferner wird die Gesamtheit über Vorkomm nisse aus diesem Gebiet volle Oeffentlichkeit und Mitteilung der gerichtlichen Verhandlungen im Börsenblatt erwarten dürseni Statt des so kur zen Berichts wird eine vollständige Wiedergabe der Verhandlung geboten sein, damit der Buch handel wisse: an wem sind die »ausgedehnten Diebstähle» begangen, welche »durch geraume Zeit von Markthelsern znm Nachteil von Leip ziger und auswärtigen Buchhandlungen verübt worden »in der nachgewieseuen o csamt- zifser von ungefähr 8000 ^.« Die sünf Name» von Markthelsern sind zwar angegeben, aber nicht, was und von welchen auswärtigen Buchhändlern sie enlwendet haben und in wel chen Geschäften sie im Dienst waren. Wenn 8000 ^ uachgewiescn sind, so muß man doch wie bei jedem Dieb auf das Nichtnach- gewiesene schließe», und da kommen doch bedeu tende Lagerangriffe und viele verschwundene Pakete heraus. In den meisten Diebstählen erhält der Dieb die größere Strafe, der Hehler die kleinere; hier siel das Urteil anders, gewiß mit Recht; aber eben das sollte eingehend gegeben werden In einem früheren Falls entstand bei Ge richt die Frage nach dem Klagerecht. Mit wel chem Recht kann der Kommissionär klagen gegen S p r e ch s a a l. den Dieb, da er doch nicht Eigentümer des Ge stohlenen ist? Und mit welchem Recht kann der Eigentümer <Verleger) klagen, da doch das Ge stohlene seinem Wohnsitz, Gewahrsam und seiner Obhut entzogen war? Einsender erinnert sich zwar der Entscheidung nicht mehr, doch aber daß das indirekte Verhältnis dem Diebe nützlich war Die öffentliche Klarstellung solcher Fragen ist schon an sich sür das Kommissionswesen im Buch' andel wichtig, noch wichtiger aber ist, daß nirgend ein Mißtrauen an der Sicherheit Platz finde, und dagegen ist die offene Mitteilung aller solcher Fälle der sichere Weg. Anmerkung der Redaktion. Wir glau ben die betreffende Verhandlung innerhalb des sür diese Fälle hergebrachten Rahmens gegeben zu haben, und haben auch die vollen Namen der Verurteilten nicht verschwiegen. Uebrigens be- ichränken sich unseres Wissens die abgeurteilten Fälle, abgesehen von erheblichen Entwendungen in einer Leipziger Druckerei, ausschließlich aus Leipziger Verlag; Auslieserungsläger bei Kom missionären waren, soviel uns bekannt, nicht geschädigt. Zu», großen Komps. Erwiderung auf die Ausführungen des »süd deutschen Sortimenters» im Sprechsaal von Nr. 10 dieses Blattes. -Es wäre doch eigen, wenn das ganze deutsche Sortiment durch Einstellung seiner Ver bindungen mit Berlin (einschließlich der die Partei des renitenten Berliner Sortiments er- grcifenven Berliner Verleger) nicht mehr Gewicht hätte, als der Platz Berlin.» So schreibt der hitzige Herr und scheint keine Kenntnis zu haben, daß die Liste der mit dem Börsenverein ver bündeten Verleger (siehe Nr. 293, Jahrgang l888> nicht weniger als l!I (sage und schreibe: ein- hundeit und elf) Berliner Unte;schriften trägt. Nach dem letzten Verzeichnis des Berliner Vcr- legervereines sind nur zwanzig Mitglieder den Bestrebungen des Börsenvereines nick t beigetreten. Ihre Namen — nur wenige sind vvn erheblicher Bcdeutungdarunter — ergicbt ei» einfacher Ver gleich der Li sten. Dann eine zweite Feststellung. Der Ber liner Verlag hat sich nicht thätig aus die Seite scines Sortimentes gestellt, sondern bei den hiesigen Naballfeststellungen sich fast durchweg neutral verhalten in der Wohl allein richtigen Annahme, daß eine solche Feststellung ausschließlich Sache deijenigen sei, welche auf Grund eigener Thätig- keit die hiesigen Absatzverhällnisse und ihre Be dingungen beurteil » können und sonach einer Bevormundung ans den Produzcntenkreisen nicht bedürfen. Ter Berliner Sortimentshandel hat, wie Herr Adolf Kröner selbst zugeben mußte, hinsichtlich seiner Rabaltbeslimmnngen nur von einein ihm nach den Börsenvereinssatzungen aus drücklich gewährleisteten Rechte Gebrauch gemacht, und in der Ausübung dieses. Rechtes, wenn er nicht darüber hinausgeht, wird ihn der Berliner Verlag unterstützen. Wozu in aller Welt greift man zu so leeren Drohungen gegen den Berliner Verlag? Will man etwa absichtlich die Berliner Verleger vor den Kopf stoßen und sie veranlassen, ihre dem Börsenvereine gegebenen Unterschriften zuriick- zunehmrn, welchen sic bisher getreulich — und bei dem Vorgehen gegen eine bekannte hiesige Firma mit bedeutenden Opfern — nachgekommen sind? Der Kampf gegen die Schleuderet steht und fällt mit dem guten Wille» der Verleger! Ohne ihn ist der Börsenvereinsvor stand, wie er in eigener richtiger Erkenntnis zugiebt, inachtlos. Dies möge inan seitens der verehrten süddeutschen Heißsporne nicht vergesse». Man spanne den Bogen nicht zu straff, er könnte sonst leicht brechen. Berlin hat seit Jahre» eine Leipzig ebenbürtige Stellung als Ver lagsort erreicht, und ist nicht nur ein -Platz» in dem Sinne des -süddeutschen Sortimenters»; abgesehen davon, daß es als Reichshauptstadt der wirtschaftliche Mittelpunkt des Deutschen Reiches ist. Berlin und das außerberlinische Sortiment sind mindestens mit gleichem Gewicht auf ein ander angewiesen, obschon die zahlreichen Berliner Fachvcrleger in der Lage sind, auch direkt arbeiten zu können. Zwingt man den Berliner Verlag durch Drohungen, wie die gekennzeichnete, oder den Versuch ihrer Ausführung, denn nur um einen solchen kann es sich handeln, die Unter stützung des Börsenvereins aufzugebcn, so muß der andere deutsche Verlag, schon aus reinen Konkurrenzgründen, mit, und die Bewegung gegen die Schleuderei ist gescheitert. Das bewährte Geschick unseres Vorstandes wird durch eine Thätigkeit nach beiden Seiten hin ein so trauriges Ergebnis zu verhindern wissen; wenn aber noch öfter haltlose Drohungen, wie diejenigen des »süddeutschen Sortimenters» wiederkehren, so wird er bald ausrufen: -Der Himmel schütze mich vor meinen Freunden»! Ein Berliner Verleger. Die Abstimmung im BuchhäiidlcrhaiiS am 21. Januar 1889. Das war sür alle Freunde der Ordnung, für alle Verfechter des Althergebrachten, sich als gut und praktisch bewährenden Verkehrs zwischen Sortimenter und Verleger, eine tiefernste und traurige Entscheidung Die Leipziger Sortimenter, mit ihren glücklichen, ohne jeden Vergleich be stehenden Verhältnissen, (ohne Fracht und Porto, ohne Kommissionär) haben es durchgesetzt, daß ,ie jetzt wieder mit 10"/„ Rabatt dem Publikum liefern können. Freilich ihre Zahl war denn doch zu gering, um diesen Erfolg allein zu erreichen, sie haben dazu die Unterstützung der meisten und größten Leipziger Verleger sich zu verschaffen ge wußt. Daß es nun wieder lustig Weiler geht (I5"/o 20°/o rc.), dafür werden einige von früher bekannte Firmen schon besorgt sein. Die ge samten Buchhändler im Deutschen Reich werden nun genau wissen, wo ihre Freunde, wo ihre Feinde sich best» den. Leider muß konstatiert werden, daß das Resultat nicht so ausgefallen Ware, wenn wirklich alle stimmberechtigten Leipziger Herren anwesend gewesen wären; es fehlten mehrere, von denen anzunehmen ist, daß sic gegen die Sortimenter, welche I0"/„ weniger verdienen wollen, gestimmt haben würden. Daß die Herren Antiquare — diese Erbfeinde des soliden Sortiments — geschlossen mit der -Freien Vereinigung der Leipziger Sortimenter- für Beibehaltung von 10"/„ stimmten, darf uns freilich nicht wundern. Ein andeces ist es: wie kömmt der große Verleger dazu, jetzt plötzlich sich für den alten, soviel Unglück veranlassenden, weil sür die Provinz-Buchhändler mit ihrer Hohen Fracht und den übrigen Spesen viel zu hohen Rabatt von l0°/„ zu begeistern? Sollte es wirk lich der Fall sein, daß, weil vielleicht 15—30 Büchcrkäufer sich von Leipzig nach Berlin gewandt haben, sie befürchten, der Absatz ihres Verlages ginge rückwärts? oder ist die andere Legende richtig daß sie ebenso wie einige ihrer Berliner Kollegen, direkt mit dem Publikum in geschäft lichen; Verkehr stehen und dieses nur durchführen können, wenn sie 10°/^ Rabatt gewähren? Ist eins oder beides richtig, so ist damit wieder ein ganz gewaltiger Schlag gegen den alten Geschäftsgang im deutschen Buchhandel ge- .11II ° III, s s ». IN III nie :vlliL—.nsIüiliiGL .GirMiliMiiT.-iLKstiioL»,; «liimeu.'iill-« rilorißiMigoH .ßiioil'i-iaiiüißdiiü .gpüi?!! in liilNmäI
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