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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.05.1889
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.05.1889
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- Deutsch
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^ 113, 16. Mai 1889. Nichtamtlicher Teil. 2539 legen. (Bravo!) Leipzig habe sich in dieser Rabattangelegen- hcit vollständig korrekt und satzungsgcmäß benommen und werde das gewiß auch in Zukunft thun. Was die Erklärung betreffe, welche der Börsenvereins-Vorstand der Kantateversammlung Vorschläge, so könne er persönlich nicht für dieselbe stimmen, da sie eine der Hauplbestimmungen der Satzungen umstoße und der von dem Vorstande angezogene Diktaturparagraph denselben nach seiner (des Redners) Ansicht nicht dazu berechtige, wenn nicht gleichzeitig eine Abänderung dieser Bestimmung der Satzungen beantragt werde. Keinesfalls sei cs zweckmäßig, daß die Leip ziger Mitglieder des Börsenvereins schon heute Stellung zu der Erklärung nähmen. Vielmehr empfehle es sich, erst abzuwarten, welche Stellung die zunächst davon Betroffenen, die Berlin und Leipzig nicht angehörcnden Sortimcntsbuchhändler, zu der Frage nähmen. Gerade der Umstand, daß früher von Berlin und Leipzig aus mit hohem Rabatt nach auswärts geliefert worden sei, habe ja den Hauptanstoß zu der Reform des Börsenvereins gegeben. Es handle sich um zwei ganz getrennte Fragen: solle überall in Deutschland ein Rabatt bis zu loo/g gestattet sein und werde das in allen Orts- und Kreisvereinen angenommen, so sei die Sache erledigt; geschehe letzteres aber nicht, so dürfe nach den betreffenden Vcrcinsgebieten nur mit dem von diesen fest gesetzten Höchstrabatt geliefert werden, bis die betreffende Be stimmung der Satzungen abgeändert sei. Wie. gesagt, Leipzig habe erst abzuwarten, wie sich der übrige deutsche Buchhandel zu diesen Fragen stelle, und deshalb sei cs wie auch schon von an derer Seite bemerkt worden sei, unthunlich, heute darüber einen bindenden Beschluß zu fassen. Nachdem Herr vr. Oskar von Hase in längerer Aus führung die Förderung, welche die neue Organisation des Börsen vereins durch das Verhalten des Leipziger Buchhandels erfahren, rühmend anerkannt und die Schwierigkeit der gegenwärtigen Lage auseinandergesetzt hatte, warnte Herr Stadtrat Franz Wagner eindringlich davor, heute einen Beschluß in der Angelegenheit zu fassen, während Herr vr. Albrecht Kirchhofs und Herr Justus Naumann sich außerdem direkt gegen das Vorgehen des Berliner Buchhandels und des Börsenvereins-Vorstandes aus- sprachen. Der Vorsitzende faßte zum Schluß als Ergebnis der stattgehabten Besprechung zusammen: daß man sich mehrseitig gegen Annahme der von dem Börsenvereins-Vorstande der Kantate versammlung empfohlenen Erklärung ausgesprochen habe, darüber aber einig sei, daß es jedem Leipziger Mitgliede des Börsen vereins überlassen werden müsse, wie es in der Kantateversamm lung stimme» »volle. Die inzwischen von Herrn Hermann Credner beantragte Erklärung wurde mit großer Mehrheit angenommen.*) Dieselbe lautet: Die außerordentliche Hauptversammlung des Vereins der Buch händler zu Leipzig vom 13. Mai 1889 legt gegen die in der «Be kanntmachung» des Börsenvereins-Vorstandes vom 9. Mai enthaltenen ungerechtfertigten Beschuldigungen gegen Leipzig Verwahrung ein. Dieselben sind geeignet, eine Mißstimmung gegen Leipzig hervorzu rufen, welche jeder thatsächlichcn Begründung entbehren würde. Leipzig hat stets bewiesen, daß es seine Interessen den Interessen des Gesamtbuchhandels anzupassen bestrebt ist. Der den gesamten *) Mit Bezug aus die hier zu tage tretende Auffassung der Vorstands- Bekanntmachung durch den Leipziger Verein ist die Geschäftsstelle des Börsen vereins ermächtigt, das nachstehende Schreiben des Vorstehers Herrn Paul Pareh an den Vorsitzenden des Vereins der Buchhändler zu Leipzig zu veröffentlichen: Berlin, 14. Mai 1889. Herrn vr. Eduard Brockhaus Leipzig. Hochverehrter Herr Doktor! Der Geschäftsführer des B.-V. berichtet mir soeben brieflich über die gestrige Versammlung des Vereins der Buchhändler zu Leipzig, deren Ver lauf genau das Gegenteil von dem ist, was der Vorstand einstimmig er wartet hatte. — Die beiden Leipziger Vorstandsmitgjieder stellten es als absolut sicher hin, daß Leipzig alsbald denselben Beschluß wie Berlin fassen Buchhandel Leipzigs umfassende Verein der Buchhändler zu Leipzig hat sich keine «Ucbergriffc- zu Schulden kommen lassen, sondern sich jederzeit bei seinen Beschlüssen ausschließlich innerhalb der in den Satzungen des Börsenvereins vorgcschriebenen Bestimmungen ge halten. Von den auf der Tagesordnung der Kantateversammlung stehenden acht Gegenständen wurden Nr. 1—4 (Geschäftsbericht, Berichte des Rechnungsansschusses und Neuwahlen) und Nr. 8 (Antrag des Herrn C. Meißner in Elbing) keiner Besprechung unterzogen. lieber Punkt 5 (Antrag des Vorstandes, die Ausschließung von drei Mitgliedern ans dem Börsenverein betreffend) fand eine längere Besprechung statt. Herr August Volkening führte ans, daß ihm durch den Antrag ans seine Ausschließung großes Unrecht geschehen sei, und die Herren F. H. E. Heitmann, Carl Rühle, Her mann Haessel, C F. Grüner und Richard Neisland sprachen sich in ähnlichem Sinne aus. Herr vr. Adolf Geibel erklärte als Vorsitzender des Vereinsansschusses, daß nicht hier, sondern nur in der Kantateversammlung die Ange legenheit erledigt werden könne. Herr vr. Albrecht Kirch hofs bedauerte, daß dem Börsenverein ein Einfluß aus die Bc- stellanstalt des Leipziger Vereins gewährt worden sei. Herr Carl Rühle und Herr C. F. Grüner wünschten, daß das be treffende Abkommen des Leipziger Vereins mit dem Börsenverein wieder gelöst werde. Bei Nr. 6 und 7 (Anträge des Vorstandes, das Börsen blatt betreffend) erwähnte der V o r s i tz en d e, daß er Bedenken tragen werde, für diese Anträge zu stimmen; namentlich sei er gegen Umwandlung des gegenwärtigen bekannten Titels »Börsen blatt« in »Börsenvereinsblatt«; wolle man den alten Titel nicht beibehalten, was das beste wäre, so sei es doch gewiß richtiger, ihn zu erweitern, etwa in »Geschästsblatt für den deutschen Buchhandel«, als ihn auf den Börsenverein zu be schränken. Herr vr. Albrecht Kirchhofs stimmte dieser An sicht zu. Auch Herr C. F. Grüner sprach sich gegen beide Anträge ans. Zum Schluß teilte der Vorsitzende der Versammlung noch mit, daß die für das Sitzungszimmer des Vorstandes be stimmten photographischen Bildnisse der verstorbenen früheren drei Vorsitzenden und vier anderer um den Verein verdienter verstorbener Mitglieder vollendet seien und während der bevorstehenden Bnch- händlermesse mit ausgestellt sein würden. würde und fassen müsse; denn wenn der Berliner Sortimentsbuchhandel 10°-g nach außerhalb gäbe, so würde es für den Leipziger Sortiments- Buchhandel eben einfach ein Ding der Unmöglichkeit werden, anders zu verfahren. Wenn Berlin mit seinem Lokalrabatte nach den andern Ver- einsgebietcn jetzt »überzugreifen« beschloßt, so kann auch m. E. der Leipziger Sortiments-Buchhandel diese Rabatt -Uebergriffc- nach aus wärts nicht länger vermeiden. Daß dieses Wort «Uebergriffe» in der Vorstands-Bekanntmachung vom 9. d. M. zu irgend welcher Mißdeutung Anlaß geben konnte, ist dem Vorstand unverständlich; denn es ist ein Ausdruck, der in den Diskussionen über die Rabattfrage stets in diesem Sinne angewendet worden und auch iu de» Vorstands-Bekanntmachungen schon öfter wieder holt ist; so z. B. in der Bekanntmachung vom 28. Januar d. I. (Börsen blatt Nr. 24) über den Leipziger Beschluß, belr. seinen Lokalrabatt von >»"/„. Namens des Vorstandes darf ich denselben gegen eine andere Deutung dieses buchhändlerischcn Ausdrucks und dagegen verwahren, daß erstmals daran gezwsifelt hat, daß Leipzig sein Interesse stets demjenigen des Ge samtbuchhandels angepaßt hat und anpassen wird. Es war mir ein Bedürfnis, hochverehrter Herr Doktor, dies sofort auszusprcchen, ehe ich Gelegenheit habe, mich in der Hauptversammlung darüber zu äußern; ich möchte annehmcn, daß meine Vorstandskollegen, die Herren Or. von Hase und Seemann, in der Versammlung nicht an wesend waren; sonst hätten dieselbe» das Mißverständnis zweifellos sofort ausklären können. Eine Abschrift dieses Briefes sende ich zu den Akten an die Geschäftsstelle. In besonderer Verehrung begrüße ich Sie als Ihr ganz ergebener Paul Parey, z. Z. erster Vorsteher d. B.-V. 349
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