109, 11. Mai 1889. 2439 Amtlicher Teil. der Verpflichtung (Z 2 Ziffer 4), sich in allen Stücken den Satzungen, sowie den satznngsgeinüßen Beschlüssen der Hauptversammlung und des Vorstandes zu unterwerfen, insonderheit wegen Verletzung des Z 3 der Satzungen beschließen: Herr S. Basch in Berlin. Herr Aug. Volkening in Firma Siegismund L Volkening und C. Rasch L Co. in Leipzig. 6. Antrag des Borstandes: Die Hauptversammlung wolle genehmigen, daß von: Jahre 1890 ab der Jahresbeitrag um den bisherigen Abonnemcntspreis des Börsenblattes, nämlich von 6 Mark ans 16 Mark erhöht und vom gleichen Zeitpunkt ab jedem Mitglied das Börsenblatt ohne Berechnung zugesandt werde. 7. Antrag des Borstandes: Die Hauptversammlung wolle die aus den Beratungen des Vorstandes, des Börsenblatt-Ausschusses und des Rechnungs-Nusschusses hervorgcgangcncn und im Börsenblatt vom l. April d. I. (No. 76) abgedrnckten „Be stimmungen das Börsenvcreinsblatt und seine Verwaltung betreffend" nach ß 38 der Satzungen genehmigen. 8. Antrag des Herrn C. Meißner in Elbing: Die Hauptversammlung ersucht den Vorstand des Börsenvereins die für die Städte Berlin und Leipzig erteilte Genehmigung zur Gewährung eines Rabattes in Höhe von 10°/o zurückziehen zu wollen, sobald dieses nach Beseitigung der entgcgenstehendcn Schwierigkeiten irgend thunlich erscheint, und stellt demselben jede Unterstützung zur Verfügung, welche zur Durchführung des für das Gebiet des deutsch-österreichisch-schweizerischen Buchhandels erlaubten gleichmäßigen Höchstrabattes beitragen könnte. Mitglieder der dreißig vom Vorstande des Börsenvcrcins anerkannten Vereine (vgl. Börscnbl. v 13. Fcbr. 1889) können sowohl bei den Wahlen, als bei allen auf der Tagesordnung der diesjährigen Hauptversammlung stehenden Gegen ständen ihre Stimme auf ein Mitglied desselben Vereins übertragen. Niemand kann mehr als sechs Abwesende vertreten, und am Orte der Hauptversammlung anwesende Börseuvereins-Mitglieder können nur in Krankheitsfällen ihre Stimme über tragen. Die Vollmachten müssen lt. 8 1? der Satzungen spätestens am Tage vor der Hauptversammlung bei der Geschäfts stelle eingcgangen und nach den Bestimmungen der Geschäfts-Ordnung für den Wahl-Ausschuß ausgefertigt sein (vgl. Börsenbl. vom 20. März d. I.). Eintrittskarte zur Hauptversammlung, Auswciskartc für Stimmstellvertretung, Stimmzettel für geheime Abstimmungen und Wahlzettel sind möglichst am Tage vor der Hauptversammlung, Sonnabend, den 18. Mai 1889 nachmittags von 3—5 Uhr (cv. Sonntag Kantate, vormittags von 8—9 Uhr) im Ausschußziinmcr, Eingang nächst der Platostraße, parterre links, vom Wahl-Ausschuß in Empfang zn nehmen. Den Leipziger Mitgliedern werden die Drucksachen durch die Bcstellanstalt zugesaudt. In das alljährlich auszugcbende Fremdcnverzeichnis werden alle diejenigen auswärtigen Mitglieder ausgenommen, welche spätestens bis Freitag, den 17. Mai 1889 nachmittags 3 Uhr, mittelst ihnen noch zugehendcn Anmeldezettcls der Geschäftsstelle angezeigt haben, ob sie zur Buchhändleimesse selbst in Leipzig anwesend oder durch einen Angestellten vertreten sein, ob sie selbst oder durch ihren Kommissionär abrechncn und wo sie in Leipzig wohnen werden. Das Fremdenverzeichnis steht von Sonnabend, den 18. Mai 1889, vormittags 9 Uhr ab in der Geschäftsstelle znr Verfügung der Mitglieder. In der diesjährigen Buchhändlermesse findet die Abrechnung am Montag nach Kantate, 20. klai 188H von morgens 8 Uhr bis nachmittags 1 Uhr im Deutschen Buchhändlerhausc zu Leipzig statt. Die sämtlichen Leipziger Kommissionäre, welche Mitglieder des Börseuvereins sind, wollen sich zu diesen Tages stunden zur Abrechnung cinfiudcu (8 49 der Satzungen). Dieselben sind verpflichtet, die Zahlzettel für diejenigen aus wärtigen Verleger zur Stelle zu haben, welche sich rechtzeitig als selbst bczw. durch einen beglaubigten Angestellten ab- rechucnd bei der Geschäftsstelle des Börseuvereins angemcldct haben und in dem von derselben anzusertigendeu Fremdcn- verzeichuis ausgeführt sind. Diejenigen Mitglieder, welche durch einen Angestellten abrechnen und Zahlungen in Empfang nehmen lassen wollen, haben demselben eine Vollmacht in doppelten Exemplaren vollzogen und mit beglaubigter Unterschrift auszustellen. Die Beglaubigung geschieht durch den Leipziger Kommissionär des Ausstellers, falls derselbe Mitglied des Börsenvereins ist, 336'