Nach jetziger Sachlage bleibt min, so sehr man es bedauern mag, angesichts des Verhältnisses der Machtfaktoren nichts übrig, als ein Einheitsrabatt von 10 bis zu dem Zeitpunkt, an welchem Berlin und Leipzig bereit sind, zusammen mit dem übrigen Sortimentsbuchhandel eine abermalige Rabattreduklion herbcizuführen. Der Vorstand würde einen Antrag vieses Inhalts nach Anhörung des Vereins-Ausschusses (Z 35) auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt haben, wenn nach Eintritt des Ereignisses ihm die satzungsmäßige Zeitsrist noch geblieben wäre. Er muß nunmehr Gebrauch machen von Z 2l Ziffer 12, wonach ihm obliegt: „in dringlichen Fällen außerordentliche Maßregeln im Interesse des Börsenvereins und des Buchhandels zu beschließen." Da aber die Hauptversammlung unmittelbar bevorsteht, so wird der Vorstand derselben eine Erklärung folgenden Inhalts anheimgebeu: Die Hauptversammlung erklärt ihr Einverständnis damit, daß der Vorstand, Gebrauch machend von 8 21, Ziffer 12 der Satzungen, die Bcrciiismaßrcgcln wegen 8 3, Ziffer 5, nicht in Anwendung bringt, falls der gewährte Rabatt 1<>°'o nicht übersteigt. Wenn es darnach seitens des Börsenvereins unbeanstandet bleibt, im Notfälle einen Rabatt bis zu 10°/g zu gewähren, so ist damit die diesjährige Thätigkeit des Vorstandes keineswegs nutzlos gewesen; denn in ungeheuer vielen Verbindungen wird die erzielte Rabatlreduktion bleibend sein und es ist ein Zustand herbcigcsührt, bereits weit besser, als derjenige vor dem Inkrafttreten der neuen Satzungen. Damals war der Lokalrabatt jedem Verein überlassen und cs war nur verboten, über das Vereinsgebiet hinaus mehr als loo/g zu gewähren, während jetzt zum erstenmal eine Einigkeit hergestellt und mit Sicherheit anzunehmen ist, daß alle Mitglieder des Börseuvereins, nachdem nun klare Verhältnisse geschaffen sind, dem Vorstand beistehen werden, jeden höheren Rabatt als 10°/^ zu verhindern. Wie dem aber auch sein möge, der Unterzeichnete Vorstand kann es vor Pflicht und Gewissen nicht verantworten, anders zu handeln, als er beschlossen hat, und er weiß, daß wenn ihn eine abweichende Meinung der Hauptversammlung zum Rücktritt zwingt, jeder andere Vorstand, der es wagen wollte, anders zu Verfahren, doch nach wenigen Monaten, von fast allen Verlegern verlassen, eine Versumpsung der Rabattsrage und eine dauernde Schädigung des Ansehens des Börsenvereius verschulden würde. Berlin und Leipzig, 9. Mai 1889. Oer Vorstand des Sörsenvereins der Deutschen önchhändler zu Leipzig. Paul Parcy. C. Müller-Grote. E. Seemann. Bekanntmachung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler findet statt om Sonntag Kantate, öen 19. Wai 1889, vormittags 9 Hthr, zu Leipzig im Deutschen Buchhändlerhause (Eingang nächst dem Gerichtsweg). Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht (ß 16 d. Satzungen). 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1888. 8. Bericht des Rechnungs-Ausschusses, betreffend den Voranschlag für 1889. 4. Neuwahlen. Es sind zu wählen: Im Vorstand: u) der erste Schatzmeister, b) der zweite Schatzmeister an Stelle der ans scheidenden Herren Ernst Seemann-Leipzig und vr. Oskar von Hase-Leipzig. Im Rechnungs-Ausschuß: Drei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Theodor Lampart- Augsburg und Johannes Stettner-Frciberg i/S., sowie des Herrn Moritz Abendroth-Frankfurt aM., der sein Amt niedergelegt hat. Im Wahl-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle des ausscheidenden Herrn Alfred von Hölder-Wien und des Herr» Otto Mühlbrecht-Berlin, welcher die vorjährige Wahl nicht angenommen hat. Im Verwaltungs-Ausschuß des Deutschen Buchhändlerhauses zwei Mitglieder an Stelle der ansscheidenden Herren vr. Adolph Geibel-Leipzig und Justus Naumann-Leipzig. 5. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle auf Grund der Beschlüsse des Vereins-Ausschusses die Ausschließung folgender Mit glieder ans dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler wegen geflissentlicher Nichtbeachtung (Z 8 Ziffer 1)