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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.05.1889
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- 08.05.1889
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- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. 2385 ^ 106, 8. Mai 1889. können, so hat doch der Vorderrichtcr bezüglich der beiden von den An geklagte» veröffentlichten Reden solche Umstände nicht, vielmehr das Gegenteil fcstgcsicllt. Er erwägt, daß die Angeklagten »von dem einseitig national-polnischen Standpunkt ans mrr die einseitigen Angriffe des Abgeordneten v. C. und die persönlichen Bemerkungen desselben zum Abdruck brachten, dagegen nicht die Reden der Abgeordneten v. U. und H., von denen erstcrcr namentlich die Staatsanwaltschaft gegen die ihr von dem Abgeordneten v. C. gemachten Vorwürfe in Schutz nimmt, während letzterer die Unterlassung der Zuziehung von Dolmetschern in einer dem Gesetz nicht entsprechenden Weise bestreitet, seine gegenteilige Erfahrung und den Wortlaut wie die Zweckbestimmung der angegriffenen Verfügung des Oberlandcsgerichts-Präsidenten v. K. näher darlegt« und bezüglich der K.schen Rede, daß die Angeklagten »nicht mitgcteilt haben, daß der von demselben <dcm v. K.) gestellte Antrag, die Beschlußfassung über die Giltigkeit der Wahl des Abgeordneten D. auszusetzen und Be weis über gewisse Beschwerdepunkte erheben zu lassen, . . . abgclchnt ist.« Wenn die Revision dem Vorderrichtcr bei Beurteilung der C.schen Rede die Ansicht unterlegt, »daß die Reden sämtlicher Abgeordneten hinter einander wicdcrgegcben werden müssen, ohne Rücksicht darauf, worüber sie gesprochen haben, wenn sic nur bei derselben Gelegenheit zum Worte gekommen sind,« so setzt sie sich mit den von ihr selbst wiedcr- gegebcncn Ausführungen des angefochtenen Urteils in Widerspruch. Dar nach ist die Thatsache, daß die Vorwürfe gegen die Staatsanwalt schaft und die unterlassene Zuziehung von Dolmetschern Gegenstand der Verhandlung gewesen ist, durch Verlesung der stenogr. Berichte, »so weit sie den vorstehenden Punkt betreffen,« festgcstcllt. Der Vordcr- richtcr hat also weder verlangt, daß alle in der betreffenden Sitzung gehaltenen Reden, noch daß alle »bei derselben Gelegenheit« gehaltenen wicdcrgegcben werde». Während unter letzterem von der Revision ge brauchten Ausdruck, wenn er überhaupt eine greifbare Bedeutung haben soll, solche Reden verstanden werden müssen, die reinen inneren Zusam menhang mit der allein abgcdrucktcn Rede haben, hat der Vorderrichtcr diesen Zusammenhang in der vorher mitgetcilten Stelle seiner Urtcils- gründe ausdrücklich fcstgestcllt, sich nur mit den Reden beschäftigt, die denselben Punkt betrafen. Wenn er dabei die »schweren Angriffe gegen die Beamten, welche der Abgeordnete v. C. erhoben«, unter einem ein heitlichen Gesichtspunkte betrachtet und deshalb die Erwiderungen anderer Redner auf einzelne dieser Angriffe als mit der v. C.schen Rede zusam menhängend ansicht, so bewegt er sich aus dem der Revision entzogenen Gebiete thatsächlicher Würdigung. Glcichgiltig ist es dabei, daß die folgenden Redner nicht speziell auf den Angriff gegen R. erwidert haben. Denn bei der Vorfrage, ob eine Verfolgung der vorliegenden Berichte überhaupt statthaft oder durch K 12 des Strasgesctzbuchs ausgeschlossen ist, handelt es sich nicht darum, wegen welcher Stelle des Berichts Anklage erhoben ist, sondern lediglich darum, ob der Bericht als solcher ein wahrheitsgetreuer Bericht über Kammer- Verhandlungen ist. Auch die auf die K.'schc Rede bezügliche Erwägung des Vordcr- richters, daß die Ablehnung des von dem Redner gestellten Antrages hätte mitgcteilt werden müssen, weil durch dieselbe den Lesern klar ge worden wäre, daß von dem Reichstag die Beschwerden des Antragstellers nicht für begründet erachtet seien, gicbt nur die thatsächliche Unterlage sür den Zusammenhang der Abstimmung mit der Rede. Die mit den vorher gegebenen grundsätzlichen Ausführungen übereinstimmende An nahme eines solchen Zusamlncnhangcs würde auch dann nicht ausge schlossen, wenn die Wahlprüfungskommission die Ablehnung des K.schen Antrages nur deshalb beantragt hatte, weil die Majorität für D. auch ohne die beeinflußten Stimmen eine genügende war. Aus dieser, in den Urtcilsgründen keine Bestätigung findenden Behauptung würde vielmehr rechtlich nur folgen, daß zur Vollständigkeit des Berichts auch die Mitteilung des Antrages der Wahlprüfungskommission gehört hätte. Nach den von ihm getroffenen Feststellungen konnte der Vorderrichtcr den Angeklagten bezüglich beider Reden den Schutz des Z 12 des Strafgesetz buchs bezw. Artikels 22 der Reichsverfassung ohne Rcchtsirrtum versagen. Vermischtes. Vom Po st wesen. — Postpäckcreien nach Rußland und Persien über Oesterreich. Das Franko für diese Sendungen, welches bisher erst nach Beförderung der Pakete berechnet werden konnte, wird von jetzt ab gleich bei Einlieferung der Sendungen bis zum Bestimmungsort, bei Sendungen nach Persien bis zur russisch-persischen Grenze berechnet und kann somit auch sofort bezahlt werden. Pakete nach Neu-Südwales. Das Porto für Postpakete nach Neu- Südwales ist um 40 pro Paket ermäßigt worden (bisher 6 ^ 80 -ß, jetzt 6 40 A. (Lpzgr. Tgbl.) Deutschlands schwimmende Ausstellung. - Die Tages zeitungen brachten in vergangener Woche mehrfach ausführliche Berichte über ein in großartigen Verhältnissen geplantes Unternehmen einer Aus stellung von deutschen Erzeugnissen innerhalb eines entsprechend großen und prächtig ausgestatteten Schisses, welches die Häfen der Welt besuchen und dem deutschen Gewerbefleiß neue Absatzgebiete eröffnen soll. Da Angehörige unseres Volksstammes, die gewiß in den meisten Fällen auch sür deutsche Littcratur und Kunst sich als willige Abnehmer erweise» werden, über die ganze Welt verbreitet und namentlich in den Seehäfen ansässig sind, so dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit auch für den deutschen Buchhandel sich hier eine willkommene Gelegenheit zur Beteiligung als Aussteller bieten. Wir entnehmen den Blättern hierüber folgende Mitteilungen: Das vor einiger Zeit vom -Deutschen Exportverein» angeregte Projekt, ein schwimmendes Muster-Lager deutscher Export-Fabrikate zu errichten, hat in allen gewerblichen Kreisen des Reiches und darüber hinaus eine überaus freundliche Aufnahme gefunden. Es bildete sich aus den hervorragendsten Industriellen aller Teile Deutschlands ein Komitee, Welches die Durchführung dieses großartigen Gedankens in die Hand ge nommen hat, so daß das Zustandekommen des Unternehmens heute schon vollständig gesichert erscheint. Die unter der Firma »Deutschlands schwimmende Ausstellung- gegründete Gesellschaft hat ihre Burcaux in dem neuen Prachtbau Kaiser Wilhelm-Straße 1 in Berlin eröffnet, und versendet ihre Prospekte, sowie Formulare sür die Ausstellung, die Mitreisenden, für Kapital zeichner rc. kostenfrei an jeden, welcher sich für dieses nationale Werk interessiert. Der Prospekt weist darauf hin, daß die Weltausstellungen in ihrer bis herigen Form sich überlebt haben, wie auch von hervorragenden National- Oekonomen und erfahrenen Industriellen anerkannt wird. Wenn nun aber die Ausbildung der internationalen Handelsbeziehungen keinen Stillstand oder gar Rückschritt erleiden darf, so müsse naturgemäß eine andere fort geschrittenere Form der Geschäftsanknüpfung als Ersatz eintreten, und daß diese Form durch das seit Beginn jedes Handels allein als untrüglich er wiesene Mittel gesunden werde, den Käufer in seinem eigenen Lande aufzusuchcn. Diesen allein zuverlässigen und gewinnbringenden Weg will Deutsch lands schwimmende Ausstellung beschrcitcn, indem sie den überseeischen Käufer, den eine Entfernung von oft Tausenden von Meilen, Zeitmangel, Rciseunlust, hauptsächlich aber auch die großen Kosten einer mehrmouat- lichen Reise davon abhalten, nach Deutschland zu kommen, in seiner Heimat aussucht, um ihm die Erzeugnisse des deutschen Fleißes und deutscher In telligenz vor Augen zu führen, damit er sie auf seine Preiswürdigkeit hin prüfe und kaufe. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die unmittelbare Vorführung unserer Erzeugnisse im Verbrauchsorte selbst einen erheblich vermehrten Absatz derselben, auch da, wo solcher schon vorher vorhanden war, herbeiführen wird. Der zu erbauende Riesendampfer - Kaiser Wilhelm» wird eines der größten Schiffe sein, welche jemals die Meere gekreuzt haben. Daß für die Zwecke der Ausstellung und der als notwendige Beigabe keineswegs fehlenden festlichen Veranstaltungen alle denkbaren Vorkehrungen getroffen werden sollen, ist selbstredend; ebenso wird natürlich auch für die Sicher heit und schnelle Fahrt des Schiffes nach bestem menschlichen Können gesorgt sein. Das erforderliche und durch Ausgabe von Aktien zu be schaffende Kapital ist auf 5 Millionen Mark angegeben. Vom Wiener Buchhandel. — Die zweite ordentliche Korporations- Versammlung der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler wird am 15. Mai d. I-, vormittags 10 Uhr, im Saale der niederösterreichischen Handels- und Gewerbekammer (Börse) stattfinden. Die Tagesordnung umfaßt außer dem Geschäfts- und Kassenbericht und den erforderlichen Neuwahlen, im wesentlichen die Berichte über die Begründung der Ge hilfenversammlung und Krankenkasse und die in Aussicht genommene Errichtung einer Fachschule. Anträge sind bis spätestens Donnerstag den 9. Mai abends dem Vorsteher der Wiener Korporation, Herrn Eugen Marx, bekannt zu geben. Wiener Umrechnungskurse. — Die Korporation der Wiener Buch händler berechnet auf Beschluß ihres Ausschusses vom I.Mai d. I. ab: 1 Mark — 60 Kreuzer 1 Frank -- 60 ,. 1 Shilling --- 72 „ Personalnachrichten. Hostitel. — Die Herren Modes L Mendel in Rom sind von Ihrer Majestät der Königin von Italien zu Hosbuchhändlern ernannt worden.
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