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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.03.1922
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- 1922-03-20
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- 20.03.1922
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Redaktioneller Teil. — Sprcchsaal. .V: 67. 2V. März 1922. ihm frei, vom Finanzamt eine schriftliche Auskunft über die Stempel- pflichtigkeit eines vollzogenen Geschäfts zu erbitten, gegen die ihm dann die gleichen Rechtsmittel wie gegen einen Steuerbescheid gegeben sind. sUrteil des Rcichsfinanzhoscs vom 17. Januar 1922, II L S94/21.) Umsaßsteuerpslicht von Privatvcrkäusen. Einfluß der Nichtigkeit des Verlaufs aus die Umsaßsteuerpslicht. — Die Heranziehung zur er höhten Umsatzsteuer gemäs, 8 LZ Nr. 8 des Umsatzsteuergesetzes setzt nicht voraus, daß der Verkäufer eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Allerdings will bas Umsatzsteucrgesetz regelmäßig nur Leistungen innerhalb einer gewerblichen ober beruflichen Tätigkeit besteuern. Dies ist aber im 8 I nicht in einer Weise ausgesprochen, dis es rechtfertigen könnte, gegenüber dem klaren Wortlaut besonderer Vorschriften in ft-bem Falle eine Leistung innerhalb einer gewerblichen oder beruf lichen Tätigkeit zu fordern. Aus dem Wortlaut wie aus der Ent stehungsgeschichte des 8 LZ Nr. 8 des Umsatzsteuergesetzes ist zu folgern, daß es gerade bei allen Verkäufen von Personen, die keine gewerb liche Tätigkeit ausübc», anwendbar ist. Im Sinne des Ilmsatzfteuer- gesetzcs gelten nichtige Rechtsgeschäfte solange als vorhanden, als ihre Wirkungen, an die die Steuer anknüpft, nicht rückgängig gemacht sind sLieferung und Zahlung des Kaufpreises). sUrteil des Rcichsfinanz- hofcs vom 22. November 1921, V L 212/21.) Kein eigenmächtiges Abseicrn von Überstunde». — Der Arbeitnehmer ist nicht befugt, die geleisteten Überstunden wieder abzuseiern, cs sei den», daß in dieser Hinsicht eine Verständigung der Betriebsleitung mit dem Betriebsrat stattgesunde» hätte. In diesem Sinne entschied der SchlichtungsauLschuß zu Düsseldorf. In dem in Rede stehenden Kalle war ein Arbeitnehmer entlassen worden, weil er eigenmächtig die geleisteten Überstunde» abgefeiert hatte. Die diesbezügliche Entscheidung des Schlichtungsausschusses, die gemäß 8 Z7 des Betriebsrätegesetzes endgültig ist, lautet wie folgt: »Der Antrag auf Wiedercinstellung wird als unbegründet zurückgewiesen. Gründe: Die Kündigung ist erfolgt, weil der Kläger in wiederholten Fällen zu spät zur Arbeit erschien und zu frühzeitig die Arbeit verlassen hat. Der Kläger begründet bas damit, daß Überstunden erforderlich waren, und daß insolge eines Beschlusses der Arbeiterschaft diese geleisteten Überstunden wieder abge- feieri werden sollten. Der Vertreter des Beklagten erklärte, daß ihm von einem derartigen Beschlüsse nichts bekannt sei und znm mindesten der Betriebsrat in dieser Beziehung mit ihm zunächst hätte in Ver handlung treten müssen, was aber nicht geschehen sei. Keinesfalls könne es angchen, daß die Arbeiter in der geschilderten Weise eigen mächtig Vorgehen. Der Schlichtungsausschuß Hai sich dieser Stellung nahme angeschlosse». Die Arbeiterschaft hat nicht das Recht, Über stunden abzuseiern. Wen» dies geschehen soll, so ist eine Vereinbarung des Betriebsrats mit der Betriebsleitung erforderlich. Diese ist nicht erfolgt. Es kann nicht seder Arbeiter beliebig von der Arbeit fern- blciben oder sich zu frühzeitig entfernen, ohne daß der Betrieb des organisiert wird. Wenn der Kläger in der Kündigung eine unbillige Härte erblickt, so hat er sich diese Härte selbst zuzuschreiben». — Zu berücksichtigen ist bei der ganzen Sachlage noch, daß für Überstunden besondere Zuschläge gezahlt werden. Feiert aber der Arbeiter die Überstunden ab, so cntsälli die Verpflichtung zur Zahlung des be sonderen Ausschlags, es sei denn, daß billigcrweise ein Ausgleich am Platze wäre, wenn der Arbeiter notgedrungen Sonderaufwendungen snr Lebensmittel, Benutzung der Straßenbahn usw. zu machen hätte. Balzac und die Akademie. — Die Pariser Akademie hat unter ihren vierzig »Unsterblichen- sehr häufig gerade die Männer nicht be sessen, die dann wirklich unsterblich wurden. Zu diesen von der Akademie ausgeschlossenen wahren Unsterblichen gehörte auch Balzac, und zwar sah er selbst den Hanpthinderungsgrnnb für seine Aufnahme in seiner Armut. Der »Intarmääialrs tles eberebours et lies eurieux« veröffentlichte einen sehr interessanten Brief Balzacs an Charles Kodier, in den, der große Romandichter über eine eventuelle Kandi datur für die Akademie schreibt: »Ich bin setzt ganz sicher, daß meine Vermögenslage der Grund ist, der meiner Ausnahme in die Akademie enigegensteht, und ich bitte Sie, Ihren Einfluß nicht zu meinen Gunsten zu verwenden. Ich schreibe das mit tiefem Schmerz. Aber ivcnn ich nicht aus Grund der ehrenwertesten Armut in die Akademie kommen kann, so werde ich es anch niemals zu einer Zeit wollen, wo das Glück mich vielleicht reicher gemacht Hai. Ich schreibe in demselben Sinne an »nsern gemeinsamen Freund Victor Hugo, der sich auch für mich interessiert». Das 7Mjährige Jubiläum der Universität Padua. (Vgl. Bbl. 1921, Nr. 29.) — Im Mot dieses Kahres sind 790 Jahr« seit dem Loge ver gangen, an dem eine Schar von Studenten aus Bologna nach Pobna answanderte und hier eine neue Hochschule gründet«, an der die von ihnen in freier Wahl gewählten Professoren lehrten. Unter der fördernden Unterstützung der Padnantschen Stadtverwaltung, und an ihrer Stelle, nachdem die Stadt ihre Selbständigkeit verloren hatte, der Republik Venedig, gelangte die junge Hochschule bald zu hoher Blüte. Zu dem Jubiläum werden an alle Universitäten Europas Einladungen erlassen. Das Einladungsschreiben, das von dem Dichter Giovanni Bertaccht in italienischer und lateinischer Sprache versaßt worden ist, gedenkt in schwungvollen Worten der siebenhundertjährigcn ruhmreichen Geschichte der Universität Padua. Schon im IS. Jahr hundert, als die Universität den staatlichen, von Sansovino errichtete» Renaissancebau bezog, hatte sie eine Blüte erreicht, die Bologna mit Neid erfüllte. In Padua lehrte Galilei als Professor der Mathematik vor einem Ivachsenden Kreise begeisterter Zuhörer aus ganz Europa, hier wurde der bis dahin verbotenen Anatomie ei» Studienfeld er schlossen, hier wurde die Theologie als selbständiges Studienfach dem Lehrplan eingesügt und eine Prüfungsordnung festgelegt. Mit dem Niedergang der Republik Venedig sank auch der Ruhm der Universität Padua, die erst nach der Bereinigung Italiens zum Königreich n ieder neu anfblühte. Die Kantgesellschast in Holland. — In A m sterda m ist vor kurzem eine Niederländische Landesgrnppe der Kantgesellschaft gegründet wor den. Die Anzahl der Mitglieder beträgt mehr als hundert. Der Groninger Philosoph Pros. G. Hepmans wurde zum Ehrenmitglied ernannt. Die neue Gruppe beabsichtigt, die deutsche Muttergesellschast anch finanziell zu unterstützen. SprechM. lOhne Verantwortung der Redaktion: jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Mehagio. I» letzter Zeit konnte man im Börsenblatt Anzeigen lesen, aus denen hcrvorging, daß Verleger bei Ostermeßzahlunge» den Abzug des Mehagios von 1»/> <8 27 der Buchh.-Verkehrsordnung) nicht gestatten wollen. Ein Verleger wurde von seinem Kommissionär darauf hin gewiesen, daß die Bekanntmachung gegen die Verkehrsordnung ver stoße, auch wurde bei ihm angefragt, wie sich der Kommissionär bei den Ostermeßzahlungcn verhalten soll, die durch Vermittlung anderer Kom missionäre geleistet werden. Daraufhin erwiderte der Verleger, daß er sich auch nicht recht vorstellen könne, wie die Verbuchung des Meß agios in Leipzig gehandhabt wird, da sich bei der Benutzung der Kom missionärzahlungsliften allerdings Schwierigkeiten ergeben dürsten. Zu diesem Falle ist folgendes zu bemerken: 1. Es geht natürlich nicht an, daß ein oder mehrere Verleger ein seitig die Bestimmungen der Buchhändlerischc» Vcrkchrsordnnng aus heben. Diese Ordnung stellt eine Handelsusance dar, die nur bei Vorliegen einer gegenseitigen Vereinbarung als ungültig zu betrachten ist. Die gegenseitige Vereinbarung wirb aber nicht dadurch geschaffen, daß der Verleger eine Anzeige oder ein Rundschreiben erläßt, ohne daß der Sortimenter der vom Verleger vorgeschlagenen Regelung zu- stimnit. Außerdem ist daraus hinzuweisen, daß solche allgemeine buch händlerischen Einrichtungen wie das Meßagio nur aufgehoben wer den können unter Beitritt aller buchhändlerifchen Organe, es sei denn, daß der Verleger überhaupt Ostermeßzahlungcn ablehnt und sich da mit außerhalb dieser buchhändlerifchen Einrichtung stellt. Vom sor- malen Standpunkt aus betrachtet muß also die Anzeige des Verlegers als unwirksam bezeichnet werde». 2. Auch vom materiell-rechtlichen Standpunkte aus ist die Ver weigerung des Metzagios ein Unding. Es mutz darauf hingewicsen werden, daß der Abzug des Meßagios eine Art Skonto für diejenigen Sortimenter darstellt, die Jahreskonto beim Verleger haben. Nachdem nun der Verleger ivährcnd des laufenden Jahres ohne Hinweis aus die Nichtgcstaitung des Meßagio-Abzugs dem Sortimenter ans JahrcS- konto gclieseri hat, kann er unmöglich »ach Ablaus des Jahres, jedoch vor der Abrechnung und Bezahlung dem Sortimenter diese Vergünsti gung durch einseitigen diktatorischen Akt entziehen. Der Sortimenter Hai aus Grund der Buchhändlerifchen Verkehrsordnung, jedenfalls sür das abgelanfene Jahr, nach der zu I. geführten Argumentation auch für das laufende Jahr, einen Anspruch auf den Abzug des Meß agios. Wohin sollte cs führe», wenn solche Ansprüche durch einseitigen Akt der einen Vertragspartei ans der Welt geschafft würden! Ilr. Et. B-rnntwortl Redakteur: RichardAlbertt. — Berla«: DerBSrsenoercin der Deutsche» Buchhändler ,u Leimt», Deutsches Buchkiändserlumd Druck: RammS Seemann. Sämtlich t» Leimt«. — Adresse der RedaNion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg A iBuchhändlerdauSs ZS«
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