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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.03.1922
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- 1922-03-20
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- 20.03.1922
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67, 20. März 1922. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. v. Dtschn. BuchhandL Die grundlegende Änderung aller Verhältnisse gegen die Vorkriegszeit zeigt sich notgedrungen auch in der Gebühren- rechnung des Kommissionärs. Diese Gebührenrech nung hat den Nachteil, daß ihre Zahlen mit voller Deutlichkeit zu Tage treten, entgegen den Unkosten von Verlag und Sortiment beim direkten Verkehr, die viel belastender vorhanden sind, aber zumeist, wenigstens in erheblichen Teilen, übersehen werden. Da her vielfach eine gewisse Mißstimmung gegen Zahlen, die nur all zu berechtigt sind und für den Kommittenten im Verhältnis zum direkten Verkehr sogar wesentliche Ersparnisse bedeuten. Leider hat der Buchhandel selbst dazu beigetragen, daß die Verhältnisse in Leipzig sich nach dem Kriege nicht so rasch wieder besserten, da viele seiner Glieder durch kleinliche Vorschriften und Maßnahmen den Verkehr über Leipzig cinzuschränken suchten. Es liegt aber auf der Hand, daß dieser immer kostspieliger werden mutz, wenn durch Entziehung aller größeren Beischlüsse das Durchschnittsgewicht der über Leipzig beförderten Sendungen sinkt. Macht doch ein kleiner Beischluß bei der Behandlung aus dem Kommissionsplatze genau so viel Arbeit wie ein großer, wäh rend die auf dem Wert des Beischlusses oder auf seinem Gelvicht beruhende Gegenleistung des Kommittenten sich automatisch mit dem Durchschnittswert und Durchschnittsgewicht vermindert. Die ungeheuren Steigerungen der Gehälter, Löhne und Ma terialpreise brachten es naturgemäß mit sich, daß die Leipziger Kommissionssätze, die vordem Krieg außerordentlich niedrig ge halten waren, nunmehr in rascher Folge eine Erhöhung erfahren mußten. Der Verleger schaffte sich Lust, indem er seine Buch preise erhöhte, so wie der Buchdrucker und der Buchbinder es mit seinen Kostenberechnungen getan hat. Für den Sortimenter ivurde der Teuerungszuschlag eingeführt. Es ist bedauerlich, wenn er nicht in allen Fällen ausreichte, um die erhöhten Kosten zu decken. Dem Kommissionär blieb keine andere Möglichkeit für einen Ausgleich, als seine Kommissions-Bedingungen zu erhöhen, da seine Bilanz in den wichtigsten Posten durch Gehälter, Löhne und Packmaterialpreise entscheidend beeinflußt wird, di« um so stärker in Erscheinung treten, als Warengewinnc nicht zur Ver fügung stehen und auch Geldcntwertungsgewinne, wie sie beim Verlag und Sortiment Vorkommen, sowie Valutagewinue wie beim Verlag nicht in Frage kommen. Auch die Erhöhung der Bücherpreise übt nicht die Wirkung aus, die von mancher Seite vorausgesetzt wird. Wenn die Bücherpreise seit 1914 in dem gleichen Verhältnis wie die Unkosten für Gehälter und Löhne, Packmaterialien gestiegen wären und der tatsächliche Umsatz an Waren quantitativ keinen Rückgang erlitten hätte, dann würde allerdings der Zustand er reicht sein, daß an einen Aufbau der Spesen im bisherigen Um fange nicht gedacht zu werden brauchte. Leider aber treffen diese Voraussetzungen, wie allgemein bekannt, in keiner Weise zu; ein- mal sind die Bücherpreise durchaus nicht in demselben Matze wie die Unkosten gestiegen, vor allem aber ist der Umsatz an Waren zurückgcgangen und nimmt bisher bei jeder Steigerung weiter ab. Schließlich wirkt die Erhöhung der Bücherpreise ausgleichend nur auf solche Spesensätze, welche auf den Wertder beförderten Ware aufgebaut sind. Ein sehr wesentlicher Teil der Spesen gründet sich aber auf das Gewicht, das durch die künstlichen Beschränkun gen des Verkehrs über Leipzig gegen die Vorkriegszeit leider zurückgegangen ist. Der gesamte Verkehr mit dem Sortiment, so weit es sich um Rechnungspaket« handelt, wird z. B durch Preis steigerungen der Bücher überhaupt nicht berührt. Für den Kommissionär ist es deshalb eine Lebensfrage, sich den veränderten Verhältnissen anzupassen, und zwar nicht nur für ihn, sondern auch für die zahlreichen Angestellten des Leip ziger Zwischenbuchhandels. Er sucht daher alle Mittel und Wege, um einen Ausgleich herbeizuführen, d. h. um einerseits den Bogen der Spesenbelastung nicht zu überspannen und andererseits den berechtigten Forderungen seiner Angestellten für genügenden Le bensunterhalt Nachkommen zu können. Wie jeder andere Ge schäftszweig muß aber auch der Kommissionär die Folgen einer Teuerungswelle, wie sie jetzt wieder über uns gekommen ist, tra gen, mutz seine Löhne und Gehälter erhöhen, mutz die wesentlich erhöhten Materialpreise zahlen und muß damit leider auch die Kommisstonsbedingungen heraufsetzen. Nichts wäre dem Kom missionär angenehmer, alz wenn diese Schraube der Preissteige rung ihr Ende erreicht hätte. Die Erhöhungen der Kommissionsgebühren sind auf das ernsthafteste und genaueste von allen Beteiligten beraten worden und halten sich in den äußersten Grenzen. Bei der im Oktober vorigen Jahres erfolgten Neuregelung der Gebühren war der Ge sichtspunkt maßgebend, dem Spesenshstem mit Rücksicht auf Ver lag und Sortiment eine gewisse Stetigkeit zu erhallen und die ein zelnen Sätze im allgemeinen unverändert zu lassen. Im Inter esse des Barvcrkehrs über Leipzig wurde die Inkassoprovision so gar von 27° auf 1^ verringert. Die Folge hiervon ist, daß die einzelnen Dienstleistungen des Kommissionärs, wie Auslieferung, Verpackung, Spedition, Inkasso usw., unter Preis erfolgen, da die entsprechenden Spesensätze die Selbstkosten nicht decken. Der er forderliche Ausgleich wurde geschaffen durch Erhöhung der Teuerungspauschalc und der Kommissionsgebühr. Die Erhebung eines T eu « run g s p a u s ch a l e auf die Gebühren des Vorjahres stellt keine Neuerung dar, da es auch vor dem 1. Oktober 1921 berechnet wurde. Es ist von wesentlichem Einfluß aus die Höhe der Gesamtspcse». Daher ist es von erheb lichem Wert, diesen Spesensatz von vornherein mit einem be stimmten Betrag ansetzen zu können. Das wäre aber nicht nrög- lich, wenn das Teuerungspauschale etwa prozentual auf die im laufenden Monat belasteten Gebühren erhoben würde. Das Teuerungspauschale ist also durchaus nicht etwa eine nachträgliche Belastung. Es stellt vielmehr einen Aufschlag dar, der der Teuerung möglichst angepaßt ist und auf Grund der im Vorjahr belasteten Gebühren errechnet wird. Dementsprechend erfolgt die Berechnung des Pauschales vom I. Februar ab nicht mehr auf Grund der Gesamtspesen 1920, sondern auf die Gebühren von 1921 in gleicher Weise, wie im Vorjahr das Umlegen des ursprüng lich auf 1919 «rechneten Teuerungspauschales auf das Jahr 1920 eintrat. Die zunehmende Geldentwertung und die in kurzen Abständen erfolgten Lohn- und Gehaltserhöhungen machten es weiter not wendig, für diese leider nunmehr periodisch eintretenden Mehr ausgaben einen Ausgleich zu finden; denn der Kommissionär ist bei der bisher knappsten Kalkulation seiner Gebühren nicht in der Lage, diesen Mehraufwand zu tragen. Beträgt doch die Erhöhung der Löhne und Gehälter vom 1. August bis 3l. Dezember 1921 81 Ai. Sie steigt durch die ab 14. Januar 1922 bei den gewerb lichen Arbeitern eingetretene Erhöhung des Tarifs auf 135^, bei den Angestellten ab 1. Februar auf durchschnittlich 1627° gegen die mn I. August 1921 gezahlten Löhne und Gehälter. Diesen außerordentlichen Mehraufwand konnte das Kommissionsgeschäft unmöglich allein tragen. Der Verein Leipziger Kommissionäre sah sich daher gezwungen, gemäß Ziffer 2 der Mindestbedingungen das monatliche Tcuerungspauschale auf 5?? zu erhöhen. Außer dem Teuerungspauschale enthält das Spesensystem eine zweite feste Sparte, die Kommissionsgebühr. Auch diese wird auf Grund der im Jahre 1921 belasteten Gebüh ren errechnet, ebenso erfolgt die Festsetzung des Bei trags zur Bestellanstalt. Auch die Höhe der Kommissions gebühr ist gelegentlich beanstandet worden. Es sei deshalb noch mals darauf hingewiesen, daß gerade die Kommissionsgebühr neben dem Tcuerungspauschale den seit dem Herbst vorigen Jahres notwendig gewordenen Mehraufwand decken soll. Solche feste Spesensätze, wie die eben genannten, fallen natur gemäß mehr ins Gewicht, wenn der Umsatz ein geringer ist oder sich gar gegen das Vorjahr vermindert. Es tritt aber in entspre chender Weise eine prozentuale Verringerung der Gesamtspesen über Leipzig ein, wenn der Verkehr über den Leipziger Platz ge steigert werden kann. Wer also Leipzig weitgehend ausnutzt, verringert prozentual seine Spesen. Die Bar Paketprovision wurde mit Wirkung vom l. Oktober 1921 von 2^ auf 1°/» herabgesetzt. Um aber nicht zu sehr unter Selbstkosten arbeiten zu müssen, wurde gleichzeitig ein Mindestsatz festgelegt, und zwar 25 H für den Posten. Ein solcher Mindestsatz war notwendig, da kleine Pakete im allgemeinen die gleiche Arbeit machen wie größere, der Gegenwert bei prozen tualer Berechnung bei kleinen Posten aber nicht ausreicht. Auf 3KZ
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