Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum und wird nur an Buchhändler abgegeben. — Jahrespreis 30 Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Buchhandlungsgehilfen für Nichtmitglieder 20 für Stellegesuche. Beilagen werden nicht angenommen. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 101. Leipzig, Mittwoch den 3. Mai 1905. 72. Jahrgang. Amtlicher Teil. Rörsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Vekanntmackung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig findet statt arrr Sonntag Kantate, den 21. Mai 1908, vormittags 10^ Ahr, im Deutschen Buchhündlerhause zu Leipzig (Eingang Portal III). Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht über das Bereinsjahr 1904/05. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1904. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1905. 4. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle auf Grund eines Beschlusses des Vereins - Ausschusses die Ausschließung des Mitgliedes Herrn Engen Bruchmann in Firma Spreewald-Buchhandlung (E. Bruchman») in Lübbenau ans dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig wegen Aufhörens seiner Mitglied schaft in einem vom Vorstand des Börsenvereins anerkannten Verein (Z 8 Abs. 2 Ziffer 4 der Satzungen) beschließen. 5. Antrag der Herren: Kommerzienrat Carl Engelhorn-Stuttgart, vr. Walter de GrUyler-Berlin, Ferdinand Lomnilz-Leipzig, Arthur Meiner-Leipzig und Arthur Scllier-München im Namen des Deutschen Verlegervereins: „Die Hauptversammlung des Börsenvereins wolle beschließen, den K 26n, letzter Satz der Buchhändlerischen Verkehrsordnung, wie folgt abzuändern: Diese (nämlich die Buchhändlermesse) findet alljährlich in Leipzig in der mit dem ersten Sonntag im Mai beginnenden Woche statt, sie endet mit dem Sonnabend dieser Woche. Die entsprechenden Bestimmungen in A 30u und b der Verkehrsordnung sind sinngemäß zu ändern." 6. Antrag des Herrn Karl Cllldius in Firma Cludius L Gaus in Berlin: Die Hauptversammlung wolle beschließen, den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig anzuweisen, unverzüglich die nötigen satzungsmäßigen Schritte zu tun, um die Mitglieder des Börscu- vererns vor der Schleuderkonkurrenz der Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung in Berlin, Lübecker- straße 6, welche in unzulässiger Rabattgewährung besteht, zu schützen. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. 553