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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.05.1905
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- 1905-05-04
- Erscheinungsdatum
- 04.05.1905
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- Deutsch
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4232 Nichtamtlicher Teil. 102, 4. Mai 1S0L Nichtamtlicher Teil Zur Festlegung der Ostcrmrste. (Vgl. Nr. 2g, 73, 96, gg d. Bl.) Einige Betrachtungen zum Schreiben des Vereins Leipziger Kommissionäre an den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Nicht der Beginn der Schulen, namentlich nicht der Leipziger oder der sächsischen, sondern die Verbindung mit den Handelsmessen Leipzigs ist für den Zeitpunkt der buchhändlerischen Ostermesse bestimmend gewesen. Der Versuch, einen Kausainexus zwischen dem Schulbeginn zur Osterzeit und der jährlichen Abrechnung herzustellen, fällt eist in die Zeit der Erstarkung der Barsortimente. Wenn in der guten alten Zeit die Rede auf die Festlegung der jährlichen Buchhändler-Abrechnung kam, so wurde dagegen ins Feld geführt, daß unbedingt an dem Anschluß an die Leipziger Handelsmessen festgehalten werden müsse. Dann seien Meßwechsel auf Leipzig leicht zu erwerben und so die Dcrkuiigsmittcl für die Zahlungsliste ohne Schwierigkeiten zu beschaffen. In Übereinstimmung mit den Handelsmessen kannte man auch eine Michaelismesse, von der die jüngere Generation nichts mehr weiß. Seitdem die Handelsmessen festgelegt sind, besteht zwischen ihnen und der Buchhändler messe kein Zusammenhang mehr Die Zeiten haben sich eben geändert, auch die Menschen. In der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts haben sich in Handel und Wandel so gewaltige Umwälzungen voll zogen, daß es gewagt erscheinen muß, geschäftliche Ein richtungen für ein kommendes Halbjahrhundert rechnerisch festigen zu wollen. Die Gesetzgebung hastet sich vergeblich ab, die Art der neuen Formen, die ständig in die Erscheinung treten, zu bestimmen, um sie mit ihren Paragraphen zu umspannen; sie sieht sich immer wieder neuen Problemen gegenüber. Die Gewerbeordnung ist ein interessantes Beispiel. Die an sich dankenswerte Tabelle, die den Nachweis bringt, wie sich während eines halben Jahrhunderts Schul anfang und Abrechnung zueinander stellen werden, wenn die Festlegung jetzt beschlossen werden sollte, beruht auf der Voraussetzung, daß in diesem langen Zeitraum in der Ord nung des Schulbeginns keine Veränderung erfolgt. Man darf mit ziemlicher Sicherheit behaupten, daß diese Voraus setzung sich als falsch erweisen wird, und deshalb kann der Tabelle nicht die abschreckende Wirkung zuerkannt werden, die sie offenbar ausüben soll. Früher dauerte die Messe einige Wochen. Dann wurde der Mittwoch vor Himmelfahrt als der letzte Zahltag ein gesetzt. Nur unter großen Bedenken hat man diesen Termin fallen lassen und den letzten Zahltag auf den Sonnabend nach Kantate bestimmt. Unter zwei Tagen, Montag und Dienstag, glaubte mau die Abrechnung im Buchhändlerhaus nicht erledigen zu könne». Als sie aber auf den Vormittag des Montags beschränkt wurde, zeigte sich, daß das scheinbar Unmögliche glatt und ohne jede Schwierigkeit vor sich ging Ist überhaupt eine volle Woche zur Abrechnung nötig? Ließe sich die Abrechnung nicht auf drei Tage, von Montag bis Mittwoch, beschränken? Das geht ohne alle» Zweifel. In Berlin, Wien und Stuttgart benötigt man dazu nur einen Tag. Für Leipzig sollten drei Tage genügen. Die Verrechnungen der Kommissionäre nach außen werden davon nicht berührt; sie sind auch jetzt zumeist am Sonnabend nicht beendet. Wenn die Ansicht des Kommissionärvereins richtig ist, daß die Verleger die Bearbeitung ihrer Ostermeß-Ein- nahmelisten sich beliebig einrichten können, weil diesen von den b2 Wochen des Jahres niehr als 30 dasür zur Versügung stehen, so brauchen die Kommissionäre nicht zu befürchten, gedrängt zu werden. Es scheint jedoch, als ob dabei die Kommissionäre den richtigen Maßstab für die Schätzung der Arbeitsleistung der Verleger nicht gefunden hätten. Die Auf fassung widerspricht dem z24o und 8 31 der Veikehrsordnung. Der Einwand, daß Himmelfahrt während der nächsten 50 Jahre zehnmal in die Abrechnungswoche falle, würde dann ausscheiden. Die Behauptung, daß »ein nicht unbedeutender Bruch teil des Sortiments« die Schulbüchereiunahme zur Deckung der Ostermeß-Zahlungen verwenden muß, daß also die aus dem vier Monate zurückliegenden vollen Kalenderjahre her rührenden Verpflichtungen nur mit Zuhilfenahme der Ein nahmen aus österlichen Barverkäufen erfüllt werden können, erweist sich hoffentlich nicht als zutreffend. Von dem Kommissiouäroerein so bestimmt ausgesprochen, wirkt sie verblüffend, weil das Urteil über die Kreditfähigkeit des Sortiments dadurch nachteilig beeinflußt werden muß. Wenn die Kirche sich entschließen könnte, das Osterfest festzulegen, so würde diese Festlegung einen festen Termin für den Schulbeginn im Frühjahr znr selbstverständlichen Folge haben. Daran ist jedoch nicht zu denken. Die Schul behörden können aber unabhängig von der Kirche Vorgehen; daraus hiuzuarbeiten, daß dies allgemein geschieht, ist für das gesamte bürgerliche Leben, nicht nur für den Buchhandel, von größter Wichtigkeit. Könnte z. B. ein Mann wie Ge heimrat Althoff, der die Rechtschreibungsfrage zn einem guten Abschluß zu bringen verstanden hat, dafür gewonnen werden, die Sache in die Hand zu nehmen, so würde der Erfolg nicht ausbleiben. Aber der Buchhandel soll sich nicht abhalten lassen, inzwischen das herbeizuführen, was auch von dem Kommissionärverein höchlichst begrüßt wird. Mau sollte einmal ernstlich an die Frage herantrete,, ^ Wird das gegenwärtige System der Abrechnung noch voll den Anforderungen des modernen Verkehrslebens gerecht? Das ist nach unsrer Ansicht nicht der Fall; es ist reformbedürftig. Giroverkehr, Scheck usw. sind fast spurlos am buchhändlerischeu Verkehr vorübergegangen. Wer den Verkehr am Abrechuungsmontag beobachtet und bemerkt, wie oft eine Verhandlung von 5—10 Minuten dazu gehört, um im Hin- und Herrechnen ein Resultat von einigen Mark zu ergeben, dem drängt sich die Überzeugung auf, das kann nicht richtig sein, das müßte sich anders organisieren, ver einfachen lassen. Gegen den ältesten Modus, zunächst die Konten abzustimmen, und den späteren, vorgeschrittuere», des Nachaddierens der Liste» und der Berechnung des Meßagios, ist der gegenwärtige Modus gewiß ein Fortschritt; aber die Technik ließe sich sicher noch weiter vervollkommnen. Die Herren Kommissionäre würden sich ein großes Verdienst erwerben, wenn sie die Frage der Vereinfachung der bestehenden Abrechnungsweise in ernste Erwägung ziehen »nd Vorschläge in diesem Sinn machen wollten, statt gegen die Festlegung sich unter scheinbarer Zustimmung ablehnend zu verhalten. Die seitherigen Vereinfachungen und Verbesserungen im Abrechnungsverkehr sind fast ausnahmslos nicht durch die Initiative der Kommissionäre herbeigeführt. Dagegen haben die Kommissionäre es jederzeit verstanden, sich den Tat sachen anzupassen. Sie werden sich auch der vorgeschlageneu Festlegung des Abrechnungstermins anzupassen verstehen, wenn auch in den nächsten zehn Jahren zweimal Himmel fahrt in die Abrechnungswvche fällt. Die Festlegung der jährlichen Abrechnung ist ein Schritt vorwärts. Herm. Credner.
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