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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.05.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 01.05.1905
- Sprache
- Deutsch
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99. 1. Mai 1905. Nichtamtlicher Teil. 4109 <?. S. Mittler u. Sohn in Berlin. 4135 Rangliste der Kaiser!. Deutschen Marine für das Jahr 1905. 2 ^ 50 geb. 3 ^ 25 -Z. Rangliste von Beamten der Kaiserlich Deutschen Marine für das Jahr 1905. 2 geb. 2 ^ 60 §). H. W. Schmidts Bcrlaasbnchhandlttttg Gustav Täuscher in Jena. 4132 Schuster L Loeffler in Berliu. 4131 Friedrich Nietzsches Gesammelte Briefe. III. Bd. 2. Hälfte. 5 geb. 6 in Halbfranz 7 Julius Springer in Berlin. 4128 l'rogüe, vis karissr 8ta.ätda.ün. 6sb. 7 Hugo Steinitz in Berlin. 4135 v. Rauch, Anleitung für das Croquet-, Golf-, Boccia- und Mailspiel. 1 sches Ball- und Vase Ball-Spiel. 1 Bernhard Tauchnitz in Leipzig. 4134 Morris, Larüsm ok Vsltava.. vüiI1pott8, ll'üs varm ok tbs vaA^sr. Verlag „Harmonie" in Berlin. 412? Verbotene Druckschrift. Wie der Redaktion des Börsenblatts auf ihre Erkundigung an amtlicher Stelle mitgeteilt wurde, ist der masochistische Roman: in der Strafsache gegen Barsdorf u. Gen, — 3 a, 51, II, 04 - durch rechtskräftiges Erkenntnis des Königlichen Land gerichts II zu Berlin vom 3l>, März 1904 eingezogen > worden. Red, Nichtamtlicher Teil Zur Festlegung der Ssterineste. >Vgl, Nr, 96 d. Bl,, Der Verein Leipziger Kommissionäre hat an den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig folgendes Schreiben gerichtet: Nach dem uns llbcrsandten Rundschreiben des Deutschen Verlegcrvereins vom 8, März d, I, beabsichtigt dieser zur diesjährigen Kantate-Hauptversammlung des Börsenvereins folgenden Antrag einzubringen! Die Hauptversammlung des Börsenvereins wolle beschließen, den Z 2ka letzter Satz der Buchhänd- lcrischen Verkehrsordnung wie folgt abzuändern! Diese (nämlich die Buchhändlermesse) findet all jährlich in Leipzig in der mit dem ersten Sonn tag im Mai beginnenden Woche statt, sie endet mit dem Sonnabend dieser Woche, Die entsprechenden Bestimmungen in S 30-r und b der Verkehrsordnung sind sinngemäß zu ändern,« Dieser Entschluß, mit dem bisherigen Prinzip der schwankenden Ostermeß-Abrechnung zu brechen und an seine Stelle einen festen Termin (gleich der Berliner, Stuttgarter Wiener und Züricher Abrechnung) einzuführen, ist im Inter esse aller Beteiligten gewiß höchlichst zu begrüßen. Wenn wir zu dieseni Antrag bereits heute Stellung nehmen, veranlassen uns hierzu folgende Erwägungen, Das Sortiment hätte entsprechend dem Antrag des Deutsche» Verlegervereius zur Bearbeitung seiner Abrech nungsarbeiten einen Zeitraum von zirka fünfzehn bis sechzehn vollen Wochen, die Herren Verleger zur Bearbeitung ihrer Ostcrmeß - Einnahme-Listen usw, den Rest des Jahres, können sich also nach Belieben einrichten. Für uns Kommissionäre verbleiben zur Bewältigung der nötigen, ganz enormen Zwischenarbeit nach wie vor etwa vierzehn Tage bis drei Wochen, Diese Zeit aber würde uns bei Annahme des vor erwähnten Verleger-Antrags noch ganz wesentlich dadurch geschmälert werden, daß z, B, in den nächsten fünfzig Jahren, d, i, 1906—1955, laut nachstehender Aufstellung Tl a) Himmelfahrt (kirchlicher Feiertag) 10 mal in die Ab rechnungswoche selbst fällt, l>) Himmelfahrt 3 mal in die Vorbearbeitungswoche fällt, wobei Pfingstheiligabeud letzter Abrechnungstag ist, o) I mal, im Jahre 1943, Schulanfang und Abrechnungs- ansang auf einen Tag fallen würde, und 6) 11 mal die Schulbücherwoche mit der letzten Woche vor der Abrechnung und zugleich der angestrengtesten Woche der Vorarbeiten zusammenfällt. Es sind dies (10 -p 3 -s- 1 -s- 11) in Summa 25 Jahre von 50 Jahren, oder jedes zweite Jahr, in dem die Ab- rcchnungsarbeiten von den beteiligten Kommissionären zum Teil nur unter ganz außerordentlichen Anstrengungen er ledigt iverden können, indem uns z, B, unter a) u, b) ein bis dreiundeinhalb volle Arbeitstage uneinbringlich fehlen würden, unter e) u, 6) aber die Nacht- und Überstundenarbeit mit all ihren Schattenseiten ganz unverhältnismäßig in Anspruch genommeli werden müßten. Zu bedenken ist auch, daß wohl ein nicht unbedeuten der Bruchteil des Sortiments mit der Schulbücher- eiunahme rechnet, um diese zu wenigstens teilweiser Deckung der Ostermeß-Zahlungen wieder mit zu verwenden, da der Einkauf der Schulbücher sich immer mehr und mehr ledig lich auf Barlieferung beschränkt. Dies alles könnte bei zu nahem Zusammenrücken des Schulanfangs- und Abrechnungstermins — einmal sogar Zu sammenfall beider Termine — ebenfalls zu eventuell recht bedenklichen Situationen führen, um so mehr, als dies mindestens zwölfmal, und zwar in den Jahren 1908, I9IS, 1919, 1924, 1927, 1930, 1935, l938, 1943, 194k, 1949 und 1954 der Fall sein würde. Alles in allem — so wünschenswert die Festlegung der Abrechnung für den Buchhandel und die beteiligten Be- russzweige sein würde — so dringend möchten wir davor warnen, einen bindenden Beschluß zu fassen, ehe nicht die zuvor unbedingt nötige Festlegung des Schuljahr-Beginns von den zuständigen staatlichen und städtischen Behörden beschlossen und ein geführt worden ist. Dies mit allen gesetzlichen Mitteln zu beschleunigen und zu erreichen, sollte zunächst die vornehmste Aufgabe des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, gemeinsam mit dem Deutschen Verlegerverein, sein. Das andre, die Festlegung unsrer Abrechnung, ist dann die sehr einfache Folge und würde zu keinerlei wesent lichen Schwierigkeiten mehr Anlaß geben, Hochachtungsvollst Der Vorstand des Vereins Leipziger Kommissionäre, (gez,) Richard Einhorn, Albert Hilgenberg, I, Vortzender, I, Schriftführer, Börsenblatt illr den deutschen Buchhandel. 72. Jahrgang. 543
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