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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.02.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-02-22
- Erscheinungsdatum
- 22.02.1905
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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44, 22. Februar 1905. Nichtamtlicher Ten. 1841 Ausgefertigt wurde das Lieferungsschreiben am 26. De zember. Herr Rich. Schulze wohnt in Ldorf; da dort leine Postanstalt ist, so kommt in die zweite Spalte die Be stellungspostanstalt, welche aus jedem Ortsverzeichnis zu ersehen ist, wenn der Bezieher nicht selbst die Angabe ge macht haben sollte. Herr Schulze bekommt zwei Exemplare nur für den Monat Januar, d. h. alle die Nummern, die im Januar erscheinen. Die Firma Richter L Co. teilt in der Bestellung gleich mit, daß sie ihre Zeitung beim Post amt in Adorf (Vogtl.) abholt, deshalb kommt in die vierte Spalte ein ^ (Abholer). Für dieses Exemplar wird kein Bestellgeld bezahlt. Zu Beispiel 4 hat die Expedition des Landboten in Aerzen ein Exemplar ihrer Zeitung an den Verlag als Frei- oder Tauschexemplar überwiesen, der Ver lag erwidert dies durch Überweisung von einem Exemplar seiner Zeitung. Da dies Exemplar auf dem Lieferungs schreiben unter »L. Tausch- und Freiexemplare« eingetragen ist, so wird hinter dem Exemplar ein 1" gesetzt als Zeichen des Freiexemplars. Einzuschalten ist hier noch die post gesetzliche Bestimmung, daß von einer Zeitung als Tausch- und Freiexemplare nicht mehr als 1V Prozent der Postauflage überwiesen werden dürfen. Unter Postauflage sind nur diejenigen Exemplare zu ver stehen, welche die Postverwaltung unmittelbar vertreibt auf Grund von direkten Bestellungen der Bezieher am Post schalter oder an den Briefträger. Im Gegensatz hierzu ist die Überweisung von Exemplaren an vom Verlage ge wonnene Bezieher hinsichtlich ihrer Anzahl von der Post auflage gänzlich unabhängig. Bedingung ist aber, daß die Überweisung der Exemplare im Einverständnis mit den Be ziehern erfolgt, wie die Fußbemerkung auf dem Lieferungs schreiben (Muster l) auch angibt. Zu Beispiel 5 hat Frau W. Lehmann in Mors, das von Ahaus bestellt wird, mit geteilt, daß sie ihr Exemplar vom Landbriefträger bestellt haben will und an diesen das Bestellgeld zahlt. Deswegen als Zeichen ein U (Einziehen des Bestellgeldes). Der Verlag zahlt also kein Bestellgeld im voraus. Herr Agent Otto Lange in Aken a'Elbe hat an den Verlag den Abonnemcntsbetrag für die Monate Januar und Februar übersandt. Bestellgeld soll im Ortsbestellbezirk ein gezogen werden. Das Lieferungsschreiben wird in diesem Falle nur für den Monat Januar ausgefertigt. Als Zeichen, daß dies geschehen, hinter dem Exemplar das Datum 28./12. Die Bestellung für den Monat Februar wird durch die folgende 1 vorgemerkt. Die Überweisung für Februar an die Post geschieht aber erst im Monat Januar gegen Mitte oder Ende des Monats. Bei all diesen Beispielen war eine Zeitung gedacht mit vierteljährlicher Bezugszeit (Kalendervierteljahr), die aber auch für die beiden letzten, sowie für jeden ein zelnen Monat der Bezugszeit zu beziehen ist. Es kann ein Bezieher eine solche Zeitung bei der Post sowohl, als auch beim Verlage für die beiden ersten Monate der Bezugszeit zusammen bestellen, aber ausgesllhrt wird diese Bestellung nach postgesetzlicher Bestimmung für jeden der beiden ersten Monate einzeln. Verlägen mit Zeitungen im Postvertrieb wird auch bekannt sein, daß die Post niemals Exemplare für die beiden ersten Monate im Vierteljahr zusammen be stellt, sondern für den ersten und für den zweiten Monat besonders. Ebenso nimmt keine Verlagspostanstalt Über weisungen von Zeitungen vom Verlage für die beiden ersten Monats zusammen entgegen, sondern nur mittels für jeden Monat einzeln lautenden Lieferungsschreibens. Zum Zeichen, daß das Lieferungsschreiben für das Langesche Exemplar im Januar herausgeschrieben ist, würde das betreffende Datum alsdann hinter die 1 im Februar zu setzen sein. Anders verhält es sich mit den beiden letzten Monaten im Viertel jahr. Diese können zusammen überwiesen werden, wie Bei spiel 7 zeigt. Wenn nun die vorliegenden Lieferungsschreiben in dieses Verlags-Bestellungsbuch eingetragen sind mit allen nötigen Zeichen, so wird das Anmeldeverzeichnis (Muster 2) angefertigt. In dieses kommen alle zur Überweisung vor liegenden Exemplare. Zu beachten ist dabei nur, daß zu trennen ist: Reichspostgebiet, Bayern, Württemberg. Ein Lieferungsschreiben für eine bayrische Postanstalt darf nicht im Anmeldeoerzeichnis für Reichspostanstalten enthalten sein, ebenso wie keine württembergische mit einer bayrischen oder Reichspostanstalt auf einem Anmeldeverzeichnis eingetragen sein darf. Ebenso kommt bei Ausfertigung des Anmelde verzeichnisses die Bezugszeit in Betracht. Also Beispiel 1, 3 und 4 kommt auf ein Verzeichnis fürs Vierteljahr, ebenso 2, 8 und 6 für Monat Januar, Beispiel 6 extra für Februar; für Beispiel 7 und 8 je ein besonderes Anmeldeverzeichnis, weil Bayern und Württemberg. Nach dem Auslande sind Überweisungen nicht zulässig; Ausnahmen machen die deutschen Postanstalten im Schutzgebiet und Auslande. Nachdem das Anmeldeverzeichnis bei der Verlagspost anstalt abgegeben und die entsprechenden Gebühren gezahlt sind, ist für den Verlag alles getan für die ganze Zeit des auf dem Lieferungsschreiben angemeldeten Bezugs. Erst wenn der Bezieher sein Abonnement erneuert, würde wieder ein solches Schreiben auszufertigen sein. Wenn der Bezieher während der Bezugszeit die Zeitung nicht mehr haben will, oder stirbt usw., so empfiehlt es sich, einen entsprechenden Vermerk zu machen, um bei Vorschreibung eines neuen Derlagsbestellungsbuches diesen Bezieher nicht wieder auf zuführen. Für Zeitungen mit halb- oder ganzjähriger Bezugszeit läßt sich der Kopf des Formulars leicht entsprechend ab ändern. Auch kann man ja ^>as Buch leicht zwei oder drei Jahre laufen lassen. Was kann ein Verleger einer Zeitung beim Über weisungsverfahren durch die Post alles sparen? Verpackungs material, Arbeitskraft und Zeit, Adressenmaterial und vor allem bares Geld. Welche Vorteile genießt der Bezieher? Regelmäßigen Bezug eines tadellosen Exemplars und billiger, weil der Verleger den Bezugspreis herabsetzt. Wenn beide, Verleger und Bezieher, Vorteile haben, so genügt jedenfalls die Kenntnis von dem Postüberweisungsverfahren, es zu einem solchen zu machen, als was es bet Einrichtung von der Reichspostverwaltung gedacht worden ist. Kleine Mitteilungen. Amtlicher Verlag. — Das »Hof- und Staatshandbuch der österreichisch-ungarischen Monarchie» für 1905 (31. Jahrgang) ist am 18. d. M. im Berlage der k. k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien erschienen. Die k. k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien hat dieser Tage ein Verzeichnis der in ihrem Verlage über die Finanzverwaltung erschienenen Bücher herausgegeben. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) v. Schlicht, »Erstklassige Menschen.« — Der unter diesem Titel erschienene Roman des Freiherrn von Schlicht (Grafen Baudissin) be schäftigte am 20. d. M. das Reichsgericht. Auf Grund des A 28 des Preßgesetzes ist am 7. Juli v. I. vom Landgerichte Aachen ein dortiger Buchhändler zu einer Geldstrafe von 30 ./t verurteilt worden. Nachdem der Roman bei dem Verleger Otto Janke in Berlin beschlagnahmt worden war, kaufte ihn der Wiener Verlag in Wien und druckte seine Firma daraus. Im Schaufenster des Angeklagten sah ein Schutz mann das Buch und beschlagnahmte es. Der Angeklagte will damals keine Kenntnis von der Be- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 72. Jahrgang. 215
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