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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.02.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-02-22
- Erscheinungsdatum
- 22.02.1905
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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^ 44, 22, Februar 1905, Amtlicher Teil, 1839 Verzeichnis künftig erscheinender Sucher, welche in dieser Nummer zum ersteumale angekündigt sind- (Zusammengsstellt von der Redaktion des Börsenblattes,) 17 — Umschlag, I. P. Bachem in Köln a. Rh. U 3 de FaLris, Von der Wanderstraße. 2 ^ 50 in Salon band 3 SO von Goldegg-Fedrigotti, Das Märchen vom Glück. 5. Aust. 6 in Salonband 8 von Brackel, Im Streit der Zeit, 4, Ausl, k in Salon band 8 Herbert, Aglaö, 2, Aust, 2 ,4t 50 >Z; in Salonband 3 ,/t SOH, — Aphorismen, 2, Aust, In Salonband 4 Rich. Bong in Berlin. 1853 Dürr'sche B»chhanl>lu»g in Leipzig. 185? Wohlrabe, Echillerbiichlein zum Gedenken der 100jährigen Wiederkehr des Todestages des Dichters, 80^; gcb, 1 20 <), K. Kröte sche Verlagsbuchhandlung in Berlin. 1855 ^ldrscdt vuror, lick, V, Subslrrixtiovepreie Bruno Setzling K. m. b. H. in Berlin. 17 1 Xe^er u. vrsebsler, velrorativs Lilädausr-^rdtzitsQ. I§6U6 ^uü. 2 Lsrisll. ^6 iv Napps 24 E. Piersons Verlag in Dresden. 1857 Lölrks, LinäerWelsQ. 3 ^ 50 r^; §eb. 4 ^ 50 LsrASQ, ^Vanäa al8 OorkZedulmsigtsriQ. 2 Asb. 3 kalter, l'axawstsr-k'LörtsQ. 2 ^eb. 3 Ed. Naschers Erben, Meyer L Zellers Nachs. in Zürich. 1851 Lranäe, Oba-iiQdsrliQislQus in Ln^Ianä. Oa. 2 40 A. Ltnber's Verlag (C. Kobitzsch) in Würzbnrg. 1857 Franz Vahlen in Berlin. 1852 Lunglmayr, Der juristische Vorbereitungsdienst in Bayern. I. Bd. 12 geb. 13 Vandenhoeck S: Ruprecht in Güttingen. 1851 Schröder, Schiller in dem Jahrhundert nach seinem Tode. 40-H. Verlag Eontinent, Theo Gntrnann in Berlin. 1854 6our§st, Ltills ^Vas86r. 2. ?au86Qä. 3 xed. 4 ^ 50 Müller, ?atsr k'uiA6ntiu8. 3. ll'aussnä. 3 §6b. 4 50 c^. C. I. E. Bolckmann in Rostock. 1853 Hermann Walther in Berlin. 1856 Georg H. Wigand's Verlag in Leipzig. 1851 Ns^er, Ltaat. unä 6e86ll8obakt. 1 ^ 20 Nichtamtlicher Teil Zeitungsversand durch Postüberweifungsverfahren oder sls Drucksache? Von Ober-Postasststent Langer, (Schluß aus Nr, 43 d. Bl.) Mit Recht hat man früher gesagt, es ist billig genug, wenn die Post die Drucksache, die die Zeitung enthielt, für 3 oder 5 H beförderte, und mit Recht hat man gefragt, als am 1, Januar 1901 die Reichspostverwaltung den neuen Zeitungsgebührentaris in Kraft setzte, wie es nur möglich sei, daß die Post die Zeitungen nun noch billiger zwischen Verleger und Bezieher vermittle? Nur im Hinblick darauf, daß mit dem Inkrafttreten des neuen Tarifs der Zeitungs- vertrieb durch die deutsche Post einen Umfang annehmen mußte, dessen Größe nur dadurch einen, wenn auch be scheidenen Gewinn erbringen würde. Und die Zeit ist nicht mehr fern, daß es (sofern nicht besondre Gründe ein andres Verhalten erfordern) keinem Verleger oder Verbände oder Vereine mehr einfallen wird, seine Zeitung unter Kreuzband an die Bezieher zu versenden, Zahlen mögen weiter beweisen. Das Drucksachen - Porto beträgt bei einer Schwere der Drucksache (einschließlich Verpackung) bis 50 x nach auswärts innerhalb des Reichspostgebiets mit Bayern und Württem berg 3 H, bis 100 8 5 H, bis 250 8 10 H, bis 500 8 20 H, bis 1000 8 30 H für jede einzelne Sendung, Die Gebühr für die Versendung einer Zeitung von der Verlagspostanstalt, an die der Verlag seine Zeitung zur Vermittlung liefert, bis zur Postanstalt des Wohnorts des Beziehers wird nach folgendem Tarife berechnet. In Frage kommt dabei nur die Erscheinungsweise und das Durchschnittsgewicht der zu vermittelnden Zeitung, Ausführlich ist bereits die Be rechnung der gesetzlichen Zeitungsgebühr und die Ermittelung des Durchschnittsgewichts einer Zeitung in Nr, 149 des Börsenblatts für den Deutschen Buchhandel vom 30, Juni 1904 auf Seite 5669 und 5670 behandelt worden. Es erübrigt nur, anzuführen, daß die jährliche Versendungs gebühr für ein Exemplar sich zusammensetzt aus: ->) 2 H für jeden Monat der Bezugszeit, also 24 H jährlich, l>) 15 H jährlich für das wöchentlich einmalige oder seltenere Erscheinen, sowie 15 H jährlich mehr für jede weitere Ausgabe in der Woche, o) 10 ->) jährlich für jedes Kilogramm des Jahres gewichts unter Gewährung eines Freigewichts von je 1 Kilogramm jährlich für soviel Ausgaben, wie der Gebühr zu b) unterliegen. Holt der Bezieher seine Zeitung nicht am Schalter seines Postamts ab, sondern läßt er sich das Exemplar durch den Briefträger in seine Wohnung oder sein Geschäft bringen, so wird dafür eine Bestellgebühr berechnet. Diese beträgt im Reichspostgebiet und Bayern für Zeitungen, die seltener als einmal in der Woche erscheinen, für jeden Monat 2 H, für solche, die einmal wöchentlich erscheinen, 4 H, für solche, die zweimal wöchentlich erscheinen, 6 H, dreimal 8 H usw. In Württemberg beträgt das Bestellgeld für eine Zeitung, die seltener als einmal und einmal in der Woche erscheint, 20 ^ jährlich, und 20 H jährlich mehr für jede weitere Ausgabe in der Woche, Es würden nun Vergleiche anzustellen sein über die Kosten, die einem Verleger beim Drucksachen-, also Kreuz bandoersand erwachsen durch Verkleben von Freimarken, und den Gebühren, die ein Verleger beim Zeitungsüberweisungs verfahren durch die Post an die Verlagspostanstalt zu zahlen hat. Zugrunde gelegt ist immer eine Bezugszeit von einem Jahr und die größte Bequemlichkeit des Beziehers, also Ab tragen des Exemplars in die Wohnung, Bei Abholung vom Postschalter würden noch alle Bestellgelder wegfallen, 1, Beispiel, Die Zeitung erscheint 24 mal im Jahr, ein Exemplar wiegt 30 g, Drucksache 24 x 3 — 72 Post- 244»
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