1852 Künftig erscheinende Bücher. A? 44, 22, Februar 1905, Für bayerische Hair-lin-geir! (z) Ende Februar erscheint in meinem Verlage: Alfred Llliifllmayr, — In zwei Bänden. - I. Band. Die Vorschriften, — Die Ordnung des Dienstes, — Allgemeine Lehren, Geheftet 12 gebunden 13 Rabatt: In Rechnung 25"//, und 13/12, gegen bar 30",/, und 11/10, Ein ähnliches Werk für Lauern besteht MMt nicht. Das Buch unternimmt es, den reichen Inhalt des im Jahre 1900 in meinem Verlage erschienenen Werkes des Reichsgerichtsrats Daubenspeck „Der juristische Vorbereitungsdienst in Preußen" für die bayerischen Verhält nisse nutzbar zu machen. Den Gedanken, einen Leitfaden herzustellen, der sich den Nechtspraktikanten als Lehrbuch, den mit ihrer Unter weisung Betrauten als Hilfsbuch zu erweisen vermöchte, hatte der Verfasser bereits mit sich herumgetragen, als er Dauben specks Werk zur Hand bekam. Es wurde ihm sofort klar, daß das von ihm geplante Buch, sollte in ihm nicht der un dankbare, weil zwecklose und dabei gefährliche Versuch gemacht werden, bereits gut und treffend Gesagtes mit anderen Worten und in anderer Reihenfolge vorzubringen, nur eine Bearbeitung des Daubenspeckschen Werkes werde sein können, Herr Reichsgerichtsrat Daubenspeck hat denn auch die Erlaubnis gegeben, sein Buch dem Lunglmayrschen zugrunde zu legen und es in umfassender Weise zu benutzen. Soweit es die Verschiedenheit der preußischen und bayrischen Verhältnisse zuließ, ist Daubenspecks System befolgt und auch im einzelnen ein enger Anschluß eingehalten: an nicht wenigen Stellen sind Daubenspecks Worte mit herübergenommen. Das Buch steht ebenso wie das Daubenspecksche auf dem Boden der Zustände, wie sie durch die Gesetzgebung festgelegt sind; es gilt dies insbesondere von dem die Ordnung des Vorbereitungsdienstes behandelnden zweiten Abschnitt des allgemeinen Teils, Das Ziel, das sich dieses Buch, in Daubenspecks Fußstapsen eintretend, gesteckt hat, ist das, als Lese-, Lehr- und Hilssbuch zu dienen. Das Lunglmayrsche Werk wird, ebenso wie das Daubenspecksche, für die preußischen Referendare, für die bayrischen Rechtspraktikanten nicht nur bei den Gerichten, sondern auch bei den Bezirksämtern und Stadtmagistraten sowie nicht minder sür die nnt deren Ausbildung Betrauten als ein unentbehrlicher praktischer Ratgeber sich erweisen. Das Werk erscheint in zwei Bänden, von denen der zweite noch im Laufe dieses Jahres ausgegeben wird, Prospekte mit ausführlichem Inhaltsverzeichnis des I, und 2, Bandes stelle ich zur Verfügung. Ich bitte um Ihre tätigste Verwendung und sehe gefälligen Bestellungen entgegen. Berlin IV. 8, den 20. Februar 1905, Mohrenstr, 13/14, Hochachtungsvoll Iran; Wahlen.