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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.02.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.02.1905
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19050221
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190502219
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1905
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^ 43, 21. Februar 1905. Nichtamtlicher Leu.. 1801 (Muster 2.) . ^ (Größe ca. 33-1-22 om.) ' 1^ . . . Der Unterzeichnete Verleger wird von seiner in der Postzeitungs-Preisliste eingetragenen Zeitung für*) das Vierteljahr, für d . . . Monat an die im nachstehenden Verzeichnis aufgeführten Postanstalten ^ . 3 . . Exemplare für gewonnene Bezieher, Zahl der gewonnene E 3 4 5 2 1 1 1 Postanstalt Zahl der durch das Bestellpersonal im Orlsbestellbezirk I Landbestellbczirk abzutragenden Exemplare Bestellgeld Bestellgeld bezahlt 8 Bestellgeld 9 Verrechnung der vom Verleger zu zahlenden Gebühren 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Berlin 0. 2 Danzig (Alle zu einer Zeit vor liegenden Liefecungs- der Überweisung an die Verlagspostanstalt in dieses Anmcldeverzeich- nis eingetragen. Dies verbleibt am Verlags orte.) I. Zeitungsgebllhr: für ... . Expl. . 1 1 1 1 II. Bestellgeld zum Satze von ^ für 1 Exemplar. 1. im Ortsbestellbezirk für ... . Expl ^ ^ 2. im Landbestellbezirk für . . . . Expl ./t . . mit insgesamt: . . . . ^ ^ An Postsache. i ! Lieferungsschreiben für obige Postanstalten sind beigesilgt. (Unterschrift des Verlags.) Obige Beträge sind im Zeitungs-Kassenbuch auf Blatt vereinnahmt worden. . . . . ., den 19 . . . das Kaiserliche Postamt Postamt. s) Das für den vorliegenden Fall nicht Zutreffende ist zu streichen. Beides wird an die Verlagspostanstalt abgegeben unter gleichzeitiger Bezahlung der Postgebühr, über welche schriftliche Quittung erfolgt. Nachdem die Druckerei der Zeitung vom Verlage angewiesen ist, an die Verlags postanstalt diese Exemplare sofort nach Fertigstellung der erscheinenden Zettungsnummern abzultefern, ist für den Verlag alle Arbeit getan. Die Verlagspostanstalt bekommt nun von der Druckerei die Exemplare und versendet sie, gut in Packpapier verpackt, an dis Postanstalt des Ortes, an dem der Bezieher wohnt, mit der nächsten und besten Postverbindung. Diese Postanstalt ist im Besitze des vom Verleger ausgefertigten Lieferungsschreivens (Muster 1) und sorgt nach Eingang der Zeitung dafür, daß der Bezieher bei der nächsten Gelegenheit in den Besitz seiner Zeitung kommt. Während beim Kreuzband versand der Verlag bei jeder erscheinenden Nummer alle Ar beiten verrichtet, braucht der Verlag beim Postzeitungsüber weisungsverfahren nur beim Beginn des Bezugs den Bezieher bei der Verlagspostanstalt anzumelden und sich im weitern nicht mehr um den Versand jeder einzelnen Nummer zu kümmern. Der Verlag wird während der Bezugszeit nicht belästigt, sein Adressenmaterial, soweit es mechanisch verviel fältigt ist, abzuändern, wenn der Bezieher seine Wohnung in eine andre Straße verlegt hat. Die Bestellungs postanstalt erfährt ja den Wohnungswechsel sowieso am ehesten. Nur beim Beginn der neuen Bezugs zeit wird die Bezieherliste beim Verlag geändert werden müssen. Aber auch sicherer ist dis Über weisung an die Post Angenommen, beim Kreuzband- versaud kommt eine solche Drucksache während der Be förderung in Verlust, was ja doch bei der oftmals recht mangelhaften Verpackung infolge Einschiebens ineinander möglich ist, so kann das Ausbleiben nur vom Bezieher be merkt werden, in den meisten Fällen geschieht dies aber erst, Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 72. Jahrgang. wenn die nächste Nummer eingeht. Anders aber beim Überweisungsverfahren. Nach Eingang des vom Verleger ausgefertigten Lieferungsschreibens (Muster 1), das mit einem Buchungsvermerk von der Verlagspostanstalt an die Post anstalt des Wohnorts des Beziehers übersendet worden ist, wird der Bezieher in ein dienstlich dazu bestimmtes Buch eingetragen. Die bei jeder Postanstalt vorhandene Post zeitungspreisliste gibt nun weiter an, wie oft die überwiesene Zeitung erscheint. Die Postanstalt überwacht hiernach den regelmäßigen Eingang. Ein etwaiges Ausbleiben der Zeitung wird deshalb von der Postanstalt sehr bald bemerkt, und bevor der Bezieher seine Zeitung vermißt, ist in den meisten Fällen schon durch die Verlagspostanstalt, die unverzüglich benachrichtigt wird, Ersatz geschaffen. Kommt tatsächlich ein Exemplar in Verlust, so würde wohl der Verleger noch ein Exemplar liefern, aber doch das Porto sparen, das er an wendet, wenn er beim Drucksachen-Versand eine Nummer dem Bezieher nachliefert. Aber nicht nur die Freimarke spart der Verleger, auch das Verpackungsmaterial und die Arbeitskraft. Angenommen, die Zeitung erscheint wöchentlich einmal und wird in 500 Exemplaren einzeln in Kreuzbänder verpackt, so braucht der Verlag dazu eine große Menge Verpackungsmaterial und Klebstoff oder Bindfaden. Beim Postzeitungsüberweisungs verfahren liefert aber der Verleger die Zeitung unverpackt so in dem Zustande, wie sie vom Buchbinder oder aus der Druckerei kommt, an die Post, und diese verpackt darnach die Exemplare mit ihrem eignen Material durch ihr eignes Personal. Meist auch in besserm Zustand erhält der Be zieher seine Zeitung durch die Post, als in einem Kreuz band, denn die Verlagspostanstalt versendet zu gleicher Zeit an eine Postanstalt verschiedene Zeitungen vereinigt zu einem Bund oder Paket, das, weil vollständig verpackt, auch in besserm Zustand die Bestimmungspostanstalt erreicht, als 210
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