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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.09.1924
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- 1924-09-01
- Erscheinungsdatum
- 01.09.1924
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I1394Dör1enblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 207>, 1. September 1924. Auf die Stille der Festzeit freue ich mich mit Ihnen. Nach dem ich 50 Geschäftsjahre hinter mir habe, können nicht mehr solcher Jahre viele vor mir liegen. Ob ich mich der passiven Assistenz zuwenden, ganz den freiwilligen Arbeiten oder als Dilettant für Studien und Arbeiten leben soll — das wolle Gott mir zeigen, überhaupt mir Tun und Lassen zu jeder Stunde mit seinen Augen leiten. K 6. Deutsche Kulturabende. I Klopstock. Im Auftrag der Deutschen Lichtbild-Gesell schaft E. V. b e a r b. v o n O r. E r w i n K a l i s ch e r, Berlin, mit Kompositionen von Ne^efe, Graun und Stessen. Berlin: Deutsche Lichtbild- Gesellschaft (1924). <35 S. mit Abb.) 8°. (Lichtbildbuch Nr. 3.) 1.- Mk. Deutsche Kultnrabcnbc — ein wcitgcstccktcs, ein hohes Ziel. Die Folge der Büchlein, öle unter diesem Sammeltitel erscheinen werden, muß cs ausweisen, ob der Inhalt den Ansprüchen, die man an ei» so weitgehendes Thema stellen muß, gerecht zu werden vermag. Nach ihrem Programm will die Deutsche Lichtbild-Gesellschaft, die als Her ausgeberin der Deutschen Kultnrabcndc zu gelten hat, Lichtbilder zu vaterländischen, religiösen, und allgemein bildenden Stoffen zur Ver fügung stellen. Die Sammlung Deutsche Kulturabcnde bringt Vor schläge zur Gestaltung von Unterhaltungsabenden und ausgearbeitele Vorträge im Zusammenklang mit den zur Verfügung stehenden Licht bildern. Das Lichtbild an sich ist ja ein geschätztes Mittel, das Inter esse und die Aufmerksamkeit der Zuhörer während des Vortrags zu wecken und zu erhalten. Ob es sich aber für alle Themen eignet, be sonders für religiöse, d. h. sie vertieft, sei dahingestellt. Ich glaube kaum, baß beispielsweise das Anschaucn des Geburtsortes Klopstocks oder seines Grabes oder einer Probeseite aus der 1. Ausgabe des Messias bas Verständnis für des Dichters Werke zu erwecken vermag. Das 1. Bändchen der Serie: Klopstock enthält einen kurzen Abriß aus der Lebensgeschichte des Dichters, eine» Hinweis auf seine Bedeu tung und seine Stellung innerhalb der deutschen Literatur, endlich ein loses Bekannt,nachcn mit dem Hauptwerk Klopstocks, den, Messias. Diese Ausführungen, die die Lichtbildvorführungen begleiten sollen, werden ergänzt durch eine vielleicht etwas zu knappe Auswahl von Schöpfungen des Dichters, die sich zum Deklamieren eignen, und von Vorschlägen für Musikstücke, die den Abend einrahmen sollen. Die eingestrcutcn Abbildungen, die nach Angabe der Lichtbild-Gesellschaft Wiedergaben der wichtigsten zur Verfügung stehenden Lichtbilder dar stellen, erleichtern dem Redner die Vorbereitung auf seinen Vortrag. Der wahre Volksbildner freilich wird kaum zu einem Hilfsmittel greifen, das verleitet, sich für einen Volksuntcrhaltungsabcnd ein Thema zu wählen, mit dem er sich U. U. gar nicht eingehend beschäftigt hat. Das Bändchen kann demnach wenn auch nicht als Mittel, so doch als wertvolles Hilfsmittel zu eindrucksvollerer Gestaltung von Volksnnterhaltungs- und Bilbungsabenden gewertet ivcrdcn. F—ck. Eoers: Die Körperschasts steller nach der Zweiten Steuernotverordnung vom 13. Dezember 1923 und den Durchführungsbestimmungen dazu. Verlag bou Otto Liebmann, Berlin 1924. Preis Mk. 8-, geb. Mk. 9.2». Die Kompliziertheit unseres Steuersystems nötigt zu einer weit gehenden Spezialisierung für die wissenschaftliche Bearbeitung. So erklärt es sich, baß sllr jede Stcucrart ein Spezialist als führender Kommentator hervortritl. Ein solcher ist auf dem Gebiete des Körpcr- schaftssteuerrechts der Verfasser der vorliegenden Schrift. Sein be kannter Kommentar zum Körperschaftssteuergesetz vom 3». März 1920/ 8. April 4922 ist bisher unübertroffen. Der Wandel der Gesetzgebung machte jedoch Nachträge zum Hauptwerk erforderlich, von denen der eine im Vorjahre erschien, der andere nunmehr der Öffentlichkeit über geben wird. Die Erläuterungen beschränken sich ihrem Ergänzungscharaktcr ent sprechend auf die Kommentierung der einschlägigen Vorschriften der zweiten Steucrnotvcrorbnnng unter weitgehender Berücksichtigung der Durchführungsbestimmungen, amtlichen Erlasse und des für die Ent stehungsgeschichte der Verordnung bedeutsamen Materials, das für die - Auslegung zweifelhafter Bestimmungen wertvolle Hilfe leistet. Ange sichts der bevorstehenden Steuerreform ist die historisch gehaltene Ein leitung von besonderem Interesse, zumal da der Verfasser bei dieser Gelegenheit beachtenswerte steuerrechtliche Grundsätze zum Ausdruck bringt. Bor allem verdient der Hinweis unterstrichen zu werden, daß die Verordnung nicht eine eigentliche Einkommensteuer, sondern eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bringe» will, woraus sich die Notwendigkeit einer Anpassung der Steuersätze an die Ver änderungen der wirtschaftlichen Krast ergibt, was namentlich bei sinken der Konsunktur für die Steuerpflichtigen von Bedeutung ist. Im ein zelnen teilt das vorliegende Buch alle Vorzüge des Hanptkoinmentars und dürfte daher für jede Gesellschaft, die den körpcrschastSstcuerrecht- lichen Vorschriften für 1N2Z/24 unterliegt, unentbehrlich sein. vr. K. Runge. Kleine Mitteilungen. Jubiläum. Auf rin 50jährigcs Bestehen kann die Firma G u st a v Kühler, Buch-, Papier- und Schreibwarcnhandlung, Buceaumöbel, in Oberhausen (Rhld.), zurückblicken. Sie wurde im September 1874 unter der Firma Carl Kühler gegründet und ging am 1. De zember 1875 auf Gustav Kühler unter Änderung der Firma über. Aus recht geringem Umfange entwickelte sich das Geschäft mehr und mehr, sodaß das alte Geschäftshaus im Jahre 1896 umgebaut wurde. Zwei Söhne des Inhabers waren zu Kriegsbeginn im väterlichen Ge schäft tätig. Ta diese sofort an die Front mußten und erst 1918 bei Ende des Krieges heimkehrtcn (der dritte, älteste Sohn fiel im Felde 1917), mußte der bereits gealterte Gründer, Gustav Kühler, das Ge schäft wieder ganz allein führen. Durch den am 1. April 1919 er folgten Eintritt der beiden Söhne Alex und Fritz Kühler als Teil haber, erhielt das Geschäft junge Kräfte. Die bis dahin benutzten Ge schäftsräume entsprachen dem Betriebe nicht mehr, weshalb am 1. Juni 1919 der dem bisherigen Geschäftsraum anliegende Eckladen des Hanfes dazugenommen wurde. Bis zur Stunde blieb cs dem Gründer der Firma, dem Senior des Hauses, vergönnt, trotz seiner 87 Jahre im Geschäft tätig zu bleiben. Aushebung der Geschäftsaussicht. — Die Geschäftsaufsicht über das Vermögen des Buchhändlers Hans Köster, Alleininhabers der (in zwischen erloschenen) Firma »Dienst am Buch, Hans Köster« in Barmen, Brögelerstraße 3 a, wird aufgehoben, da der Schuldner die Aufhebung beantragt hat. — Aktenzeichen: 1 d Xr. 17/24. (Deutscher Neichsanzeiger.) Postnachnahmen nach Finnland. — Von jetzt an sind im Verkehr mit Finnland Nachnahmen auf eingeschriebenen Briessendun- gen, Wertbriefen, Postpaketen und Postsrachtstückcn zugelassen. Die Nachnahmebeträge müssen in beiden Richtungen in finnischer Wäh rung angegeben werden; Meistbetrag in der Richtung nach Finnland 8000 finnische Mark, in der Richtung ans Finnland vorläufig 1000 finnische Mark. Vom Einklebcn der Bilder. — Im neuesten Heft (5, September) der von der Gcoßbuchbindcret Hübel L Denck in Leipzig herausge gebenen »Monatsblätter für Bucheinbände und Handbindckunst« gibt Herr Bachmair folgende Ratschläge: Während schon alle möglichen buchgeweLblichen Themen nach den verschiedensten Richtungen hin er läutert wurde«, konnte man meines Wissens nirgends lesen, wie man Bilder usw., die kleiner sind als das Seitenformat, in Bücher und Zeitschriften einzukleben hat. Daher hat sich eine nahezu allgemeine Übung ergeben, die — ich kann das nicht entscheiden — vielleicht für den Buchbinder bequem sein mag, Besitzern und Benutzern der Bücher aber eine Quelle ständigen Verdrusses ist; denn es macht wohl keinem Freude, zu sehen, wie, langsam aber sicher, bei allen auf Unterlage -geklebten Bildern seiner Bücher die linke untere Ecke mehr oder minder eingeknickt und verknittert wird. An sich wäre es gewiß ja vorzuziehen, das Bild, die Papierprobe u. a. m. würden im gleichen Format wie die Buchseite gehalten, an einen Falz gehängt, und mit den Bogen geheftet. Wirtschaftliche, ästhetische und andere Erwägungen verlangen dagegen sehr häufig, das Bild auf ein kleineres Format zu beschränken und auf das Textpapier oder eine besondere Kartonuntcrlage zu kleben. Für diesen Fall seien alle Buchbindereien dringendst gebeten, endlich einmal mit der Unsitte, das Bild parallel dem Kreuzsteg einzukleben, zu brechen! Eine aufgcschlagcne Bnchseite liegt bekanntlich in den wenigsten Fällen eben, sondern stellt je nach
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