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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.03.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-03-23
- Erscheinungsdatum
- 23.03.1912
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- Deutsch
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- Saxonica
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3778 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. SS. 23. März 1912. Vereins eine Verhandlung statt zwischen den Inhabern der Barsortimente und einer Kommission, die aus Mitgliedern des Börsenvereins-Vorstandes, aus dem Vorstand des Ver bandes der Kreis- und Ortsvereine und aus vier Delegierten der Kreis- und Ortsoereine bestand. Diese Kommission hat sich durch oorgelegtes Material davon überzeugt, daß tatsächlich erhebliche Mißstände im Verkehr zwischen Sortiment und Barsortiment bestanden, so daß die Barsortjmente gezwungen waren, schärfere Maß regeln zu treffen; andererseits haben aber auch die Bar sortimente verschiedene ihrer am weitest gehenden Forderungen modifiziert, so daß schließlich die so abgeänderten Bedingungen von allen Teilnehmern an der Verhandlung einstimmig gut- geheißen und angenommen wurden. So wurde erfreulicherweise diese Frage erledigt, die bei ihrem ersten Auftreten einen bedenklichen Schatten auf das bisher ungetrübte Einvernehmen zwischen Sortiment und Barsortiment zu werfen drohte. Wiener Briefe. ii. Ausstellung zur Bekämpfung der Schundliteratur. — Gerichts verhandlung. — Hauptversammlung des Vereins der öst.-ung. Buchhändler. — PlalatauSsiellung. In meinem letzten Briefe habe ich von den Vor bereitungen für eine Ausstellung zur Bekämpfung der Schundliteratur gesprochen; sie war in großem Stile ge plant und hätte sich schon durch den Umstand, daß zum Zwecke dieser Veranstaltung eine Koalition fortschritt licher und klerikaler Vereine gebildet wurde, ein ge wisses Interesse gesichert. So hielten wir denn — einerseits die Vertreter des Volksbildungsvereins, freisinniger Lehrer vereine u. a., andrerseits des katholischen Volksbundes und mehrerer klerikalen Organisationen — durch Wochen viel- stündige Sitzungen ab, in denen mit großem Eifer eine Liste jener Jugend- und Volksschristen, Klassiker und Kollektionen zusammengestellt wurde, die zur Ausstellung gelangen sollten. Das Werk war schon recht weit gediehen, als jene Krisis ein trat, die von den Pessimisten unter uns vorausgesagt worden war. Eine persönliche Differenz unwesentlicher Art, an deren Aufklärung und Beilegung bei gutem Willen nicht zu zweifeln war, gab die Veranlassung zum Austritte eines angesehenen Mitglieds und in weiterer Folge des Volksbildungsvsreius aus dem Komitee, das sich bald darauf auflöste. In Wirklichkeit waren während der Besprechungen des Arbeitskomiiees tiefgehende Differenzen aufgetaucht, und wenn es auch regelmäßig gelang, einen Ausgleich zu finden, so blieb doch eine Verstimmung zurück, die sich dann entlud. Um nur zwei charakteristische Fälle zu erwähnen: nach der Geschäftsordnung des Komitees galt ein Buch, gegen das sich auch nur eine Stimme erhob, als abgelehnt, und da mußten wir Mitglieder der liberalen Gruppe cs geschehen lassen, daß die von uns oorgeschlagenen Bücher von Anzengruber und Scheffel infolge der Opposition der klerikalen Vereine von der Ausstellung ausgeschlossen wurden. In der ge planten Art wird also die Ausstellung nicht stattfinden, doch ist es möglich, daß der Wiener Buchhandel die Idee auf greifen und in einer andern Form verwirklichen wird. Der Hausreferent im Landesgericht für Strafsachen, das ist jener Landesgerichtsrat, dem bei interessanten Schwur gerichtsfällen die Ausgabe der Eintrittskarten für das Publi kum zur Verhandlung obliegt, hatte in den letzten Tagen des Februar einen argen Sturm von Bewerbern zu bestehen. Ein Prozeß, der seit zweieinhalb Jahren anhängig ist — Karl Wilhelm Stern, Verlagsbuchhändler, angeklagt des Vergehens gegen die öffentliche Sittlichkeit durch den Vertrieb erotischer Literatur —, sollte am 27. Februar vor dem Schwurgericht verhandelt werden. Ist schon der Zeitraum von zweiund- einhalb Jahren, während besten sich der Prozeß im Stadium der Vorbereitung befand, ein ungewöhnlich langer, so dürften auch einige andere Ziffern, die jetzt verlautbart werden, Interesse erregen. Die Anzahl der konfiszierten Bände betrug SO 000; nicht weniger als 1100 Personen wurden im Laufe des Verfahrens in allen Teilen Österreichs und des Deutschen Reiches einvernommen, und der Unter suchungsrichter hatte die wahrlich nicht beneidenswerte Auf gabe. 5000 Briefe, die Geschäftskorrespondenz des Verlages während der letzten drei Jahre, zu studieren. Bei den durch Verbreitung von Druckschriften begangenen Delikten gibt es ein objektives und ein subjektives Verfahren. Im objektiven Verfahren wurde eine Anzahl der Verlagswerke Sterns für verboten erklärt, wogegen der Verleger Einspruch erhob, so daß sich einige Einspruchsverhandlungen er gaben. Bezüglich des Buches von Ed. Fuchs: »l>'ÄämsQt ärotigus Sans in carioatnrs« hat der Verleger Recht behalten. Im Buchhandel war lange Zeit das Gerücht verbreitet, daß es zum subjektiven Verfahren, zur Verhandlung gegen Stern nicht kommen werde; man wolle, so hieß es, vermeiden, daß hochgestellte Herren als Bezieher von erotischen Werken genannt und als Zeugen geführt werden. Alle diese Vermutungen beruhten, wie sich jetzt zeigt, aus einem Irrtum, und die Öffentlichkeit wird sich einige Tage mit dem Betrieb eines Verlages erotischer Literatur beschäftigen.') Der prächtige Sitzungssaal im Palast der nieder österreichischen Handels- und Gewerbekammer bot am 3. Februar den festlichen Rahmen für die Hauptversammlung des Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler. Hier erinnert man sich, daß man ja auch Kaufmann ist, oder vielleicht in erster Linie Kaufmann sein soll. An ein eigenes Heim, wie jenes des Börsenvereins in Leipzig, ist vorläufig nicht zu denken, so begnügen wir uns. in den prunkvollen Räumen zu Gaste zu sein. Mit geteilter Aufmerksamkeit wurde die Verlesung des Berichts angchört, mit Zustimmung der Schlußpassus — ein Appell, sich vom Vertrieb der Schmutzliteratur fernzuhalten — begrüßt. Ungeduldig wehrte man als grundlos die Einwürse der aus einer einzigen Stimme bestehenden Opposition gegen den Vereins und Kafsabericht ab, da man auf die Debatte über die Änderungen der Verkaufsbestimmungen gespannt war. Der Vorstand hatte einen Antrag eingebracht, der einen wei teren Schritt auf dem Wege zur völligen Abschaffung des Rabatts bedeutete. Die Diskussion war sehr lebhaft; sowohl die Wiener als die Herren aus den Kconländern <der Ausdruck Provinz ist verpönt) benutzten gern die Gelegenheit zu einer Aussprache. Der Wortführer der Radi kalen beantragte, zu erklären: Der Rabatt ist abgeschafft. (Mit jenem Ernst und jener Feierlichkeit tat er dies, mit der die Majorität in der ersten österreichischen Reichs vertretung in Wien im Jahre 1848 beantragte und durch setzte: die Robot, die Frohne der Bauern, ist abgeschafft.) Einschränkend fügte er hinzu: dem Käufer darf auf dessen bestimmtes Verlangen bei Barzahlung, sofern die Kaus- summe mindestens 20 Kronen beträgt, 3 Prozent Skonto gewährt werden. Für diesen Antrag erhoben sich nur um etwa fünf Stimmen weniger als für den vom Vor- *) Einen Tag vor dem Termine wurde die Verhandlung wegen Krankheit der Beschuldigten ausgeschoben. Die durch die Notizen in den Tagesblättern neugierig gewordenen Gerichlssaalsreunde werden sich also etwas gedulden müssen. Wir werden über den Ausgang der Verhandlung berichten.
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