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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.11.1886
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- Erscheinungsdatum
- 24.11.1886
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- Deutsch
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6692 Nichtamtlicher Teil. .V 272, 24. November 1866. Enenkels Weltchronik in deutscher Sprache und ist mit hoch interessanten Malereien geschmückt. Nr. 2264 brachte ein großes Choralbuch auf Pergament vom Jahre 1490 mit herrlichen von Gold strotzenden Miniaturen von geradezu wundervoller Er haltung. Nr. 2265 und Nr. 2266 enthielten Manuskripte auf Papier aus dem fünfzehnten Jahrhundert mit Abbildungen von Kriegswerkzeugen, die in den ersten Drucken des Vegctius nach diesen gefertigt zu sein scheinen. Eine der schönsten Handschriften auf Pergament mit Ma lereien befand sich unter der Nr. 2267, ein Psalterium aus dem Besitz der hiesigen Stadtbibliothek. Die hervorragenden Miniaturen derselben, aus großen Initialen und Randmalereien bestehend, sind von der Hand des Benediktiners Leonhard Wagner s.liu8 Würstle von Schwabmünchen, Ordenskouventual von St. Ulrich in Augsburg, den Hans Holbein der ältere in Silberstift gezeichnet hat mit der Überschrift: »Der guet Maler in Augsburg, geb. in Schwabmünchen«. Von diesem Leon hard Wagner befindet sich in dem Augsburger Maximilians- Museum ein Altar mit Pergament-Malereien. Unter Nr. 2268 lagen zwei Augsburger Malerbücher des sechzehnten Jahrhunderts aus dem Augsburger städtischen Archiv, deren urkundliche Bedeutung schon viele Forscher erkannt und verwertet haben. Dieselben sind in dem soeben erschienenen Werk von R. Bischer »Studien zur Kunstgeschichte« abgedruckt. Zwei der interessantesten und wertvollsten Handschriften be fanden sich unter Nr. 2269 und Nr. 2270, nämlich die Original handschrift auf Pergament von Pappen Heims Chronik der Truchseß von Waldburg und eine gleichzeitige Abschrift der selben auf Papier, beide aus dem Besitze der Familie Woldburg. Diese beiden Handschriften, die erst gegen das Ende des vorigen Jahrhunderts (1777—1785) durch den Druck vervielfältigt wurden^ tragen einen für diese allein angefertigten Schmuck in Gestalt von 68 großen Porträts, in Holz geschnitten nach Zeich nungen von Haus Burgkmair. Diese sonst nirgends veröffent lichten hervorragend schönen Porträts sind so gut wie unbekannt und entstammen jedenfalls einem diesem Künstler speziell erteilten Aufträge, den er glänzend zu lösen wußte. Diese herrlichen Porträts sind in beiden Handschriften in den Text eingedruckt und namentlich in dem Pergamentexcmplar in prächtigen Ab drücken mit vorzüglichem gleichzeitigem Kolorit, während sie in dem Papierexemplar schwarz sind. Ein weiteres Exemplar dieser Chronik mit den gleichen Holzschnitten befindet sich auch in der Hof- und Staatsbibliothek zu München. Unter Nr. 2276—82 befanden sich sieben Stammbücher mit größtenteils sehr schönen Malereien; darunter besonders hervor ragend war Nr. 2277 mit solchen von D. Brendel, die, wenn auch etwas steif, sich doch durch flotte Zeichnung und namentlich saftige Farben auszeichneten. Ebenso war das Stammbuch der Familie Thenn (Nr. 2278) von großem Reiz. Zehn Wappenbriese (Nr. 2283—2292) vertraten die Kunst der Wappenmalerei in würdigster Weise, worunter derjenige des Thomas Rücker, des berühmten Augsburger Waffenschmiedes, von großem Interesse war. —Von Elias Holl, dem Erbauer des Augsburger Rat- Gerichts-Verhandlung. Ein Beitrag zur Usancenkunde. Der Buchhändler L. in Leipzig erhielt kurz vor Pfingsten von dem Buchhändler W. in Leipzig den Auftrag, für ihn die bei ihm eiugelaufenen Aufträge zu einer demnächst beginnenden Auktion zu übernehmen Die Provision wurde auf 3)6 fest gesetzt, weitere Vereinbarungen wurden nicht getroffen. L. ent ledigte sich seines Auftrages, berechnete aber eine Anzahl von Werken zu anderen als den Originalauktionspreisen. Deswegen angezeigt, wurde er wegen Betrugs angeklagt, und fand die Hauptverhandlung vor kurzem in Leipzig vor dem Landgericht statt. Der Angeklagte versicherte auf das bestimmteste, durchaus nicht seines Vorteils willen und in rechtswidnger Absicht seinem Auftraggeber höhere Preise als die in der Auktion gezahlten berechnet zu haben; es sei dies auch nicht bei allen Werken der Fall gewesen, sondern nur bei solchen, wo er selbst die Absicht gehabt, diese für sich zu erstehen, und dies sei auch W. nicht unbekannt gewesen; diejenigen Werke, aus welche er nicht reflektiert, habe er denn auch an W. zu Originalauktionspreisen geliefert. Freilich habe er es unterlassen, W. noch besonders mitzuteilen, daß, wenn er die betreffenden Werke, auf die er, Angeklagter, selbst reflektiert, haben wolle, er so und so viel mehr zahlen müsse; allein er sei davon ausgegangen, daß seine Interessen nicht hinter denen W s zurückstehen dürften, sonst würde er sich Wohl gehütet haben, den Auftrag zu übernehmen; er sei sich durchaus keines Unrechtes bewußt. Übrigens habe er, als ihn W. über die Sache aufgeklärt, sofort seine Bereitwilligkeit dazu erklärt, die Preise zu rektificieren, und dies auch unverzüglich gcthan, da er erst hier über seinen Irrtum belehrt worden sei; auch habe er auf die Mitteilung W.s hin diesen sofort ersucht, ihm die betreffenden Bücher zurückzufende», da er das eine oder andere derselben noch zu weit höheren Preisen selbst hätte an den Mann bringen können; W. habe dies aber nicht gekonnt, weil er wieder von auswärtigen Kommittenten zur Lieferung be auftragt gewesen sei. Zum Beweise dessen, daher selbst auf diein Frage kommenden Werke reflektiert habe, bezog sich der Angeklagte aus den betreffenden Katalog, in welchem sich diesbezügliche Vermerke vorfanden, die er nach seiner Versicherung schon vor der Auktion bewerkstelligt habe. Endlich nahm L. noch darauf Bezug, daß er vorher niemals fremde Auktionsaufträge angenommen und nur vor seiner Etablierung für seinen Prinzipal Auktionen be sucht und für diesen geboten habe, mit den in Frage kommenden buchhändlerischen Usancen auch daher nicht genau vertraut ge wesen sei. Zeuge W., welcher L. den Auftrag erteilt hatte, weil er zur fraglichen Zeit augenkrank gewesen war, vermochte über die Details der beiderseitigen Abmachungen nichts Positives anzugeben, da dieselben unter Vermittelung eines Dritten stattgefunden hatten; allein er habe geglaubt, es als selbstverständlich annehmen zu dürfen, daß L. ihm nur die Origiualauktionspreise berechnet habe. Daß L. auch selbst auf bestimmte Werke reflektiert habe, habe er ihm nicht gesagt, obwohl er nicht daran zweifle, daß Hauses mit seiner »Ostfacade«, deren Freilegung vor zwei Jahren ^ dies der Fall gewesen sei; dann aber hätte L. dies nach den so große Aufregung in Augsburger Kreisen verursachte, und vieler , bestehenden Usancen dem Auktionator mitteilen bez. selbst alle anderer hiesiger Gebäude im Geschmacke der Spätrenaissauce, lagen Liniita überbieten müssen; andernfalls hätte L. den Auftrag nicht sieben Pläne auf, die als denkwürdige Reliquien im Augsburger annehmen dürfen. Wenn dies aber wie im vorliegenden Falle Baubureau aufbewahrt werden. nicht geschah, so nahm er, W., das Recht für sich in Anspruch, (Fortsetzung folgt.) . die betreffenden Bücher von L. zu fordern. j Zeuge W. gab zu, daß nicht alle Bücher hinsichtlich der Preise rektificiert worden seien, es haben sich vielmehr auch solche auf der Faktur befunden, welche ihm L. zu Originalauktionspreisen
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