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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.07.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.07.1880
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18800721
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A 1K7, 21, Juli, Nichtamtlicher Theil. wurzelt in einer jener Gesellschaften, welche sich um die Geschichte und Kulturgeschichte der Schweiz schon so vielfach verdient gemacht haben, K,Vischer-Merianhielt inderHistorischenundAntiquarischen Gesellschaft znBasel einenBortrag über den auf dem Titel genannten Landsmann, einen Mitkämpfer von St, Jakob, sah das für den Druck vorbereitete Manuscript über die Grenzen der Vereinszeit schristen hinauswachsen, und fand in Benno Schwabe einenVer- leger, welcher selbst eine gediegene künstlerische Ausstattung propo- nirte. Wie man ersieht, hätte diese Absicht mit lauter einheimischen Kräften erreicht werden können. Die Thurneysen'sche Fabrik zu St, Alban lieferte ein treffliches Büttenpapier, die Haas'sche Schrift gießerei die Rcnaissancelettern, welche allerdings nach deutschem Geschmack „Grundstrich und Haarstrich" mehr als wünschenswerth unterscheiden, aber übrigens schön, rund und klar sind; dieseSchrift kam in der Schweighauserischen Buchdruckerei zu geschmackvoller Verwendung; Zeichner, Radirer, Photographen stellte ebenfalls die Schweiz, und nur der tüchtige Holzschneider C, F, Knaus in Basel theifte sich der Beschleunigung halber mit Hecht in München, Ade in Stuttgart und der Brockhaus'schen Anstalt in Leipzig in die Arbeit, Man erkennt bald, daß alle Betheiligten die vollendete Ausführung ihrer Aufgaben als Ehrensache betrachtet haben. Auch schweizer Künstler vergangener Zeiten wurden zur Mitwirkung her angezogen, und die Art, wie dies geschehen, verpflichtet uns einerseits zum Danke, wie sie anderseits zu Einwendungen herausfordert. Der Kunstfreund wird dieFacsimile-CopienvonZeichnungenso origineller Meister, wie Urs Graf und Niklas Manuel, sowie manche Initiale aus alten Handschriften freudig willkommen heißen, sich auch gern Wiederholungen einzelner Figuren von Schongauer, Holbein rc, ge fallen lassen, und, falls er nicht zur strengsten Schule gehört, selbst nicht darüber grollen, daß mancheFigur etwaswillkürlich angebracht worden ist. Liegt auch zwischen dem tapsern Sevogel und den meisten hier namhaft gemachten Künstlern eine geraume Zeit, so würde doch die vom Verfasser begehrte Nachsicht gern gewährt werden können, wenn diese die einzigen „Anachronismen und Launen in der künstlerischen Ausstattung" wären. Allein er ist damit nicht zufrieden gewesen. Wollen schon romanische und gothische Initialen dem Textdruck nicht zu Gesichte stehen, so geht es doch über das Zulässige hinaus, wenn in ein gothisches N, eine CompositionHolbein's, des Renaissancekünstlers xar exoslisuos, oder garineingothischesH, eine Figur von dem Denkmal eingepfercht wird, welches die heutigen Eidgenossen den Helden von St, Jakob errichtet haben. Gegen der gleichen Stilvermischungen Einspruch zu erheben, ist kein Doctrinaris- mus und keine Pedanterie; denn sie wirken ja direct den Bestrebungen entgegen, das Stilgefühl wieder zum Gemeingut zu machen, Be strebungen, welchen dieses schöne Buch doch ebenfalls dienen will, Wien, im Juli, B, Bücher, Eine Rechtsfrage, — Wir verkauften vor längerer Zeit an L, einige Galvanos unserer Originale, Diese Handlung fiel in Concurs, und nun erstand diese Galvanos eine andere Handlung und veröffentlicht dieselben, — Ist letztere berechtigt, die Galvanos zu veröffentlichen? Es ist doch Usance im Buchhandel, daß Gal vanos nicht weiter verkauft werden dürfen, wenn nicht besondere Abmachungen getroffen sind. Wir haben der Firma L, nie Erlaub- niß ertheilt, unsere Galvanos weiter zu verkaufen. Kann nun die Concursverwaltung ein Recht ausüben, das dem Cridar selbst nicht zustand? — Wir glauben, daß diese Frage eine große Anzahl Kollegen interessiren dürste, und stellen dieselbe hiermit zur öffent lichen Discussion, —r. Erwiderung, — In Nr. 15S des „Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel" gibt ein Anonymus seiner Entrüstung über eine Erwiderung Ausdruck, welche wir dieser Tage gegen einen uns betreffenden Angriff der „Gladbacher Zeitung" richteten. Der Hr, Einsender schreibt: wir hätten uns nicht „entblödet", öffent lich zu proclamiren, daß 33*/,"/, die gewöhnliche, im Buchhandel längst übliche Provision sei, und fügt hinzu: Wenngleich im Allgemeinen die Bezugsbedingungen im lieben deutschen Buchhandel leider dem Publicum nicht ganz unbekannt sind, so fehlte doch den Meisten eine sichere Handhabe, aus welche sich stützend die Kunden mit ihren maßlosen Forderungen betr, Rabatt aus treten konnten. Und wenn auch die „Gladbacher Zeitung" nur in Glad- tigen Buchhändler in Vieler Augen in eine Kategorie von Menschen zu bringen, deren Ansehen mehr als zweifelhafter Natur ist. Natürlich gibt die Redaction dieser Auslassung bereitwilligst Raum, vergißt aber dabei, daß gerade der Vorstand des Börsen- vereins der Deutschen Buchhändler es ist, welcher in bis jetzt noch nicht dagewesener Weise die einzelnen Punkte unseres Buchhändler- Circulars an die Oeffentlichkeit zog und in demselben Börsenblatt zum Abdruck brachte. Wir erinnern ganz speciell an denjenigen Passus unseres Circulars, in welchem vertraulich mitgetheilt wurde, daß der Mitteldeutsche Rennverein in Gotha dem Gewinner des ersten Preises event, 150,000 M, statt desselben ausbezahle. — Was nun den vorliegenden Fall betrifft, so hatte man in dem Artikel der „Gladbacher Zeitung" die Höhe der den Sortimentern beim Ver trieb des Lexikons gewährten Provision von 42 M, als abnorm hoch dargestellt, und antworteten wir einfach, daß dies 33*/,"//, also die längst übliche Buchhändler-Provision sei. Man hat seitens des Vorstandes des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler eine förmliche Hetzjagd gegen uns heraufbeschworen und verlangt nun, daß wir aus all die Angriffe stillschweigen sollen. Das sind wir aber durchaus nicht gewillt. Gotha, den 15, Juli 1880, Literarisches Institut (Bichteler, Lingenberg L Co,), Russische Bibliographie, — In dem „St, Petersburger Herold" finden wir folgende Notiz: „Die unter der Redaction des VerlagsbuchhändlersEmilHartgb seit 1879 (inrussischerSprache) erscheinende »LiblioArapbis äs la ltussis, ülsssaAsr Asnsral äs In lübrairis st äs Io, krssss« ist aus Anordnung des russischen Ministeriums der Bolksaufklärung in Anerkennung der in diesem Organe enthaltenen, den Lehrern mittlerer Lehranstalten nützlichen Mittheilungen zur Anschaffung allen Bibliotheken dieser Anstalten empfohlen und für die Bibliotheken der Lehrerinstitute und Seminare Rußlands gutgeheißen worden. Es ist dies eine Anerkennung, die bisher noch keinem bibliographischen Organe in Rußland zutheil wurde." Antiquarisches, — Die Bibliothek des verstorbenen Professors der Kunstgeschichte vr, A, Hagen in Königsberg ist in den Besitz von Hrn, I, A, Stargardt in Berlin übergegangen, iVoner ^lnvmAsr Mr LriüivFraxckne Nttä Dsbtroküeibwissensvüa/i!. Lsr- anLgsAsbsn von Or. 3. l'st/bslät. ckabrA. 1880. lull. v. 8a/n äsm ListsroisnLsr-lrlsstsr Äarisustatt Assebsnütsu Ilauäsobriktsu, nsbst FsbsnlcnnAsarüunäs. — lüttsratur uuä Aisssllon, — LllZsmsius LiblioKraxbie, 408»
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