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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.08.1924
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- 1924-08-29
- Erscheinungsdatum
- 29.08.1924
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11304Börsenblalt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller TeU. >7 203, 29. August 1924. Führungen durch die Deutsche Bücherei während der Leipziger Herbstmesse. — Die Direktion der Deutschen Bücherei gibt auch wäh rend der bevorstehenden Herbstmesse den buchhändlcrischen Besuchern Leipzigs Gelegenheit zu einer Besichtigung der Räumlichkeiten und Einrichtungen der Deutschen Bücherei. Für Buchhändler kostenlose Führungen finden täglich lauster Sonntags) vormittags IE Uhr und nachmittags 5 Uhr statt, aus Wunsch aber auch zu anderen Zeiten nach vorangegangener telephonischer Anmeldung. Auf die Meßausstel- lung der Deutschen Bücherei »Zurück zum Weltmarkt durch basBuch» wird gleichzeitig aufmerksam gemacht. Die Wiener internationale Buchmesse findet vom 7. bis 14. Sep tember statt. Moderne Knust in München. — Seit vorigem Frühjahr veranstal tet das Münchener Graphische Kabinett G. m. b. H. monatlich wechselnd Ausstellungen von hervorragenden Künstlern unserer Zeit wie Beckmann, Chagall, Di;, Grosz, Fetninger, Heikel, O. Muellcr, Noldc. Am 1. September erfolgt die Eröffnung der XV. Ausstel lung mit seltenen graphischen Blätter.» von Edvard Munch aus den Jahren 18S4 bis 1921. Retrospektiv« Ausstellungen altdeutscher Buchillustrationen, des Graphischen Werkes von Claude Lorrain, von Romantiker-Zeichnungen u. a. werden sich anschliesten. Die Aus stellungsräume befinden sich gegenüber der Neuen Pinakothek, Barer straße 40. Papierliescrung durch die Reichsdruckerei. — Anscheinend ist man an gewisser Stelle der Ansicht, daß die unangebrachte Konkurrenz gegenüber dem Verlags- und Buchibuickgewerbe seitens der Reichs druckerei auch aus andere Gewerbe ausgedehnt werden muß. Denn eine Verfügung des Reichsfinanzministeriums weist auf eine Anregung des Reichskommissars hin, durch die beabsichtigt wird, »zur Ver billigung des Papicrbezugs sämtliche Reichs und Staatsbehörden in Berlin inZukunft durch di« Reichsdruckerei mit Papier zu beliefern-. Zu diesem Zweck sollen Musterbücher demnächst versandt werden. Es ist nicht daran zu zweifeln, daß die beabsichtigte Papierversorgung durch die Rcichsdruckerei nicht nur auf Berlin beschränkt bleiben wird. Mit den in dieser Stadt ansässigen Behörden scheint man vorerst den An fang machen zu wollen, um dann nach und nach auch die Behörden im Lande — staatliche wie kommunale — als »Kunden« zu gewinnen. Gegen diese der Reichsdrnckerei durch den Ncichssparkommissar Kr. Saemisch zugedachte Vermittlerrolle kann das Verlags- wie graphische Gewerbe nicht nachdrücklich genug Protest erheben. Die Ausschaltung des legitimen Handels bedeutet eine überaus fühlbare und ungerechte Benachteiligung aller Kreise, die beim Papierverkaus an die bezeich- neten Behörde» bisher beteiligt waren. Und beim Papier wird es nicht sein Bewenden Habens die Zentralisierung wirb auch andere gewerbliche Gebiete erfassen, wenn die interessierten Kreise nicht recht zeitig und energisch ihre Stimme erheben. Die »Papierzeitung-- be merkte zu der Papierbelieferung durch die Rcichsdruckerei, der Plan des Rcichsfinanzininisters müsse die schärfste Gegnerschaft des gesamten Papicrfachs, insbesondere des Groß- und Einzelhandels, Hervorrufen. Durch das bureaukratische Wesen einer großen Einlaussstelle für alle Reichsbehörden würde der Begünstigung einzelner Grostfirmcn Tür und Tor geöffnet, und die Ausschaltung des Wettbewerbs im Verein mit erhöhten Krachten und Verwaltungskosten würbe die Papierbezllgc der Reichsbehörden gegenüber den Bezügen vom freien Handel ver teuern. Auch die Buchdrucker haben in der »Zeitschrift für Deutsch lands Buchdrucker« gegen diese Zenlralisierungsbcftrebunge» unzwei deutig Stellung genommen. II. a. wird erklärt, es dürfte nicht mehr weit sein bis zu der Kordelung, datz alle Behördcnaufträge restlos in der Reichsdruckerei hergestellt werden müssen, damit das Paplec- lagcr ausgenutzt werden kann. Hoffentlich wird es gelingen, den Ncichssparkommissar davon zu überzeugen, daß mit diesen Sparmaß nahmen weit mehr Schaden als Nutzen erzielt wird, abgesehen von der Verärgerung und materiellen Schädigung der bisherigen Liefe ranten und Interessenten, die doch alle unter dem Druck einer hohen Stenerbelastung leiden. Metallmarktbericht der Dcutschen Metallhandcl-A.-G., Berlin- Obcrschöncwcide, vom 27. August 1921. — In der Berichtswoche hatte der Metallmarkt keine wesentlichen Veränderungen aufzuweisen. Ledig lich Zinn war erheblichen Schwankungen unlerworfen. Dieses Metall fiel innerhalb von zwei Tagen um L 10.—.—, um sich am nächsten Tage, am Schluß der Woche, wiederum um 6 5.—.— zu erholen. Be kanntlich ist der Markt für dieses Metall zurzeit derart eng, daß er fast vollkommen in der Hand einiger maßgebenden Firmen liegt, so- daß sich über eine weitere Entwicklung des Preises für dieses Metall überhaupt nichts Voraussagen läßt. — Die übrigen Kurse setzten zwar die Aufwärtsbewegung der vergangenen Wochen nicht fort, doch sind sie weiter gut gehalten. Auf dem dcutschen Metallmarkt, der nunmehr seit Monaten voll kommen lustlos liegt, machten sich geringe Anzeichen für eine Belebung bemerkbar, insbesondere scheint die bevorstehende Unterzeichnung des Londoner Abkommens belebend auf das Exportgcschäst zu wirken. Es ist somit zu hoffen, daß wir vor einer Beendigung der Krise, di« d c gesamte deutsche Industrie seit Monaten durchzumachcn hat, stehen. Am Schluß der Woche stellten sich die Kurse wie folgt: London: Zinn L 258 —/W5.— Blei ü 82.10.-.—/IZ.—.— Antimon 1 45.—.—. Berlin: Metallsorlen: Preise per 1 lrg am 21.8. 22. 8. 25.8. 20.8. 27.8. Weichblei 0,64 0,04 0,04 0,51 0,64 Bankazinn 5,05 5,10 5,05 4,95 5,00 99A Hlittenzinn 4,95 5,00 4,95 4,85 4,90 Antimon-regulus 0,83 0,83 0,84 0,84 0,64 Raff. Kupfer 1,14 1,15 1,10 1,15 1,15 Stereotypmetall 0,72 0,72 0,72 0,72 0,72 Setzmaschinenmetall 0,71 0,71 0,71 0,71 0,71 Vorstehende Preise verstehen sich bei dem Bezug von Waggonladungcn ab Werk. Die englische Rcparationsabgabc. — Gegenüber unzutrefsenden Nachrichten über die Wiedereinführung der 2Sprozentigen englischen Reparationsabgabe wird, anscheinend von maßgebender Stelle, aus folgendes hingewiesen: Der Beschluß der englischen Regierung, die Reparationsabgabe wieder in Höhe von 2SA zu erheben, ist noch nichtinKrastgesetzt worden. Uber den Zeitpunkt des Inkraft tretens, wie auch über die Modalitäten der Erhebung der NeparationS- abgabe wird noch zwischen der deutschen und der englischen Regierung verhandelt. Die deutsche Regierung versucht das Inkrafttreten der erhöhten Neparationsabgabe möglichst um mehrere Wochen hinauszu- schicbcn. Ans dem Sachverständigengutachten folgt, daß die Alprozentige Reparationsabgabe keine Belastung für den deutschen Exporteur bedeuten darf, und daß sic in voller Höhe dem deutschen Exporteur zurllckerstattet werden muß. Es kommt hierbei nur, wie an zustän diger Stelle versichert wird, eine Erstattung in bar in Frage. Fristverlängerung für die Goldbilanzcn. — Die Verordnung über Goldbilanzen vom 28. Dezember 1928 schreibt, wie bekannt, eine Vcr- mögensausstellung in Gold für die sämtlichen Kauflcute bis zum 1. Juli 1924 vor, wobei indessen von vornherein die Möglichkeit ge geben war, diesen Termin bis zum 1. Oktober hinauszuschieben. An diesem Tage müßte eigentlich die Umstellung vollzogen sein. In zwischen hat sich jedoch gezeigt, daß die gegebene Frist, wenigstens sür viele Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und sonstige Gesellschaften, nicht ausreicht, um die wirkliche» Werte ihrer Unternehmungen einwandfrei ermitteln zu können. Die Bestrebungen, die letzt« Frist zur Einreichung der Goldbilanzen über den in der Goldbilanzverordnung vorgesehenen Zeitpunkt hinaus zu verlängern, haben zu verschiedenen Anträgen'bei den maßgebende» ReichLbehör- den geführt, und zwar mit Erfolg, wie die nachfolgende, von amt licher Seite verbreitete Meldung beweist: Die beschleunigte Auf stellung von Goldbilanzen entspricht einem dringenden wirtschaftlichen Bedürfnis und muß daher mit allem Nachdruck gefördert Iverden- Mit Rücksicht darauf, daß die gesetzliche Regelung der Gebühren und Kosten sür die Umstellung erst unmittelbar bevorsteht, wurde indessen der Wunsch der Wirtschaft, die Frist zur Vorlegung von Goldmark- Eröffnungsbilanzen in mäßigen Grenzen zu verlängern, als berech tigt anerkannt. Die Reichsregierung entschloß sich daher, für Gesell schaften, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr zusammenfällt, aus Grund von 8 20 der Goldbilanzverordnung die Frist zur Vorlegung von Goldmark-Eröfsnungsbilanzen bis zum 8 0. Novembcrzu ver längern.
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