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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.06.1880
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- Erscheinungsdatum
- 23.06.1880
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- Deutsch
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2582 Nichtamtlicher Theil. ^ 143, 23. Juni. gelungen ist, auch nur den größten Theil der erstandenen Werke entsprechend zu verbreiten. — Andere Stimmen werden laut für die Verlegung der pstermesse in die Sauregurkenzeit, den Hoch sommer, wo die allgemeine Geschästsstille ein längeres Verweilen der Sortimenter in Leipzig eher gestatte. Endlich sollten im Meßkataloge eine Theilung der ober- und niederdeutschen Neuigkeiten vorgcnommen werden, und ferner muß derselbe, um brauchbar zu sein, mindestens 6 Wochen vor der Jubi latemesse aus der Presse kommen. Bei seiner jetzigen späten Aus gabe ist es eine Unmöglichkeit, sich über alles Erschienene zu unterrichten. Der Verkehr der Verleger mit den Sortimentern bedarf dringend der Umgestaltung. Unter den herrschenden Umständen ist die Existenz des Sortimentsbuchhandels eine sehr fragwürdige. Mit dem bisherigen Drittel-Rabatt kommt Niemand mehr aus. Die Ge währung von Partiepreisen an einzelne Handlungen hat eine unge messene Schleuderei großgezogen, deren sich die kleineren Geschäfte nicht zu erwehren vermögen. Diese und andere ähnliche Uebelstände sind Veranlassung zu der stricten Forderung seitens einer kleinen Zahl der Reichsbuchhändler: 1) die Partiepreise sollen aushören, nur ein proportionirt höherer Rabatt bewilligt werden (oder es sind durchgängig in feste Rechnung gelieferte Sachen mit 50HH zu rabattiren); 2) von Pränumerationswerken wird -4 Rabatt in Geld, nicht in Büchern (etwa aus 10 ein Freiexemplar, weil die wenigsten Sortimenter in den Genuß desselben treten können) ge währt; 3) keine Verweigerung des Kredits, wo der Saldo bezahlt worden ist; auch außerhalb der Messe Lieferung franco Leipzig; 5) die Verleger sollen die Briefportos für die Anschreiben tragen, wie der Sortimenter sie für die Antworten trägt; 6) Zahlung der Saldi in Reichsgeld oder im 24 Gulden-Fuße mit 33zßU Abzug (vom Ordinär); 7) was vor der Bezahlung des Saldos an Remisfen franco Leipzig zurück geht, soll zu Ordinärpreisen in Zahlung ge nommen werden. — Im Falle die Leipziger nicht auf diese Vor schläge eingehen wollen, drohen die erwähnten Reichsbuchhändler — leider nur IS an der Zahl — in kleinen Auflagen Alles aus dem Verlage der sich Weigernden nachzudrucken und um Spottpreise zu verkaufen. Wegen der geringen Anzahl der Bctheiligten trägt aber dieser Beschluß bereits den Keim der Zerstörung in sich, abge sehen davon, daß manche der Forderungen schon an und für sich heftige Gegner finden und zwar seitens der Betroffenen zumeist diejenige, aus welche von den Gegnern der größte Nachdruck gelegt wird: die Rcmissionsberechtigung *) Etwas höhnisch meint einer der sog. Nettohändlcr, der Sortimenter verwende sich ungleich eifriger für festbezogene Artikel, als für solche, deren Rücksendung ihm frei stände. Den Verlegern, welche insgesammt unter dem Nachdruck leiden, wird von interessirter Seite angerathen, in Ge meinschaft mit Autoren eine Versicherungscasse zu gründen, welche sich zur Aufgabe stellt, mit Hilfe des durch jährliche Beiträge zu errichtenden Fonds den Wegelagerern energisch die Spitze zu bieten. Mcht nur Alles, was in deren Verlag, sondern auch was überhaupt Nennenswerthes in dem Staate erscheint, welcher den Nachdruck unterstützt, sowie alle bei der „Casse" nicht versicherten Bücher werden nachgedruckt und zu beliebigem, wenn möglich zum Papierpreise verkauft. Nur aus solchem Wege wird es gelingen, die bösen Ein flüsse des Nachdrucks, die das ganze literarische Leben empfindet, zu entkräften. Am ärgsten bedroht erscheint die achtungsvolle Stellung des Buchhändlers — hier natürlich wieder des Schmerzenskindes der Gesammtheit: des Sortimenters in erster Reihe — dem Publicum *) Bei dieser Gelegenheit möge erwähnt werden, daß Sauerländer in Aarau 182S in einem Circular das Versenden gedruckter Remittenden- sactnren seitens der Verleger eine neu ausgekommene große Artigkeit nennt. gegenüber. Keine Frage, daß der übermäßige Kundenrabatt, die Schleuderet im schlimmsten Sinne des Wortes, das Ansehen des Buchhandels erheblich beeinträchtigt. Weil aber die entsittlichenden Wirkungen unverkennbar ihren Ausgangspunkt von Leuten nehmen, denen die Würde ihres Berufs entweder nie innegewohnt hat oder abhanden gekommen ist, so darf man nur von gründlicher Reform Besserung für lange Zeit erhoffen. Der Unsitte, übermäßig viel Lehrlinge anzunehmen und dieselben ohne Kenntnisse, aber mit un wahren Zeugnissen zu entlassen, muß jedenfalls gesteuert werden. Ebenso aber auch der leichtsinnnigen Gründung von Geschäften, ein Uebelstand, welcher in dem vorerwähnten wurzelt; hier vermag aber selbst der Wille einer bedeutenden Mehrheit der Fachgenoffen nicht durchgreifende Aenderung zu schaffen; für ihn muß der Zwang seitens der Regierungen eintreten. An die Concession zu einer buch händlerischen Niederlassung müssen Bedingungen nicht nur des Vorhandenseins genügender Betriebsmittel, sondern auch aus reichender Geschäfts- und allgemeiner Kenntnisse, ferner der bürger lichen Unbescholtenheit geknüpft werden. Nur auf dem Boden so »mgestalteter Verhältnisse läßt sich die Achtung in der bürgerlichen Gesellschaft wieder gewinnen, welche der Buchhandel seiner Bedeu tung gemäß mit Recht genießen sollte. Es fällt beim ersten Blick auf, daß von einer gänzlichen Ab schaffung des Kundenrabatts nicht die Rede ist. Bedenkt man jedoch den schwierigen und kostspieligen Postverkehr jener Zeit, welcher auch an die Liberalität der Abnehmer weitgehende An forderungen stellte, sowie einige andere Umstände, die verschiedenen Münzsorten und-Kurse und endlich die doch im Vergleich zu unserer Gegenwart im Allgemeinen günstig liegenden Rabattverhältnisse, so erklärt sich jene Thatsache, Aber mit Erbitterung wird der Un wille der schulgercchten Buchhändler gegen die Handlungsweise einiger vorwitzigen Neuerer laut. Auch hierbei wird schon mit Leb haftigkeit die Stellung des Buchhändlers als Kaufmann erörtert, und die eifrige Vertheidigung seiner Sonderstellung findet auch energischen Widerspruch. Freilich tritt der Letztere sehr verein zelt auf. Der Eine schiebt die Schuld, welche man im Allgemeinen eine Neuerung nennt, schon den Welfern und Fuggern (!) in die Schuhe, weil sie auf eigene Kosten Werke von hervorragender Be deutung drucken ließen und — jedenfalls nach kaufmännischen Grundsätzen — Vertrieben; der Andere erkennt in jener immer stärker hervortretenden Erscheinung den Ausfluß des geringen Selbstgefühls und der laxen Anschauung oder des gänzlichen Man gels von Standesehre und ebenso mangelhafter Bildung. Aber alle Stimmen vereinigen sich in der Ueberzeugung, daß mit dem „Kausmannsgeiste ein feindseliger Dämon" in das Leben des Buch handels getreten, dieses „zur elenden und gefährlichen Kramerei herabgesunken" sei, welche der Gefügigkeit, womit sie den „ver derblichen Grillen" des Publicums entgegenkommt, das jedem wahrhaften Kaufmann innewohnende geschäftliche Ehrgefühl opfert. Solchen Klagen gegenüber äußert sich ein Gegner mit derber Offenheit: „Der Buchhändler muß sich nur als Kaufmann betrachten, dem es gleichviel ist, womit er handelt, wenn er nur sein Interesse dabei findet. Er muß nicht den Kritikaster machen wollen, der dasjenige, was ihm den ersten Anschein nach nicht gefällt oder was seinen nachbeterischen Grundsätze» zuwiderläust, nicht nehmen und nicht bekannt machen will. Es muß ihm gleich viel sein, Schriften für oder wider das herrschende System in seiner Musterkarte anzugeben. Ob er den kleinen Habermann*) oder das Zollikofer'sche Gebetbuch**) verkauft — gleichviel, vom Gewinnst des einen sowohl wie des andern will und muß er leben." *) Christliche Gebete. Preis 4 Gr. **) Preis 1 Thlr. 20 Gr. oder (größere Ausgabe) 3 Thlr. 14 Gr.
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